Olaf Meister (GRÜNE):

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Das Ansinnen, den Gesetzgebungsprozess so transparent wie möglich zu gestalten, unterstützen wir. Gute Politik lebt vom Austausch und braucht auch den kontroversen Dialog mit den vielen gesellschaftlichen, wissenschaftlichen und wirtschaftlichen Interessen mit ihren vielfältigen Praxiserfahrungen und Perspektiven. Das muss aber transparent und offen sein. Dabei geht es auch nicht nur um die Einflussnahme, sondern auch darum, die Bandbreite und auch die Ausgewogenheit der Angehörten sichtbar zu machen.

Bei öffentlichen Anhörungen wäre ich beim Nachschärfen tatsächlich vorsichtig, da Transparenz an sich durch den Prozess gegeben ist. Häufig suchen wir geradezu händeringend nach Anzuhörenden, die sich noch der Mühe unterziehen, Rede und Antwort zu stehen. Man müsste also bei einer Neufassung berücksichtigen, dass man die Hürden dabei niedrig hält.

Für die registerführende Stelle des Lobbyregisters bräuchten wir eine Prüfkompetenz, meinen wir, damit bei offensichtlich widersprüchlichen Eintragungen und konkreten Hinweisen die veröffentlichten Angaben geprüft werden können.

Wir befürworten die Sichtbarmachung eines exekutiven Fußabdrucks im Gesetzgebungsverfahren vonseiten der Landesregierung, der dann hier in der Verantwortung des Landtages als legislativer Fußabdruck im Gesetzgebungsverfahren fortzuführen wäre. Nur so würde der gesamte Weg der Gesetzgebung einer Transparenz unterliegen.

Kollege Erben hat Beispiele genannt. Die fand ich jetzt gar nicht schlimm.

(Rüdiger Erben, SPD: Ich auch nicht! Deshalb habe sie genannt!)

Es geht eine negative Konnotation mit dem Wort „Lobby“ einher. Ich weiß, dass das so ist. Das würde ich so nicht mittragen. Es ist völlig legitim und normal, dass sich Interessenverbände an das Parlament wenden und versuchen, ihre Dinge darzulegen. Das ist ja die Idee. Das soll tatsächlich passieren. Damit habe ich überhaupt kein Problem, auch nicht beim Volksbund und der Verkehrswacht.

Bei wirtschaftlichen Interessen wird es dann natürlich noch einmal spannender. Auch das ist legitim. Die Öffentlichkeit, meine ich, hat tatsächlich einen Anspruch darauf zu sehen, wer bei welchen Punkten einwirkt. Ich finde es völlig okay, das mit zu notieren. Das kann man so machen.

Es geht darum, ein möglichst breites Feedback zu Gesetzesvorhaben zu erlangen und es transparent zu machen, zugleich aber auch die Quellen und mögliche Zielstellungen von Einflussnahmen zu erkennen. Insofern begrüßen wir das Ansinnen des Antrages. Ich würde mir erhoffen, dass wir in Gesprächen zur Parlamentsreform auch bei diesen Punkten weiter vorankämen.

Zu dem konkreten Antragstext werden wir uns allerdings der Stimme enthalten, weil diverse Formulierungen Fragen aufwerfen, z. B. zu den konkreten Regelungen zu Anwälten und auch zu den Ministern. Das ist ausgesprochen knifflig und, meine ich, bedarf einer vertieften Betrachtung. Wir sehen aber wie Die Linke Handlungsbedarf bei den angesprochenen Punkten und den Regelungen dazu. Den Alternativantrag der Koalition werden wir ablehnen. - Danke schön.