Dorothea Frederking (GRÜNE):
Mit dem anstehenden Reformstaatsvertrag für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk sind umfangreiche Reformvorhaben vorgesehen. Viele davon sind kostensenkend und sollen sich auch auf die Höhe des Rundfunkbeitrages auswirken. Nun sind die beiden Vertreter der Staatskanzlei heute nicht anwesend; ich hoffe dennoch auf eine Antwort der Landesregierung.
Meine Frage ist: Welche konkreten preissenkenden Wirkungen hat die Landesregierung angenommen, um ihre Position zu rechtfertigen, dass der Rundfunkbeitrag zum 1. Januar 2025 nicht zu erhöhen ist? Beziehungsweise: In welcher Form ist es aus der Sicht der Landesregierung realisierbar, dass mit den vorgelegten Reformvorschlägen auch tatsächlich Mittel in Höhe von 1,1 Milliarden € in vier Jahren eingespart werden können?
Präsident Dr. Gunnar Schellenberger:
Frau Hüskens, geben Sie eine kurze Antwort; wir haben noch 40 Sekunden.
Dr. Lydia Hüskens (Ministerin für Infrastruktur und Digitales):
Sehr geehrte Frau Abgeordnete, im Namen der Landesregierung bedanke ich mich auch für diese Frage.
(Rüdiger Erben, SPD, und Ministerin Petra Grimm-Benne lachen)
Sie ahnen die Antwort; denn der Bereich Medienstaatsvertrag ist ich sage es einmal so nicht genau mein Herzensanliegen.
(Guido Kosmehl, FDP: Was?)
- Entschuldigung, Herr Abg. Kosmehl. - Wir nehmen die Frage aber mit und Sie bekommen natürlich eine Antwort.
Präsident Dr. Gunnar Schellenberger:
Danke, Frau Hüskens. - Damit sind wir am Ende der Befragung der Landesregierung. Ich kann Ihnen sagen: Wir sind genau neun Sekunden unter der geplanten Stunde geblieben. Das heißt, wir sind mit diesem TOP fertig und wechseln hier vorn.