Guido Henke (Die Linke): 

Frau Präsidentin! Geehrte Damen und Herren! Ja, die Landesbauordnung dient der Gefahrenabwehr, ist eine Sicherheitsvorschrift und regelt die Pflichten der am Bau Beteiligten. Die Antragstellerin will dieses Gesetz inhaltlich erweitern. Die Landesbauordnung soll programmatische Akzente setzen, die Lebensgrundlagen schützen. Dazu fünf kritische Anmerkungen. 

Zur Rechtssystematik brauche ich nichts mehr zu sagen, das ist schon angesprochen worden. 

All das klingt sehr schön. Aber wie soll das umgesetzt werden? Ihre Vorschläge: 

Erstens: durch die Installationspflicht von Solaranlagen nicht nur bei Neubauten, sondern auch bei Dachsanierungen. Auch auf Landesliegenschaften sollen Solaranlagen betrieben werden. Aber daran arbeitet der Landesbetrieb BLSA schon lange. Die Dächer sind statisch zu ertüchtigen, was außerhalb der Sanierungsintervalle unwirtschaftlich ist. Der Kollege Meister müsste das aus dem Fachbeirat wissen und hätte es Ihnen verraten können. 

Die Wohnungswirtschaft kündigt eine grenznutzenoptimierte Sanierung an, das heißt eine wirtschaftlich vertretbare Teilmaßnahme. Die Stadtwerke als Betreiber der Niederspannungsnetze hätten erhebliche Ausbauleistungen zu erbringen. Diese werden dann den Endkunden in Rechnung gestellt. Allein aufgrund der Erhöhung der Netzentgelte steigen die Stromkosten schon im nächsten Jahr, von stetig steigenden CO2-Abgaben in den nächsten Jahren ganz zu schweigen. Allerdings kann das auch als logische Konsequenz aus der grünen Bekämpfung kostengünstiger asiatischer Solarzellen- und Batterieimporte verstanden werden. Kurzum: Neue Energien inklusive guten Ökogewissens gibt es nur für Wohlhabende. Sozial ausgewogen sind Ihre Vorschläge nicht.

(Zustimmung von Stefan Gebhardt, Die Linke, und von Monika Hohmann, Die Linke)

Zweitens. Als Nächstes sollen geeignete Dächer zu begrünen sein, soweit das wirtschaftlich zumutbar ist Was heiß das? - Der Ersatz eines Spitzdaches durch ein Flachdach bei einem Einfamilienhaus kostet zigtausende Euro, statische Maßnahmen nicht eingerechnet. Im Extremfall entfällt das Halbgeschoss für ein Flachdach; denn die Bebauungspläne sind zu beachten. Damit wird die Wohnfläche halbiert und die Herstellungskosten explodieren. Wie sollen sich Erna und Otto Normalverbraucher das leisten können? Ihnen wurde eingeredet, privates Wohneigentum sei die beste Altersvorsorge. Als Rentner sind die meisten in diesen finanziellen Dimensionen nicht kreditwürdig. Werden dann bei Nichtbefolgung Bußgelder verhängt? Oder muss dann das Haus verkauft werden an einen renditegetriebenen Kapitalverwalter? 

Drittens. Zu den Solaranlagen und dem Dachgrün sind nach dem Willen der Antragstellerin auch teure Zisternen Pflicht. Kollege Grube ging darauf ein. Wohlgemerkt: Zisternen sind teure Tiefbauwerke und keine Regentonnen. 

Nebenbei: Für Anlieger gibt es einen Anschlusszwang   das wurde schon erwähnt   und die Abwasserverbände rechnen mit dem Niederschlagswasser für die Leitungsspülung. Auf sie würden enorme Zusatzinvestitionen zukommen, die dann auch wieder allen Abnehmern per Gebühr in Rechnung gestellt werden. Zur Finanzierung der entstehenden enormen Mehrkosten für öffentliche Unternehmen und Endkunden findet sich nichts in dem Gesetzentwurf. 

Ein vierter Einwand: neue Bürokratie. Die oberste Bauaufsichtsbehörde und die Gemeinden können oder sollen konkretisierende Bauvorschriften und örtliche Bauvorschriften erlassen. Mit welchem Personal? Mit welchen Mehrkosten für die gebeutelten öffentlichen und insbesondere kommunalen Kassen? Auch hierzu keine Antwort im Antrag.

Fünftens   das Beste zum Schluss  : Die einbringende Fraktion stimmte in unserer Augustsitzung für die Änderung der Landesbauordnung, die die Übernahme des § 67 der Musterbauordnung in den § 66 unserer Landesbauordnung forderte. Es geht also um die Abweichungsmöglichkeiten von supertechnischer Gebäudeausstattung hin zum Gebäudetyp E, um kostengünstiges Bauen zu ermöglichen. 

Dieser Antrag enthält nicht nur das Gegenteil davon, sondern schlägt einen leicht modifizierten Text für § 66 unserer Landesbauordnung vor, der von den Regelungen des § 67 der Musterbauordnung abweicht, dessen Fassung von den GRÜNEN aber am 22. August dieses Jahres in diesem Haus zugestimmt wurde. Mir ist noch nicht klar, ob das eine Hintertür oder ein Feigenblatt oder einfach nur ein Ausdruck grüner   nennen wir es einmal so   Flexibilität ist. 

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Am Ende möchte ich noch ein Wort zur Ehrenrettung der Planer sagen. Frau Lüddemann verstieg sich hier zu den Aussagen, es gebe keine Planung und die Bauwerke würden nur so hingestellt. Es gibt Freiflächenplanungen und es gibt Erschließungspläne. Baupläne sind genehmigungspflichtig. Es gibt städtebauliche Verträge. Es ist nicht so, dass ein Bauherr einfach irgendwo ein Haus hinstellt und alles andere hat ihn nicht zu interessieren. Das entspricht nicht den Tatsachen, genauso wenig wie es den Tatsachen entspricht, dass, wie Sie es sagten, der Holzbau eingeschränkt sei. In welcher Bauweise ein Investor baut, entscheidet er ganz allein.

(Cornelia Lüddemann, GRÜNE: Nicht in der Höhe!)

Damit gewährleistet ist, dass der Holzbau sicher und brandschutztechnisch korrekt ist, haben wir die Landesbauordnung. - Danke für die Aufmerksamkeit.