Präsident Dr. Gunnar Schellenberger:
Damit sind wir am Ende der Debatte. Ich habe es mehrfach gehört; es ist aber grundsätzlich so. Gemäß § 29 Abs. 4 werden die Gesetzentwürfe zur federführenden Beratung in den Finanzausschuss und zur Mitberatung in alle ständigen Ausschüsse außer in den Petitionsausschuss überwiesen. Das ist Standard, aber es ist zweimal betont worden.
Abstimmung
Jetzt können wir in das Abstimmungsverfahren einsteigen. Wir haben drei Abstimmungen.
Zuerst stimmen wir über die Überweisung der Drs. 8/4670, also über den Entwurf eines Haushaltsbegleitgesetzes, ab. Wer der Überweisung in die genannten Ausschüsse zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das ist das ganze Haus.
Dann kommen wir zur Abstimmung über die Drs. 8/4671, also über den Entwurf eines Haushaltsgesetzes 2025/2026. Wer der Überweisung des Gesetzentwurfes in die genannten Ausschüsse zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das ist wieder das ganze Haus.
Dann kommen wir zur dritten Abstimmung, und zwar zu der Drs. 8/4672, also der Feststellung einer außergewöhnlichen Notsituation nach § 18 Abs. 5 der Landeshaushaltsordnung. Wer der Überweisung dieser Drucksache zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind die Koalitionsfraktionen, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke.
(Guido Kosmehl, FDP: Nur in den Finanzausschuss!)
- Die Drs. 8/4672 wird nur in den Finanzausschuss überwiesen. Das ist korrekt. - Wer stimmt dagegen? - Das ist die AfD-Fraktion. Damit ist die Drs. 8/4672 ebenfalls überwiesen worden.
Damit sind wir am Ende dieses ersten Tagesordnungspunktes angelangt.