Dr. Katja Pähle (SPD):
Vielen Dank. - Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Dieser Gesetzentwurf wird heute in die Ausschüsse überwiesen. Das heißt, wir werden noch viele Debatten dazu führen. Das ist auch gute Tradition.
Die Einbringung eines Schulgesetzes ist tatsächlich auch ein Moment, auf den ganz viele schauen, Lehrer, Eltern, Schülerinnen und Schüler, weil in diesem Gesetz tatsächlich verschiedene Grundprämissen unseres Schulsystems festgelegt werden. Deshalb will ich nur ganz schlaglichthaft ein paar Dinge ansprechen, zu denen ich schon jetzt Diskussionsbedarf anmelde.
Natürlich ist die Frage nach der Größe der Eingangsklassen etwas, worüber wir im Bildungsausschuss diskutieren müssen. Warum? - Die Frage nach einem effizienten Lehrereinsatz ist ohne Frage die eine Seite der Medaille. Die Diskussion insbesondere über den ersten Entwurf hat aber auch gezeigt, dass im ländlichen Raum auch die Nähe der Schule und der Erhalt von Schulstandorten die andere Seite der Medaille sind. Dieser muss man zu Recht auch entsprechen, in den Oberzentren allerdings auch.
(Zustimmung bei der SPD)
Denn auch das Instrument von Schulverbünden ist für den Übergang sicherlich ein lohnender Weg, auch über die Grundschule hinaus. Trotzdem habe ich den Lehrer immer nur vor einer Klasse. Auch im Schulverbund werde ich es nicht schaffen, alle, die sich auf diesen Weg begeben, auf lange Sicht auch tatsächlich als Standorte zu erhalten. Denn der Lehrer kann nur vor einer Klasse stehen, erst recht angesichts der angehobenen Schülerzahlen. Bestimmte Schulen werden aufgrund der Anhebung der Schülerzahlen in der Kommune oder im Landkreis zur Disposition stehen. Darüber, ob wir uns diese Diskussion als Landtag am Ende der Legislaturperiode ins Haus holen, müssen wir in der Koalition tatsächlich sehr intensiv diskutieren.
(Beifall bei der SPD)
Ich sage an der Stelle auch, mich hat gewundert, wie viele unterschiedlichste Verordnungsermächtigungen in dem Gesetz stecken. Verordnungsermächtigungen sind immer ein Instrument der Exekutive - ich kann das gut nachvollziehen , um bestimmte Regelungen nachzubessern, je nachdem, welchen Weg man dabei aus der Sicht des Bildungsministeriums verfolgen möchte. Ich glaube, eine Reihe dieser Verordnungsermächtigungen kann man durch klare Regelungen im Gesetz selber erledigen. Dann wissen alle, woran sie sind. Es braucht weniger Genehmigungsverfahren. Es gibt eine klare Linie, die man im Gesetz nachschlagen kann.
Ich glaube, auch an dieser Stelle müssen wir miteinander diskutieren, ebenso wie über die Frage der demokratischen Mitbestimmung. Dazu sind einige Dinge im Entwurf enthalten, wie z. B. die Freistellung von Schülerinnen und Schülern, wenn sie in Gremien mitwirken. Das ist sehr positiv und ein guter Schritt. Was die Gesamtkonferenzen betrifft, melden auch wir schon einmal Diskussionsbedarf an. Wie sind diese aufgestellt? Darüber, wie es mit Änderungen, wer daran mitwirkt, aussieht, brauchen wir in dieser Legislaturperiode nicht zu reden. Das weiß ich; dazu finden wir keine Einigung. Aber trotzdem wird das auch ein Punkt sein, mit dem wir uns beschäftigen müssen.
Weil das so ist, bitte ich um die Überweisung des vorliegenden Gesetzentwurfes inklusive der Änderungsanträge zur federführenden Beratung an den Bildungsausschuss und zur Mitberatung an die Ausschüsse für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung, für Finanzen sowie für Inneres und Sport. - Herzlichen Dank.
(Beifall bei der SPD)
Präsident Dr. Gunnar Schellenberger:
Danke.