Dr. Hans-Thomas Tillschneider (AfD): 

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Der vorliegende Entwurf zur Änderung des Schulgesetzes umfasst mehr als 20 völlig unterschiedliche, teilweise hochkontroverse und hochkomplexe Gesetzesänderungen. Wer so ein Paket in einer Dreiminutendebatte durchpeitschen will, der kann das Parlament nicht wirklich ernstnehmen. Darin muss ich der Ministerin nur beipflichten. 

(Zuruf von Sebastian Striegel, GRÜNE)

Ich versuche jetzt, das summarisch abzuhandeln. Bislang bekennt sich das Gesetz zur - Zitat „Gleichberechtigung der Menschen unabhängig […] von ihrer Rasse“. - So weit, so gut. Daraus soll nun die Forderung werden, dass niemand - Zitat  : „aus rassistischen […] Gründen benachteiligt […] werden darf“. Sie wollen den Begriff „Rasse“ aus dem Schulgesetz streichen und stattdessen den Rassismus-Begriff einführen. Umgekehrt wird ein Schuh daraus: Sie sollten besser den Begriff „Rassismus“ aus Ihrem Vokabular streichen; denn der einzige Rassismus, den es noch gibt, ist der Rassismus gegen Weiße. Der aber ist nie gemeint, wenn von Rassismus die Rede ist. 

(Beifall bei der AfD)

Deshalb lassen wir den Begriff „Rasse“ im Schulgesetz und streichen den Begriff „Rassismus“ aus unserem Vokabular. 

Ebenso falsch ist die Verpflichtung der Schüler zur Nutzung digitaler Systeme im Unterricht. Gerade die Anhörung im letzten Bildungsausschuss hat doch wohl erneut deutlich gezeigt, dass sich Bildung nicht in der digitalen Welt abspielt. 

Die Zertifizierung von Bildungsgängen an der Berufsschule bringt nichts außer sinnlose Bürokratie, und das ganze Datenschutzgedöns halten wir eh für überflüssig bis schädlich, ist doch der Zweck der Datenschutzagenda nicht der Schutz unserer Daten, sondern dass der Staat alle Daten hat und der Bürger keine mehr. 

Das Herumdoktern am Schulverbund ist sinnlos, weil der Schulverbund ein untaugliches Instrument ist, um Schulschließungen zu verhindern. 

Gut an den geforderten Gesetzesänderungen sind dagegen die Schullaufbahnempfehlung, das Abitur an Gemeinschaftsschulen erst nach 13 Schuljahren, die erleichterte Einstellung von Seiteneinsteigern und natürlich die Verschärfung der Ordnungsmaßnahmen. Wir befürworten auch die zentralen Klassenarbeiten, sofern sie zur Hebung des Leistungsniveaus beitragen. Dass Anträge zum Wechsel des Schulbezirks künftig vom Schulträger entschieden werden, begrüßen wir als eine sachangemessene Verlagerung der Zuständigkeiten. 

Ebenso begrüßen wir die Beschneidung der Rechte der Gesamtkonferenz bei der Auswahl des Schulleiters. Wir würden die Gesamtkonferenz sogar ganz abschaffen. Die ebenfalls vorgeschlagene Ausweitung der Gremienvertretung lehnen wir deshalb ab. 

Daran, dass die Schulpflicht nun auch durch den Besuch einer ausländischen oder internationalen Ergänzungsschule erfüllt werden kann, wundert uns nur, dass diese Möglichkeit noch nicht längst geschaffen wurde. Wir befürworten das selbstverständlich. Es geht aber nicht weit genug. Wir von der AfD wollen, dass im Rahmen einer zur Bildungspflicht umgedeuteten Schulpflicht diese Pflicht auch durch Heimunterricht erfüllt werden kann.

Aufs Ganze gesehen halten sich bei diesem Entwurf Verbesserungen und Verschlechterungen die Waage, sodass die AfD-Fraktion sich hierzu der Stimme enthalten wird. - Vielen Dank.

(Beifall bei der AfD) 


Präsident Dr. Gunnar Schellenberger: 

Danke, Herr Tillschneider.