Katrin Gensecke (SPD): 

Vielen Dank, Herr Präsident. - Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Für die meisten Männer ist es eine Selbstverständlichkeit, dass sie allein über ihren Körper bestimmen können. Das klingt wie eine Selbstverständlichkeit, aber für viele Frauen ist es genau in einer Frage eben nicht selbstverständlich, nämlich bei der Entscheidung einer Frau, ob sie schwanger wird und diese Schwangerschaft austrägt oder ob sie diese Schwangerschaft beendet. Diese Entscheidung sollte und darf allein bei der Frau liegen.

(Beifall bei der SPD)

Im Übrigen gibt es nicht ein einziges Gesetz,

(Kristin Heiß, Die Linke: Ja!)

das über den männlichen Körper bestimmt. 

(Beifall bei der SPD, bei der Linken und bei den GRÜNEN - Cornelia Lüddemann, GRÜNE: Sehr gut!  - Kristin Heiß, Die Linke: Ja! Also wirklich! Sehr richtig!   Eva von Angern, Die Linke: Damit können wir ja endlich mal anfangen! - Weitere Zurufe)

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben uns in diesem Hohen Hause und im Sozialausschuss schon sehr häufig 

(Zurufe)

über die Stärkung des Rechts auf reproduktive Selbstbestimmung von Frauen, über die Entkriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen und über die Versorgungssituation von Frauen ausgetauscht,

(Unruhe)

zuletzt in einer Aktuellen Debatte im April 2024, ebenfalls auf Antrag der Fraktion Die GRÜNEN.

Lassen Sie mich kurz auf die aktuelle Rechtslage eingehen. Entscheidet sich eine ungewollt schwangere Frau für einen Schwangerschaftsabbruch, so ist dieser in den ersten zwölf Wochen straffrei. Er ist dann möglich, wenn eine Pflichtberatung und eine dreitägige Wartezeit eingehalten werden. Eine Frau, die einen Abbruch nach den eben beschriebenen Regeln durchführt, bleibt zwar straffrei, aber sie bleibt nicht frei von Schuldgefühlen, von belastenden Gefühlen, liebe Kolleginnen und Kollegen.

(Unruhe bei der Linken)

Wir haben im Land eine gute Beratungs-, eine Versorgungsstruktur. 

(Unruhe)


Vizepräsident Wulf Gallert:

Frau Gensecke, warten Sie ganz kurz. - Ich weiß, dass ein großer Teil des Hauses aus biologischen Gründen von diesem Thema nicht betroffen ist. Aber die Lautstärke gerade dieses Teils ist im Moment etwas überproportional. Ich bitte darum, dass wir uns bei diesem Thema bis zum Ende konzentrieren und der Rednerin zuhören. - Frau Gensecke, Sie haben das Wort.


Katrin Gensecke (SPD):

Vielen Dank, Herr Präsident. - Wir haben eine gute Beratungs- und Versorgungsstruktur im Land. Jede und jeder, der eine Beratung in Anspruch nehmen möchte, kann dies auch tun. Informationen sind schnell und unkompliziert zu finden. Das ist in anderen Regionen unserer Republik - ich schaue gerade in die südliche Region - nicht immer ganz so. Wenn sich eine Frau nach der Beratung für einen Abbruch entscheidet, gibt es Frauenarztpraxen, es gibt Gynäkologen in Krankenhäusern im ganzen Land, die den Eingriff vornehmen. Es gibt keine langen Wege zu Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen oder medizinischen Einrichtungen. Die Erreichbarkeit ist im Land gegeben.

Aber wir werden diese Entwicklungen - die Kollegin Sziborra-Seidlitz hat es angesprochen - natürlich sehr genau beobachten und ein wachsames Auge darauf haben.

Wir haben uns als Koalition auch vorgenommen, die Finanzierung der Schwangerschaftsberatungsstellen zu verbessern. Bei einem ersten Blick in den Haushalt ist uns das auch gelungen. An dieser Stelle - sie ist jetzt leider nicht da - einen ganz herzlichen Dank an die Sozialministerin.

Bevor meine Redezeit zu Ende geht, möchte ich noch daran erinnern, was in den letzten drei Jahren auf Bundesebene geschafft worden ist, nämlich die Streichung des § 219a, des Werbeverbots für Schwangerschaftsabbrüche. Das ist jetzt zweieinhalb Jahre her. Ich glaube, dass dieser unsägliche Paragraph endlich gestrichen worden ist, das ist auch gut so.

(Beifall bei der SPD)

Es mutet heute noch etwas absurd an, dass Ärztinnen und Ärzte, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen, mit strafrechtlicher Verfolgung rechnen mussten, wenn sie öffentlich sachliche Informationen über den Ablauf und die Methodik des Schwangerschaftsabbruchs geben. 

Den Schutz von Frauen, die vor Beratungsstellen - auch das hat die Kollegin angesprochen - von Abtreibungsgegnern belästigt wurden, hat der Bundesgesetzgeber im Sommer mit einem Gesetz auf den Weg gebracht. Dazu kann man nur sagen: Das ist richtig und gut so. 

(Beifall bei der SPD)


Vizepräsident Wulf Gallert:

Frau Gensecke!


Katrin Gensecke (SPD):

Ich komme zum Schluss.


Vizepräsident Wulf Gallert:

Ganz schnell!


Katrin Gensecke (SPD):

Es ist klar: Die Rechte der Frauen müssen gestärkt werden. Ich beantrage die Überweisung des Antrags zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Recht und Verfassung und zur Mitberatung an den Sozialausschuss. - Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.