Tagesordnungspunkt 2

Aktuelle Debatte

Indexmodell für Rundfunkbeitrag ablehnen!

Antrag Fraktion CDU - Drs. 8/4809


Die Redezeit je Fraktion beträgt zehn Minuten. Die Landesregierung hat ebenfalls eine Redezeit von zehn Minuten. Es wurde folgende Redereihenfolge vereinbart: CDU, AfD, SPD, Die Linke, FDP und GRÜNE. Zunächst hat die Antragstellerin das Wort. - Herr Kurze erhält das Wort. Bitte sehr.


Markus Kurze (CDU): 

Danke schön, Herr Präsident. - Meine sehr verehrten Damen und Herren! Im Jahr 1924 gab es erstmals eine Gebühr für Rundfunk; damals waren es zwei Reichsmark. Heute haben wir einen Rundfunkbeitrag von 18,36 €.

(Sebastian Striegel, GRÜNE: D-Mark!)

Viele Menschen wollen heute, im Jahr 2024, selbst bestimmen, was sie an Rundfunk konsumieren. Wir leben nicht mehr in der Zeit nach dem entsetzlichen Zweiten Weltkrieg oder in der Nazidiktatur, und der öffentlich-rechtliche Rundfunk hat sein damals, zur Zeit seiner Gründung, im Nachkriegsdeutschland berechtigtes Alleinstellungsmerkmal heute verloren, meine sehr verehrten Damen und Herren.

Wir wollen den öffentlich-rechtlichen Rundfunk seit Jahren zukunftsfest machen, indem er sich auf seinen Grundversorgungsauftrag konzentriert. Deshalb kämpfen wir seit Jahren um Beitragsstabilität. Denn eines kann niemandem verborgen geblieben sein: Die Akzeptanz und das Vertrauen in den öffentlich-rechtlichen Rundfunk haben gelitten.

(Zustimmung von Guido Heuer, CDU - Eva von Angern, Die Linke: Nicht erheblich! Das hat die Kommission festgestellt!)

Vor der Vorlage des Entwurfs des Reformstaatsvertrages hat die CDU-Fraktion noch einmal in einem Positionspapier deutlich gemacht, was sie will. Wir wollen keine Erhöhung um 58 Cent; denn es geht nicht um ein Brötchen, meine sehr verehrten Damen und Herren, es geht um zusätzliche 1,5 Milliarden € pro Jahr im System. 

(Zustimmung) 

Das System ist schon jetzt pro Jahr 9 Milliarden € schwer. Wir wollen auch nicht, dass die Landtage nicht mehr mitdiskutieren und  entscheiden dürfen.

Die zentrale Frage ist und bleibt die Präzisierung des Grundversorgungsauftrages. Das muss ein Mindestversorgungsauftrag sein, der unabhängige und ausgewogene Information, Bildung, Kultur, Unterhaltung und Sport umfasst - nicht mehr und nicht weniger.

Schon heute können Anstalten von sich aus, auch ohne Vorgaben der Politik, Reformen aktiv begleiten. Die Zusammenlegung von Rundfunkanstalten in Deutschland ist ein Thema, über das ehrlich diskutiert werden muss. 

Der Medienrat   das war schon bekannt   soll installiert werden. Er soll Hüter der Auftragserfüllung werden. Er braucht natürlich konkrete Kriterien und auch Sanktionsmöglichkeiten; denn ansonsten ist das ein zahnloser Tiger.

Ein weiterer ganz wichtiger Punkt ist: Schärfere Regelungen in Bezug auf das Verbot presseähnlicher Inhalte bei Online-Angeboten sind längst überfällig. Auch darüber haben wir schon oft diskutiert. Aber wenn es keine Sanktionsmöglichkeiten gibt, dann kann man gern darüber diskutieren und mahnen, doch am Ende gibt es keine Lösung und auch keine entsprechenden Redaktionen.

Heute, nach Vorlage des Reformentwurfs, haben wir nun einen Abgleich vorgenommen und festgestellt: Es gibt endlich eine Reduzierung der fast 100 Fernseh-, Radio- und Online-Kanäle. Hörfunk- und Spartensender sollen reduziert werden. Das ist längst überfällig, meine sehr verehrten Damen und Herren.

Problematisch ist weniger das, was in den Änderungen im Reformentwurf vorgesehen ist; es stellt sich am Ende eher die Frage, was eben nicht vorgesehen ist. An dieser Stelle würden wir uns mehr wünschen. Daher haben wir auch die Aktuelle Debatte beantragt. Denn wenn die KEF sagt, dass sie keine wesentlichen Sparpotenziale im Reformstaatsvertrag sehe, und die Generalsekretärin der ARD hingegen gute und zukunftsgerichtete Ansätze und Regelungen, dann kann man sich, wenn man die beiden Aussagen nebeneinanderstellt, schon fragen: Reichen die Reformbemühungen oder reichen sie nicht?

Nun zurück zu unseren Forderungen: Schärfung des Auftrags, Konzentration auf die Mindestversorgung. Änderungen am Auftrag sind im Reformentwurf vorgesehen   das ist auch gut und richtig  , aber es gibt an verschiedenen Stellen auch eine Erweiterung statt einer weiteren Begrenzung. Der richtige Weg ist eingeschlagen worden, das will ich ganz klar betonen. Der mit Abstand wichtigste Hebel, die Beschränkung des Auftrags, wird aber nicht richtig und ausreichend umgelegt; denn neue Aufgaben sollen hinzukommen, unter anderem Partnerschaften mit Bildungseinrichtungen. Dafür kann man wieder Mehrkosten erwarten. Warum nutzt man nicht das, was schon vorhanden ist?

Wir haben in der Coronakrise festgestellt: Es gibt viele gute Angebote der Öffentlich-Rechtlichen, die auch in den Mediatheken verankert sind, aber sie finden irgendwie den Weg in die Schule nicht so richtig. An dieser Stelle müssen wir schauen, dass man das besser vermarktet, anstatt neue Formate aufzumachen.

Die Anstalten selbst - man sucht im Reformvertrag auch Grenzen, die man ihnen eigentlich setzen sollte. Aber, meine sehr verehrten Damen und Herren, wir können uns zumindest darüber freuen, dass man mit dem Reformstaatsvertrag nun endlich auch auf unsere Forderungen eingeht.

Zur Zusammenlegung von Rundfunkanstalten. Es ist leider kein Wille erkennbar, diesen Weg zu gehen. Die institutionelle Eigenständigkeit der Anstalten ist festgeschrieben. Damit sagt man ganz klar, dass man nicht möchte, dass Kleinstanstalten in größere integriert werden.

Über den Finanzausgleich innerhalb der ARD laufen wir Gefahr, dass wir, die Beitragszahler in Mitteldeutschland   wir sind eine Mehrländeranstalt  , dauerhaft Bremen und das Saarland mitzufinanzieren. Auch das, meine sehr verehrten Damen und Herren, ist dem Beitragszahler schwer darzustellen.

Mehr Transparenz bei der Mittelverwendung. Auch dafür gibt es gute Bemühungen, aber es ist am Ende nicht für jedermann vollständig zu erkennen, wie transparent man die Mittel am Ende einsetzt.

Der Medienrat   ich habe es schon gesagt  , der Hüter der Auftragserfüllung, soll sich aus sechs Personen zusammensetzen: zwei Personen aus den Anstalten, zwei aus den Rundfunkräten und zwei aus der Politik. Er soll also neben dem Rundfunkrat den Auftrag kontrollieren. Wenn man in die Medienlandschaft hineinschaut, fragt man sich: Warum müssen bspw. in Deutschland und in Sachsen-Anhalt die kleinen privaten Lokalfernsehsender oder die OK, die Bürgermedien, sich einer strengen unabhängigen Kontrolle durch die 14 Landesmedienanstalten unterziehen, während für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk der Hüter der Medienrat sein soll? Das sind krasse Unterschiede. Aber das wird man uns sicherlich noch erklären.

Die Schärfung der Regelung des Verbots presseähnlicher Inhalte habe ich eben schon angesprochen. Auch hierbei geht es, Gott sei Dank, in die richtige Richtung. Für unsere Printmedien ist es durchaus wichtig, wie es damit in Zukunft weitergeht. Hierbei solle es Verschärfungen geben.

Als das nach einer Sitzung der Medienminister und der Ministerpräsidenten an das Licht der Öffentlichkeit kam, gab es natürlich kuriose Reaktionen aus der ARD selbst, aus dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Es gab eine tendenziöse Berichterstattung in den sozialen Netzwerken, und in der „Tagesschau“ am 23. Oktober 2024   das wird unser Ministerpräsident noch wissen   wurde den Zuschauern eingeredet, dass die Ministerpräsidenten den Sendern künftig vorschreiben wollten, was sie inhaltlich zu berichten hätten. Das war völlig am Thema vorbei. Das war tendenziöse Meinungsmache in der „Tagesschau“. Das ist nicht in Ordnung, meine sehr verehrten Damen und Herren. 

Man hätte auch darüber berichten können, dass in dem aktuellen Medienstaatsvertrag längst ganz klar geregelt ist, dass Online-Angebote, bei denen letztlich mehr der Text im Vordergrund steht, schon heute verboten sind. Das, meine Damen und Herren, hat der Beitragszahler nicht verdient. Es soll ausgewogen sein und nicht unausgewogen.

(Zustimmung bei der CDU)

Es stimmt einen schon nachdenklich, wenn man eine solche Berichterstattungen zur Kenntnis nehmen muss. 

Neben vielen guten Beiträgen   das muss man ganz klar sagen   gibt es täglich auch Beispiele für eine unausgewogene Berichterstattung. Es gibt auch Berichterstattungen, die manchmal schon an Meinungsmache grenzen. 

(Zuruf von der AfD: Ja!)

Es verschwimmen nämlich selbst in Nachrichtensendungen Bericht und Kommentar.

(Zuruf: Stoppt es!)

Das ist schon heute klar geregelt. 

(Zuruf von Holger Hövelmann, SPD)

- Das ist so, Herr Hövelmann. Ich meine, wenn man auf der linken Seite der Gesellschaft sitzt,

(Zurufe von der Linken und von den GRÜNEN)

dann sieht man das wahrscheinlich nicht so oft, 

(Zurufe) 

als wenn man in der Mitte sitzt. Das ist ganz klar. 

(Beifall bei der CDU - Oliver Kirchner, AfD: Gucken Sie mal nach rechts, was da los ist! Das ist so! - Weitere Zurufe von der AfD) 

Man kann natürlich noch weiter schauen. Das ist so. 

(Zurufe von der AfD - Unruhe) 

Ich konzentriere mich hier auf die klaren Fakten. Das ist so. Das stört den Beitragszahler. 

(Zuruf von der AfD)

Neben der Beitragsproblematik ist auch das Programm ein Stück weit dafür verantwortlich, dass das Vertrauen   das ist das, was ich eingangs gesagt habe   und die Akzeptanz bei vielen Beitragszahlern geschwunden sind, meine sehr verehrten Damen und Herren.

(Beifall bei der CDU)

Ich kann noch ein Beispiel nennen. Nehmen wir nur die Berichterstattung über den Wahlkampf in den USA. 

(Ulrich Siegmund, AfD: Ja, ja! Dazu kommen wir gleich!)

Am Wahlabend, als die Karte von Amerika komplett rot war, haben ARD und ZDF noch immer noch so getan, als würde Frau Harris gewinnen. 

(Ulrich Siegmund, AfD: Ja! Sehr schön!)

Das muss nicht sein. Wir brauchen keinen Aktionismus unter den Journalisten. Wir brauchen Berichterstattung und Kommentierung separat. 

Einige derjenigen, die noch immer ganz klar sagen, es müsse alles so bleiben, wie es ist, haben scheinbar viel Gleiches von Gleichem so liebgewonnen, dass sie nicht bereit sind, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk an den Punkt zurückzuführen, wo sein Ursprung war: der Grundauftrag. Rundfunk bedeutet gesprochenes Wort und eben nicht geschriebenes, Sehen und Hören und nicht Lesen. 

(Zuruf: Super!)

Die Definition ist klar: Rundfunk ist Bewegtbild und Audioangebot. Das geschriebene Wort, meine sehr verehrten Damen und Herren, gehört den Zeitungsverlagen, und das muss auch wieder so werden.

(Beifall bei der CDU - Zurufe von der CDU und von der FDP: Ja! - Genau! - Sehr wohl! - Weitere Zurufe)

Zum Index und zur Mitsprache der Landesparlamente kann man am Ende nur sagen: Der Beitragszahler muss sich veralbert vorkommen, 

(Ulrich Siegmund, AfD: Sehr guter Beitrag!)

wenn wir auf ein Indexmodell umspringen. Denn ein Indexmodell würde automatisch immer prozentual mehr Beitragsgelder generieren, aber der Sparzwang bei den Sendern würde damit letztlich nicht wegfallen. Die Regierungschefs folgen dieser Argumentation.


Vizepräsident Wulf Gallert: 

Herr Kurze, auf der roten Lampe am Pult steht, dass Sie Ihre Redezeit bereits um 25 Sekunden überschritten haben. Das ist noch zulässig, aber ich fordere Sie jetzt auf, den letzten Satz ganz schnell zu beenden.


Markus Kurze (CDU): 

Danke schön, Herr Gallert. Dann sage ich Ihnen jetzt schon einmal mit Verweis auf die Geschäftsordnung, dass ich mich am Schluss noch einmal mit drei Minuten zu Wort melden werde. - Das war aber nicht der Satz, den ich jetzt zu Ende bringe.

(Lachen)


Vizepräsident Wulf Gallert: 

Ich könnte jetzt sagen: Chance vertan, Herr Kurze. Na gut, dann machen Sie das ganz schnell.


Markus Kurze (CDU): 

Die Regierungschefs gehen den Weg mit, dass in den nächsten zwei Jahren aus den Rücklagen gearbeitet werden soll. Im Jahr 2027 soll die KEF dann ein neues Verfahren zur Beitragsempfehlung präsentieren. 


Vizepräsident Wulf Gallert: 

Das war jetzt der letzte Kommentar.


Markus Kurze (CDU): 

Ich glaube, das ist der richtige Schritt in die richtige Richtung, Herr Präsident, 


Vizepräsident Wulf Gallert: 

Herzlichen Dank, Herr Kurze. Ihre Redezeit ist abgelaufen.


Markus Kurze (CDU): 

und das begrüßen wir natürlich ausdrücklich.


Vizepräsident Wulf Gallert: 

Herr Kurze, das ist jetzt kein Spaß mehr. - Danke.