Konstantin Pott (FDP): 

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Wenn wir über Zweitstudiengebühren sprechen, stehen wir in einem gewissen Konflikt. Wir haben zum einen das Problem des Fachkräftemangels, weswegen wir es möglichst vielen Menschen ermöglichen sollen, sich auch persönlich weiterzubilden. Zum anderen haben wir die Situation, dass ein Staat es, wenn ein Mensch sich persönlich weiterbilden möchte oder sich vielleicht noch in einer Orientierungsphase befindet, nicht unbedingt alles finanzieren muss. Deswegen   das kann ich schon vorwegnehmen   werden wir am Ende diesen Antrag in den Ausschuss überweisen, um dort weiter darüber zu debattieren. 

Zuvor möchte ich kurz darauf eingehen, wofür überhaupt Zweitstudiengebühren anfallen. Sie werden erhoben bei Studierenden, die ein erneutes grundständiges Studium oder ein erneutes Master-Studium absolvieren wollen. Zunächst sollten wir uns deswegen fragen, was Bildung für unsere Gesellschaft bedeutet. Bildung ist der Schlüssel zur Chancengerechtigkeit und sie ist die Grundlage für wirtschaftlichen Fortschritt. Insbesondere in den derzeitigen Transformationsprozessen brauchen wir eine Agilität und eine Attraktivität der Hochschullandschaft. 

Wenn wir Zweitstudiengebühren erheben, setzen wir damit eine Hürde für diejenigen, die sich weiterbilden und ihre Qualifikation verbessern möchten. Ein linearer Lebenslauf, bei dem man direkt nach dem Studium bei einem Arbeitgeber anfängt und dort bis zur Verrentung bleibt, ist heute eher selten. Vielmehr ist es heute üblich, dass man nicht nur einmal den Arbeitgeber wechselt. Auch ein Wechsel im Themenfeld und damit in der Ausbildung ist nicht selten. Wir Freien Demokraten halten diese Flexibilität deswegen für nicht schlecht und in einigen Bereichen auch für notwendig und fördern ausdrücklich die Bereitschaft zum lebenslangen Lernen. 

Wie ich aber auch bereits angesprochen habe, dürfen wir dabei nicht in die Situation kommen, dass wir am Ende zulasten von Menschen, die sich direkt von Beginn an gute Gedanken dazu machen, in welchen Bereichen sie später arbeiten möchten, die das Studium zügig beenden und dann der Wirtschaft zur Verfügung stehen, denjenigen Leuten, die sich nicht so schnell entscheiden können, ihre Orientierungsphase finanzieren. Das ist eben die andere Seite, die man auch berücksichtigen muss. 

Diesbezüglich haben wir in Sachsen-Anhalt im Hochschulgesetz aktuell einen Kompromiss: Wir geben den Hochschulen zumindest die Möglichkeit, Zweitstudiengebühren zu erheben, aber wir verpflichten sie nicht dazu. Ich glaube, das ist grundsätzlich ein guter Kompromiss. Damit stärken wir die Hochschulautonomie und sorgen dafür, dass genau dieser Abwägungsprozess in Einzelfällen stattfinden kann. 

Ich freue mich auf die weitere Ausschussberatung. Wir werden den Antrag, wie ich bereits erwähnt habe, zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt und zur Mitberatung in den Ausschuss für Finanzen überweisen. - Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.