Ich rufe auf den 


Tagesordnungspunkt 12

Zweite Beratung

Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Kirchensteuergesetzes Sachsen-Anhalt

Gesetzentwurf Landesregierung - Drs. 8/4577

Beschlussempfehlung Ausschuss für Finanzen - Drs. 8/4656

(Erste Beratung in der 73. Sitzung des Landtages am 20.09.2024)


Zu dieser Beschlussempfehlung und zum Verlauf der Beratungen wird Ihnen der Abg. Herr Gürth berichten.


Detlef Gürth (Berichterstatter): 

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Landtag von Sachsen-Anhalt überwies den Gesetzentwurf der Landesregierung in der Drs. 8/4577 in der 73. Sitzung am 20. September dieses Jahres zur Beratung und Beschlussfassung an den Ausschuss für Finanzen. 

Mit dem Zweiten Gesetz zur Änderung des Kirchensteuergesetzes Sachsen-Anhalt wurde unter anderem geregelt, dass Widersprüche gegen die Festsetzung von Kirchensteuern durch die in den kirchlichen Steuerordnungen als Widerspruchsbehörden bestimmten kirchlichen Stellen zu bescheiden sind. Die in den kirchlichen Steuerordnungen bestimmten kirchlichen Stellen werden mit dieser Regelung jedoch nicht gleichzeitig zum Prozessgegner in einem Klageverfahren vor dem Verwaltungsgericht. Dies entspricht noch nicht dem Ziel, den Religionsgemeinschaften zu ermöglichen, über Rechtsbehelfsverfahren in Kirchensteuerangelegenheiten eigenständig zu entscheiden.

Im vorliegenden Entwurf zur Änderung des Kirchensteuergesetzes wird festgelegt, dass eine Klage vor dem Verwaltungsgericht gegen die Religionsgemeinschaft zu richten ist, die im außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahren über den Rechtsbehelf entschieden hat.

Der Ausschuss für Finanzen befasste sich in der 63. Sitzung am 26. September 2024 mit dem Gesetzentwurf. Als Beratungsgrundlage diente dem Ausschuss die vom Gesetzgebungs- und Beratungsdienst vorgelegte Synopse mit rechtsförmlichen Anpassungen. Im Ergebnis seiner Beratung empfiehlt der Ausschuss für Finanzen mit 9 : 0 : 3 Stimmen die Annahme des Gesetzentwurfs in der Fassung der Synopse des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes. 

Im Namen des Ausschusses für Finanzen bitte ich um Zustimmung zu dieser Beschlussempfehlung. Sie liegt Ihnen in der Drs. 8/4656 vor.