Konstantin Pott (FDP): 

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Wie die Zahlen, über die wir hier debattieren, schon gezeigt haben, ist Gewalt gegen Frauen keine Seltenheit, sondern bitterer Alltag. Diese Entwicklungen sind besorgniserregend. Genau deswegen haben wir als Koalition auch bereits mehrere Verbesserungen für die Unterstützungsangebote für von Gewalt betroffenen Frauen auf den Weg gebracht. 

Nachdem mein Kollege die rechts- und innenpolitischen Aspekte etwas beleuchtet hat, möchte ich nun sozialpolitisch etwas auf das Thema eingehen. Im Jahr 2023 waren ca. 256 000 Menschen von häuslicher Gewalt betroffen, mehr als 70 % davon waren Frauen. Damit erreicht die Zahl einen neuen Höchststand und stieg um 6,5 % an. Bei Fällen der partnerschaftlichen Gewalt sind ca. 133 000 Frauen betroffen. Auch hier ist ein ähnlicher Anstieg zu verzeichnen. Allerdings müssen wir in diesem Bereich auch von einer sehr hohen Dunkelziffer ausgehen. 

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Zahlen sind besorgniserregend und sie zeigen, wie wichtig die Unterstützungsangebote gerade jetzt sind. Dabei übernehmen die Frauenhäuser eine zentrale Rolle; denn sie bieten den Betroffenen einen allerersten Anlaufpunkt und eine wichtige Hilfe. In Sachsen-Anhalt gibt es aber eine breite Facette an Unterstützungs- und Beratungsstrukturen. 

Mithilfe einer Initiative meiner Fraktion wurde die zusätzliche Unterstützung von Hauswirtschafterinnen ermöglicht. Sie unterstützen die Sozialpädagogen und die Sozialarbeiterinnen in den Einrichtungen. Diese haben dadurch mehr Zeit für die pädagogische Arbeit. Das heißt, dass es eine bessere Unterstützung für die betroffenen Frauen gibt. 

(Zustimmung bei der FDP und bei der CDU) 

Wir haben uns ebenfalls dafür eingesetzt, dass es eine Förderung des Landes für die Investitionskosten, die bei den Frauenhäusern anfallen, gibt. Im vergangenen Haushalt konnten wir das realisieren. Da wir dabei aktuell einige Probleme beim Mittelabfluss haben, vor allem aufgrund der Vorgaben der Richtlinie, dass der Maximalbetrag 5 000 € beträgt, wollen wir genau dort ansetzen, damit die Mittel besser ankommen und abfließen und es vor allem eine Entlastung für die Frauenhäuser gibt. 

(Zustimmung bei der FDP und von Dr. Katja Pähle, SPD - Zuruf: Schön!)

Als letzten inhaltlichen Punkt möchte ich auf das Gewalthilfegesetz eingehen. Das war ein bundespolitisches Vorhaben und sollte den Zugang zu den Unterstützungsangeboten vereinfachen. Vor allem die Kostenfreiheit sollte dabei ein zentraler Aspekt sein. 

Die Entwicklungen auf der Bundesebene sind hier jetzt allen bekannt. Es gibt aktuell keine Mehrheit für die Regierung. Deshalb haben wir als Koalitionsfraktionen in dem vorliegenden Alternativantrag einen Prüfauftrag festgeschrieben. Ich möchte aber auch betonen, dass ich es gerade bei diesem Thema und gerade bei dieser Debatte nicht nur unangebracht, sondern auch unanständig finde, wenn auf der Grundlage von Mutmaßungen versucht wird, sich politisch zu profilieren und irgendjemandem den Schwarzen Peter zuzuschieben, weil dieses Gesetz nicht kommt.

Die Freien Demokraten haben sich nie dagegen verschlossen und werden das auch in Zukunft nicht tun.

(Holger Hövelmann, SPD: Sie reden jetzt vom Landesrecht!)

Ich möchte dazu auch einmal die Wahlprogrammpassage zitieren: Wir setzen uns für einen bedarfsgerechten Ausbau von Frauenhausplätzen, eine bundesweit einheitliche Finanzierung sowie ein nationales Onlineregister ein. Es gibt auch noch einige weitere Aspekte, die danach aufgeführt werden. Also die Freien Demokraten unterstützen die Strukturen und wir werden das auch in Zukunft tun.

(Zustimmung bei der FDP und bei der CDU)

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Jeder Fall von Gewalt gegen Frauen ist einer zu viel. Und hinter jeder Zahl stecken auch immer ein Mensch und ein Schicksal. Umso wichtiger ist es, dass es diese Unterstützungsangebote gibt, welche genau in den Situationen helfen, sodass nach Möglichkeit ein normales Leben wieder ermöglicht wird.

Wir als Koalition haben bereits einige Dinge auf den Weg gebracht und werden die Unterstützungsangebote auch weiterhin im Blick haben und versuchen zu verbessern. Deswegen bitte ich um Zustimmung zu dem vorliegenden Alternativantrag. - Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. 

(Zustimmung bei der FDP und bei der CDU)


Vizepräsidentin Anne-Marie Keding:

Vielen Dank, Herr Pott. - Es gibt eine Nachfrage von Frau Sziborra-Seidlitz. - Sie drehen sich um. - Also, Frau Sziborra-Seidlitz, Sie haben das Wort.


Susan Sziborra-Seidlitz (GRÜNE): 

Herr Pott, darf ich Sie so verstehen, dass Sie darauf hinwirken werden, dass die FDP-Bundestagsfraktion dem Gewaltschutzgesetz zustimmt, sodass wir das am Ende dieser Legislaturperiode tatsächlich noch bekommen werden?

(Zustimmung bei den GRÜNEN und bei der FDP)


Vizepräsidentin Anne-Marie Keding:

Herr Pott, bitte.


Konstantin Pott (FDP): 

Wir werden erst einmal sehen, was am Ende genau eingebracht wird, also ob das der Entwurf ist, wie er vorgelegt wurde, oder ob es daran Änderungen gibt. Dann wird die Bundestagsfraktion das prüfen. Und wir werden mit Sicherheit dazu in einen Dialog eintreten und versuchen, dass die Punkte, die ich hier gerade vorgetragen habe, da eingebracht werden und es am Ende zu einem sinnvollen Beschluss kommt. 

(Zustimmung bei der FDP)