Dr. Lydia Hüskens (Ministerin für Infrastruktur und Digitales):

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Erneut liegt ein Antrag vor, der den Eindruck erweckt, als wäre die Landesregierung bei all den aufgezählten Themen komplett untätig gewesen, als wäre gar nichts angegangen und bearbeitet worden. 

(Zustimmung von Konstantin Pott, FDP)

Das, sehr geehrte antragstellende Fraktion, ist unseriös. Vielleicht nur einige Worte zu dem, was das Land veranlasst hat und woran wir seit Jahren zur Stärkung der Jugendhilfe arbeiten. 

Erstens soll das Land bspw. im Kinder- und Jugendhilfestärkungsgesetz verankern lassen, dass die Landkreise und kreisfreien Städte zur ausreichenden personellen Ausstattung der Jugendämter verpflichtend eine Personalbedarfsbemessung vorzunehmen haben. Insofern hat Sachsen-Anhalt hierbei dafür Sorge getragen, dass die Träger der öffentlichen Jugendhilfe ihrer Gesamtverantwortung nach dem SGB VIII auch im Hinblick auf die Bereitstellung von personellen Ressourcen für die Aufgaben der Jugendhilfe nachkommen können. Am Rande sei bemerkt, dass mit diesem Gesetz gerade die Kinderrechte und der Kinderschutz gestärkt worden sind. 

Zweitens zum Thema Fachkräftesituation. Seit Jahren kooperieren alle relevanten Akteure, um konkrete Maßnahmen zur Fachkräftegewinnung in der Kinder- und Jugendhilfe umzusetzen. Zuletzt wurde von der Bundesregierung im Mai 2024 eine Gesamtstrategie „Fachkräfte in der Kinder- und Jugendhilfe“ vorgelegt, die sich auf alle Handlungsfelder bezieht und an der auch mein Haus aktiv mitgewirkt hat. Auch leistet mein Haus selbst im Rahmen seiner Möglichkeiten seit Jahren Unterstützung bei der Fachkräftegewinnung in der Kinder- und Jugendhilfe des Landes. 

Ein Satz zum inklusiven SGB VIII. Mein Haus hat dazu längst Arbeitsgruppen mit öffentlichen und freien Trägern der Jugendhilfe eingerichtet und auch eine Umsetzungsbegleitung für die Jugendämter vorgesehen. Meine Damen und Herren! Alle, die es wissen wollen, konnten also zur Kenntnis nehmen, dass diese Landesregierung auch hierbei wirksam gehandelt hat. Gleichzeitig ist nicht zu bestreiten, dass die Arbeitssituation in den Jugendämtern Sachsen-Anhalts wie auch bundesweit angespannt ist. Aber es dauert eben auch, bevor bestimmte Maßnahmen wirken und sicherlich werden wir allein schon wegen des Rückgangs der Schulabgängerzahlen auch weiter an der Attraktivität des Tätigkeitsfeldes der Kinder- und Jugendhilfe arbeiten müssen. 

Gleichwohl, und das ist mir wichtig, liegen meinem Haus keine Anzeichen vor, dass die Jugendhilfe in Sachsen-Anhalt ihrer Gesamtverantwortung zur Erfüllung der Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe nicht mehr gerecht werden könnte. Ungeachtet der angeführten Aktivitäten der Landesregierung bin ich selbstverständlich bereit, sowohl den örtlichen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe bzw. den kommunalen Spitzenverbänden als auch den Verbänden der Liga der freien Wohlfahrtspflege erneut die Möglichkeit zu geben, darauf hinzuweisen, welche Handlungs- und Unterstützungsbedarfe sie für die Wahrnehmung ihrer Gesamtverantwortung als Leistungsverpflichtete bzw. für die Ermöglichung ihrer Leistungserbringung für zielführend halten. Gern kann sodann auch im Sozialausschuss des Hohen Hauses darüber berichtet werden. - Ich danke für die Aufmerksamkeit.