Tagesordnungspunkt 14

Zweite Beratung

Wirksame Präventionsangebote vermeiden Jugenddelinquenz

Antrag Fraktion Die Linke - Drs. 8/2639

Beschlussempfehlung Ausschuss für Recht, Verfassung und Verbraucherschutz - Drs. 8/4753

(Erste Beratung in der 43. Sitzung des Landtages am 02.06.2023)

Berichterstatter für den Ausschuss ist Herr Hecht. - Herr Hecht, Sie haben das Wort. Bitte sehr. 


Christian Hecht (Berichterstatter):

Vielen Dank. - Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Der in Rede stehende Antrag zum Thema „Wirksame Präventionsangebote vermeiden Jugenddelinquenz“ wurde in der 43. Sitzung des Landtags zur federführenden Beratung in den - ich sage es in der Kurzform - Rechtsausschuss überwiesen. Mitberatend beteiligt wurden - auch in Kurzform - der Sozialausschuss und der Innenausschuss sowie der Ausschuss für Bildung. 

Die antragstellende Fraktion Die Linke verfolgt das Ziel, dass der Landtag sich zur Bedeutsamkeit der Kinder- und Jugendhilfe als präventiven Mechanismus bekennt, um Jugenddeliquenz vorzubeugen und jungen Menschen vor allem durch Aufklärung, Beziehungsarbeit, Angebote der Jugendarbeit sowie der Jugend- und Schulsozialarbeit, Freizeitaktivitäten etc. pp. von Straffälligkeit abzuhalten. 

Der Rechtsausschuss hat sich in der 18. Sitzung darauf verständigt, zu diesem Thema ein Fachgespräch durchzuführen. Das wurde am 1. November 2023 durchgeführt. Neben der justizpolitischen Sichtweise galt es, hierbei auch die sozialpolitischen und die bildungspolitischen Aspekte zu beleuchten. Insgesamt 18 Institutionen hatten die Gelegenheit, ihre Expertise in die Beratung einzubringen. Wenn Interesse besteht, dass ich die alle aufzähle, dann würde ich darum bitten, dass ich hierzu ein Zeichen aus dem Plenum bekomme. 

(Marco Tullner, CDU: Vielen Dank, nein!)

- Das habe ich geahnt; deswegen spare ich es mir. 

An dem Fachgespräch haben auch einige Fachpolitiker der beteiligten Ausschüsse teilgenommen. Ohne hierauf näher eingehen zu wollen, kann ich sagen, dass die Sachverständigen eindrucksvoll dargestellt haben, wie wichtig die Präventionsarbeit ist und insbesondere, dass die Stadt Halle (Saale) in diesem Zusammenhang einen Brennpunkt darstellt. 

Nach mehreren Anläufen wurde in der 29. Sitzung am 25. September dieses Jahres eine vorläufige Beschlussempfehlung für die beteiligten Ausschüsse erarbeitet. Grundlage hierfür bildete ein Vorschlag der Koalitionsfraktionen, der mit 8 : 0 : 3 Stimmen eine Mehrheit fand. 

Im weiteren Beratungsverlauf haben die mitberatenden Ausschüsse dem federführenden Ausschuss ihre Beschlussempfehlungen übergeben. Alle drei Ausschüsse haben sich der vorläufigen Beschlussempfehlung in unveränderter Fassung angeschlossen. Danach wurde festgestellt, dass es zur effektiven Bekämpfung von Jugenddeliquenz wirksame Maßnahmen auf allen Ebenen der Prävention, der Strafverfolgung und Strafvollstreckung sowie des Opferschutzes bedarf. 

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Rechtsausschuss hat über den Ursprungsantrag in der 30. Sitzung abschließend beraten und empfiehlt mit sieben Jastimmen bei vier Enthaltungen, den Antrag in der aus der Beschlussempfehlung in der Drs. 8/4753 ersichtlichen Fassung anzunehmen. 

Im Namen des Rechtsausschusses bitte ich Sie um Zustimmung zu der Beschlussempfehlung und bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.