Konstantin Pott (FDP):
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Ich glaube, wir sind uns alle darin einig, dass Schwangerschaftsabbrüche insgesamt ein sehr sensibles Thema sind. Im Mittelpunkt steht ein Spannungsverhältnis zwischen vor allem moralisch unterschiedlichen Verständnissen und der Definition, wann Leben beginnt und wie weit die Selbstbestimmung der Frau geht. Ein häufiger, zumindest unterschwelliger Diskussionspunkt ist genau diese Frage. Darauf gibt es aber keine faktische Antwort. Deshalb müssen wir in meinen Augen in der Debatte auch immer versuchen, die unterschiedlichen Vorstellungen und unterschiedlichen moralischen Ansichten miteinander in Einklang zu bringen und dann einen gesellschaftlichen Kompromiss zu finden.
Für mich und auch für uns als Freie Demokraten ist der aktuelle Kompromiss durchaus sinnvoll. Bis zur zwölften Schwangerschaftswoche ist ein Schwangerschaftsabbruch straffrei. Danach greift der Schutz des ungeborenen Lebens. Die Selbstbestimmung der Frau wie auch ein Schutz des ungeborenen Lebens sind in meinen Augen dadurch sichergestellt. Deswegen lehnen wir eine komplette Abschaffung des § 218 ab.
(Zustimmung bei der FDP und bei der CDU)
Wenn in der Debatte gesagt wird, in der DDR waren wir deutlich weiter oder gab es ein deutlich liberaleres Recht, dann empfehle ich doch einmal einen Blick in das DDR-Strafgesetzbuch, § 153. Darin steht inhaltlich genau das Gleiche, was wir aktuell in § 218 geregelt haben. Also, dass wir ganz andere Regelungen hatten, das stimmt an der Stelle nicht. Deswegen bitte ich auch um ein bisschen mehr Sachlichkeit. Wir sollten das hier nicht zu sehr emotionalisieren. Dafür ist das Thema zu wichtig.
Wichtig war in unseren Augen aber die Abschaffung des § 219a durch den Justizminister Marco Buschmann; denn dadurch, durch diese entsprechende Änderung, dürfen jetzt Informationen bereitgestellt werden. Frauen können sich unabhängig über Schwangerschaftsabbrüche und auch über die möglichen Nebenwirkungen erkundigen, ohne dabei irgendwie unter diesen § 219a zu fallen. Das ist, glaube ich, ein richtiger Schritt.
Entscheidend ist aber auch, dass es am Ende eine bundespolitische Entscheidung ist. Sie schlagen eine Bundesratsinitiative vor, dass § 218 gestrichen und dass es außerhalb des Strafgesetzbuches geregelt werden soll. Ich hätte mir gewünscht, dass in dem Antrag vielleicht auch steht, worin es genau geregelt werden soll, weil das tatsächlich eine Frage ist, über die man dann auch sprechen müsste. Das so offen zu lassen, finde ich persönlich ein bisschen schwierig. Das ist dann auch nicht ganz vollständig.
Wir würden den Antrag prinzipiell ablehnen, aber verwehren uns natürlich auch einer Überweisung an den Ausschuss nicht. - Dementsprechend vielen Dank für die Aufmerksamkeit.