Rüdiger Erben (SPD): 

Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Herr Büttner, Sie haben wieder eines geschafft - das muss man sagen  , Sie haben sich mit dem, was Sie hier vorgetragen haben, wirklich konsequent außerhalb Ihres Antrags bewegt. Das haben Sie meisterhaft hinbekommen; denn Ihr Antrag - ich vermute, Sie haben ihn nicht selbst geschrieben, vielleicht auch nicht gelesen, bevor Sie hier geredet haben -

(Olaf Meister, GRÜNE: Das könnte sein!)

ist gar nicht so schlecht. Er bietet eine Grundlage - ich glaube, Kollege Kosmehl sieht das ähnlich wie ich - für eine fachlich fundierte Beratung über das Thema des Einsatzes von Tasern. Ihre Rede zur Einbringung selbigen Antrags bietet diese Grundlage nicht.

(Beifall bei der SPD und bei der FDP)

Deshalb will ich mich an Ihrem Antrag orientieren. Ich gebe zu, ich war vor anderthalb Jahrzehnten ein strikter Gegner der Einführung des sogenannten Tasers in der Landespolizei. Aber es gibt einen Grundsatz, nämlich: Nur Dummköpfe ändern ihre Meinung nie. 

(Zuruf von der AfD: Ja!)

Deshalb haben wir eine Situation, die es erfordert, dass man wirklich sachgerecht mit dem Thema umgehen muss. Wir haben die Situation, dass die zur Verfügung stehenden Geräte heute andere sind, als sie das vor 15 Jahren waren, und wir haben die Situation, dass einzelne Länderpolizeien die Geräte nicht nur im Bereich von Spezialeinheiten einsetzen, sondern diese auch flächendeckend im Streifendienst zur Ausrüstung gehören, und entsprechende Erfahrungen sammeln. Und wir haben die Situation, dass die grundsätzliche Entscheidung getroffen worden ist, die Bundespolizei flächendeckend damit auszurüsten. Das heißt, wir werden jetzt verhältnismäßig zügig die Situation haben, dass auf den Straßen in Sachsen-Anhalt oder auf den Bahnhöfen in Sachsen-Anhalt Polizisten im Streifendienst unterwegs sind, die eine entsprechende Ausrüstung haben und die Landespolizei selbige nicht hat. 

Deshalb ist es auf der Basis Ihres Antrags, nicht auf der Basis Ihrer rassistischen Einbringungsrede

(Lachen bei der AfD)

richtig, diesen Antrag zu überweisen und darüber zu diskutieren; denn Frau Ministerin hat berechtigterweise Belange eingebracht, die es zu wahren gilt. Wenn man sich anschaut, was der Polizist heutzutage an seiner Koppel alles mit sich trägt, dann ist das ein Belang, den es zu beachten gilt. Natürlich sind die gesundheitlichen Gefahren - es sind andere, die ein Taser für das polizeiliche Gegenüber zur Folge hat als eine Schusswaffe - abzuwägen, und es ist zu berücksichtigen, dass es auch in der Handhabung     Das ist von der Ministerin richtigerweise angesprochen worden. Den naiven Glauben, jetzt geben wir mal jedem so ein Ding an den Gürtel, und dann wenden die den an, das ist alles kein Problem, können wahrscheinlich nur Sie haben. Das wäre unverantwortlich, nicht nur gegenüber den Polizistinnen und Polizisten, die man damit ausrüstet. 

(Zurufe von der AfD)

Deshalb beantrage ich für die Koalitionsfraktionen die Überweisung Ihres Antrags in den Ausschuss für Inneres und Sport. - Herzlichen Dank.

(Beifall bei der SPD)


Präsident Dr. Gunnar Schellenberger: 

Danke, Herr Erben.