Hagen Kohl (AfD): 

Vielen Dank, Herr Präsident. - Sehr geehrte Damen und Herren! Die Landesregierung will nunmehr das im Koalitionsvertrag vereinbarte Amt eines Polizeibeauftragten schaffen, um so unrechtmäßige Polizeigewalt besser aufklären zu können. Der vorliegende Gesetzentwurf der GRÜNEN zur Installierung eines Polizeibeauftragten soll dazu dienen, von Polizeibediensteten begangene Menschen- und Grundrechtsverletzungen zu untersuchen.

Ja, meine sehr geehrten Damen und Herren von den GRÜNEN und von den Koalitionsfraktionen, das Bild, welches Sie von den Polizeibediensteten und deren Arbeit haben und mit der beabsichtigten Inthronisierung eines Polizeibeauftragten nach außen manifestieren, ist völlig verquer und ein Anschlag auf den gesunden Menschenverstand.

(Zustimmung bei der AfD)

Polizeibeamte gehören zu den rechtstreuesten Bürgern und brauchen unser Vertrauen und keinen Sonderermittler in Form eines Polizeibeauftragten. Natürlich kann jeder einmal Fehler machen, und davor sind Polizisten, aber auch wir nicht gefeit. Wenngleich in den letzten Jahren einige Abgeordnete dieses Hauses Fehler gemacht haben, würde doch niemand auf die Idee kommen, hier einen Parlamentsbeauftragten zu installieren.

Das wäre unangemessen, das wäre auch nicht notwendig, weil wir eine funktionierende Justiz haben, die Straftaten ohne Ansehen der Person verfolgt und ggf. ahndet. Davon sind Polizeibeamte nicht ausgenommen. Zudem verfügt das Disziplinarrecht über wirksame Instrumente, um dienstliche Verfehlungen aufzuklären und zu sanktionieren.

Zu guter Letzt haben wir die Beschwerdestellen in den Polizeibehörden, Einrichtungen sowie die zentrale Beschwerdestelle im Innenministerium. Dort arbeiten bestens ausgebildete Mediatoren, die Beschwerden über Auftreten und Verhalten von Polizeibediensteten überprüfen und bewerten. Mir ist nicht bekannt, dass dort bislang Beschwerden über Menschen- oder Grundrechtsverletzungen eingegangen sind.

Beschwerden über unrechtmäßige Polizeigewalt spielten in der Gesamtbetrachtung eine komplett untergeordnete Rolle und führten, sofern ein Anfangsverdacht erkennbar war, zur Einleitung von Straf- und/oder Disziplinarverfahren, welche in der Regel eingestellt wurden, weil sich der Verdacht nicht bestätigte.

Ich resümiere: Wir haben genügend interne und externe Kontrollorgane und Mechanismen, um polizeiliches Handeln zu überprüfen. Es gibt da keinen „toten Winkel“, um den sich ein Polizeibeauftragter kümmern müsste oder könnte. Das Amt des Polizeibeauftragten ist das Produkt einer politisch linken Weltanschauung, zu deren DNA untrennbar das Misstrauen gegenüber staatlichen Sicherheitsorganen gehört.

Der Polizeibeauftragte ist allein Mittel zum Zweck, um das Trugbild einer rechtsbrecherischen und außer Kontrolle geratenen Polizei zu erschaffen. Daher lehnen wir im Gegensatz zu den GRÜNEN, der SPD, der CDU, der FDP und mit Sicherheit auch der Linken die Schaffung der Stelle eines Polizeibeauftragten ab.

(Beifall bei der AfD)

Deswegen werden wir auch der Ausschussüberweisung des Gesetzentwurfs nicht zustimmen. - Ich bedanke mich ganz herzlich für Ihre Aufmerksamkeit.