Michael Richter (Minister der Finanzen):

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Bereits bei der Befragung der Landesregierung in der Landtagssitzung am 22. März 2023 wurde die etwaige Einführung eines Transparenzregisters für aufkommensneutrale Hebesätze in Sachsen-Anhalt von der SPD-Fraktion angesprochen. Schon damals haben Frau Ministerin Dr. Zieschang und ich dem Plenum als Ergebnis von Beratungen in der Finanzstrukturkommission mitgeteilt, dass die Landesregierung nicht beabsichtigt, in diesem Zusammenhang gesetzgeberisch tätig zu werden. Auch untergesetzlich besteht kein aktueller Handlungsbedarf, um der politischen Zielsetzung der Aufkommensneutralität gerecht zu werden. An dieser Auffassung gilt es festzuhalten.

Der Städte- und Gemeindebund Sachsen-Anhalt hat sich eindeutig gegen die Ermittlung und Veröffentlichung von aufkommensneutralen Hebesätzen bei der Grundsteuer mittels eines sogenannte Transparenzregisters ausgesprochen und Bedenken hinsichtlich der Belastbarkeit einer derartigen Regelung, eines derartigen Registers vorgetragen.

(Zustimmung von Angela Gorr, CDU)

Die Landesregierung teilt diese Bedenken, zumal die betroffenen Eigentümer weniger die aufkommensneutrale Umsetzung der Grundsteuerreform in ihrer Gemeinde, sondern vielmehr die konkreten Auswirkungen der Reform auf die Grundsteuer ihrer eigenen Grundstücke betrachten werden. Inwieweit die Reform der Grundsteuer in Sachsen-Anhalt aufkommensneutral erfolgen wird, hängt maßgeblich von dem Verhalten der Kommunen mit oder ohne ein Transparenzregister im Rahmen der Ihnen in der Verfassung eingeräumten Hebesatzautonomie ab.

(Zustimmung von Stefan Ruland, CDU, und von Jörg Bernstein, FDP)

Mit Schreiben vom 5. April 2023 an die Fraktionen im Landtag von Sachsen-Anhalt hat der Städte- und Gemeindebund Sachsen-Anhalt unterstrichen, dass die Städte und Gemeinden in Sachsen-Anhalt das Vertrauen von Landespolitik und Landesregierung dahingehend verdienen, dass sie Entscheidungen zur Umsetzung der Grundsteuerreform unter Beachtung der politischen Zielvorgabe der Aufkommensneutralität mit der hierfür gebotenen Sorgfalt und Transparenz treffen werden. Dieses Vertrauen in unsere Städte und Gemeinden hat die Landesregierung.

Unabhängig davon kann das Transparenzregister nicht zur Sicherstellung der Aufkommensneutralität bei der Grundsteuer beitragen, da die Kommunen aufgrund ihrer in Artikel 28 Abs. 2 des Grundgesetzes verbrieften Hebesatzautonomie nicht an ein solches Transparenzregister gebunden sind. Es hätte demnach bloßen Empfehlungscharakter.

Ein Transparenzregister in Sachsen-Anhalt würde entgegen den Ausführungen im vorliegenden Antrag der AfD-Fraktion nicht zur Stärkung des Vertrauens in die Steuerpolitik des Landes beitragen und auch keine größere Planungssicherheit für Bürger und Unternehmen schaffen.

Vielmehr ist zu befürchten, dass Unschärfen in einem Transparenzregister Irritationen bei den kommunalen Entscheidungsträgern und den Bürgern auslösen und die Landesregierung angreifbar machen. Die Transparenzregister anderer Länder werden unweigerlich ebenfalls solche Unschärfen aufweisen. Das kann man aus der Tatsache schließen, dass in den Transparenzregistern anderer Länder fortlaufend Anpassungen der ausgewiesenen Hebesätze vorgenommen und teilweise nur Bandbreiten möglicher Hebesätze angeführt werden, die ebenfalls Änderungen unterliegen. Daraus folgt eher eine Verunsicherung als eine Hilfestellung und Transparenz. 

Ich kann nur empfehlen, den Antrag abzulehnen. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.