Christian Albrecht (CDU): 

Werte Kollegen! Seitdem die Fraktion Die Linke den Antrag im Juni letzten Jahres vorgelegt hat, ist viel passiert. Wir haben es schon gehört, auch von der Ministerin. Die Polizeipräsenz in Halle, die Aufklärungsarbeit an Schulen durch die Polizei, durch Lehrer und andere Institutionen und nicht zuletzt die Arbeit der Justiz sind verstärkt worden. Es ist gelungen, mehrere Intensivstraftäter erfolgreich zu verurteilen. Als Beispiel kann ich den Gucci-Taschenräuber benennen, der für seine Taten ca. acht Jahre in Haft gehen muss bzw. schon in Haft ist und dort bleiben muss. Das heißt, die Situation hat sich beruhigt, und die Maßnahmen der Landesregierung und aller Akteure, die in der Prävention mitgearbeitet haben, haben sich gelohnt und ihnen ist großer Dank geschuldet. 

(Zustimmung bei der CDU und bei der FDP)

Aber wichtig ist, dass dies nur ein erster Schritt war. Optimierung, Fortsetzung und sich jetzt nicht auf den kleinen Lorbeeren auszuruhen, sind angesagt. Man muss bei Präventionsarbeit zwischen zwei Arten unterscheiden, und zwar gibt es zum einen die verhaltensbezogene Prävention, also die, bei der direkt auf den Täter, den potenziellen Täter, eingewirkt werden soll. Das ist - ich kann es verraten - der Schwerpunkt der Beschlussempfehlung. Zum anderen gibt es die verhältnisbezogene Prävention. Sie soll dazu beitragen, die Lebensumstände des potenziellen Täters so zu verändern, dass er gar nicht auf die Idee kommt, straffällig zu werden. Das ist das, was die Linken in großen Teilen möchten. 

Die verhaltensbezogene Prävention umfasst die Aufklärung, das Erklären von Regeln. Es geht also darum: Was ist erlaubt, was ist nicht erlaubt und welche Konsequenzen sind zu erwarten, wenn man sich nicht an diese Regeln hält? Genau das muss verstärkt in Schule und auch in Familie stattfinden, damit jeder weiß, was passiert, wenn er sich falsch verhält. 

Wenn sich jemand falsch verhält - das habe ich schon einmal gesagt  , dann müssen Taten folgen. In diesem Kontext kommt die Präventionsarbeit nach der Straftat: Das sind die Strafverfolgung und die Strafvollstreckung. Das klingt erst einmal komisch, aber auch Strafe wirkt präventiv, nämlich zum einen spezialpräventiv auf den Täter selbst, damit er sich beim nächsten Mal gut überlegt, ob er noch einmal straffällig wird, und generalpräventiv auf alle anderen. Wenn die Teilnehmer oder potenziellen Teilnehmer an Straftaten, also die Jugendlichen, sehen, dass der Rädelsführer für mehrere Jahre ins Gefängnis muss, dass also wirklich etwas passiert, dass Ermittlungsarbeit stattfindet und eine Strafe folgt, dann überlegen sie sich gut, wie sie sich verhalten. 

Wir denken, das Haus des Jugendrechts ist eine gute Institution. In dieser Richtung wird schon viel gemacht. Prüfen zu lassen, ob dies ausbaufähig ist, halten wir für eine gute Idee. Das gilt genauso für den Vollzug in freier Form und für die Opferhilfe. 

Ich will kurz etwas zu der verhältnisbezogenen Prävention sagen. Das ist ein sehr komplexes, schwieriges und extrem teures Thema. Klar wäre es schön, wenn wir Armut einfach so beseitigen können, Chancengleichheit für alle schaffen und soziale Ungerechtigkeiten abschaffen könnten, aber das ist eine gesellschaftspolitische Mammutaufgabe. Das heißt jetzt nicht, dass man den Kopf in den Sand steckt, sondern man muss auch in diesem Bereich etwas machen. Wir haben es gehört. 

Die Jugendfreizeitbeschäftigung ist ein Part, der von der Sozialarbeit begleitet werden soll; denn Jugendliche, die etwas zu tun haben und die ihre Freizeit sinnvoll gestalten, kommen weniger auf dumme Ideen. Das heißt auch, die Vereinsarbeit zu stärken und den Sport zu fördern. All das, was schon passiert, muss verstetigt werden, damit Jugendliche gar nicht erst straffällig werden. Aber alles nur im Rahmen des Leistbaren. 


Vizepräsident Wulf Gallert: 

Herr Albrecht. 


Christian Albrecht (CDU): 

Vielen Dank. Die Zeit ist um.