Konstantin Pott (FDP): 

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Als Erstes möchte ich in einem Punkt ganz klar widersprechen, und zwar darin, dass ein gelingendes Aufwachsen der Kinder nur in Kindertageseinrichtungen möglich ist. - Das diskreditiert die vielen Eltern, die ihr Kind selbstständig allein zu Hause erziehen.

(Zustimmung von Jörg Bernstein, FDP, von Andreas Silbersack, FDP, und von Stefan Ruland, CDU)

Ihnen zu unterstellen, dass ein vernünftiges Aufwachsen der Kinder damit nicht möglich sei - das ist in der Aussage, die eben getroffen wurde, quasi inkludiert  , ist aus meiner Sicht komplett falsch.

In den vergangenen Wochen gab es aber bereits mehrere Diskussionen über das KiFöG, auch hier im Landtag. Im vergangenen Jahr haben wir die befristeten Regelungen zur Beitragsentlastung erst einmal ohne Änderungen fortgeführt. Aber auch in dieser Debatte haben wir als Freie Demokraten bereits deutlich gemacht und angesprochen, dass wir in den aktuellen Regelungen Fehlanreize sehen und deswegen über die Ausgestaltung der Geschwisterkindregelung diskutieren wollen. 

Wir haben damals bereits einen konkreten Änderungsvorschlag unterbreitet, der keine zusätzliche Bürokratie und keinen zusätzlichen Aufwand schafft, weiterhin massiv entlastet, aber Fehlanreize abschafft. Wir hätten uns gewünscht, dass wir das bereits im letzten Jahr erreichen. Aber dazu ist es leider nicht gekommen, wir konnten uns damit nicht durchsetzen. Aber an diesem Vorschlag werden wir auch in den aktuellen Debatten und in dem, was jetzt im parlamentarischen Verfahren passiert, weiterhin festhalten. Wir halten ihn für sinnvoll und dessen Umsetzung für notwendig. 

Denn ganz grundlegend ist klar, dass frühkindliche Bildung eine enorm wichtige Rolle einnimmt. Sie ist ein Fundament für das spätere Leben und bildet damit auch eine Grundlage für Chancengerechtigkeit. In Sachsen-Anhalt ist die Betreuung der Kinder generell recht gut aufgestellt. Von der Krippe über die Kita bis hin zum Hort sind verschiedene Betreuungsmöglichkeiten gegeben. Sie gewährleisten eine gute Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

Gute Bildung braucht aber auch gute Rahmenbedingungen. Das hat auch die Bundesregierung erkannt und deshalb festgesetzt, dass die zur Verfügung stehenden Bundesmittel für neue qualitätssichernde Maßnahmen ausgegeben werden sollen. Dadurch kommt es auch dazu, dass im Land weniger Mittel für Beitragsbefreiung und Beitragsentlastungen zur Verfügung stehen. Diesbezüglich müssen wir also Prioritäten setzen und damit für möglichst gute Rahmenbedingungen für frühkindliche Bildung sorgen und gleichzeitig die Eltern nicht zu sehr belasten. Dafür ist unser vorgelegter Vorschlag, der in sehr guter Weise auch von der Union unterstützt wird, aus unserer Sicht ein guter Anfang und der richtige Schritt. 

Im vorliegenden Gesetzentwurf der Landesregierung ist eine Erstattungspflicht festgehalten, nach der die Betreuung im Hort dokumentiert wird und anhand dessen eine Entlastung bzw. ein Anspruch gewährleistet werden. Hierfür müssen betreute Kinder innerhalb von drei Monaten im Durchschnitt mindestens drei Tage pro Woche betreut werden. Ist dies nicht der Fall, entfällt der entsprechende Anspruch. 

Die Regelung ist aus unserer Sicht aber nicht zielführend. Wir werden das in der Form aller Voraussicht nach nicht mittragen, sondern wir wollen dazu in die weitere Debatte gehen. Das parlamentarische Verfahren fängt jetzt an und einen Konsens zu dieser Regelung hat es in dieser Koalition bislang nicht gegeben. Wir haben also noch einigen Klärungsbedarf. Im Sozialausschuss können und werden wir darüber diskutieren.

Neben der Änderung des KiFöG wollen wir ebenfalls, wie in einer Stellungnahme zu einer Petition bereits beschrieben, eine rückwirkende Möglichkeit zur staatlichen Anerkennung der Kindheitswissenschaften festschreiben. Dazu werden wir einen entsprechenden Änderungsantrag mit einreichen.

(Zustimmung von Angela Gorr, CDU, und von Thomas Krüger, CDU)

Ich freue mich auf die weitere Debatte. - Vielen Dank.