Dr. Tamara Zieschang (Ministerin für Inneres und Sport):

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Die Gewährleistung der inneren Sicherheit ist die Kernaufgabe des Staates. Deshalb wird der Personalbestand der Polizeivollzugsbeamtinnen und  beamten angesichts der bundesweiten und der weltweiten Sicherheitslage zielstrebig weiter verstärkt. 

Wir halten an dem Ziel von mindestens 7 000 Polizeivollzugsbeamtinnen und  beamten unbeirrt fest. Dafür schaffen wir auch mit dem Doppelhaushalt 2025/2026, der am Mittwoch in den Landtag eingebracht worden ist, die notwendigen Voraussetzungen. Das heißt, wir setzen den weiteren personellen Aufwuchs in der Landespolizei konsequent fort. 

Wir investieren auch weiterhin in eine moderne und zeitgemäße Ausstattung der Landespolizei. Auch das ist im Doppelhaushalt 2025/2026 abgesichert. So sichert der Haushaltsplanentwurf für die Jahre 2025 und 2026 z. B. die weitere Ausstattung mit Dienst-Kfz ab. Hierfür sind für jedes Jahr jeweils 10 Millionen € vorgesehen worden. Die weitere Ausstattung mit Führungs- und Einsatzmitteln sowie Schutzausstattung ist im Haushaltsplanentwurf hinterlegt worden. Hierfür sind für die beiden Jahre insgesamt rund 29 Millionen € vorgesehen.

Ich will es einmal zusammenfassend darstellen: Allein im Einzelplan des Ministeriums für Inneres und Sport investieren wir im Jahr 2025 insgesamt rund 873 Millionen € und im Jahr 2026 rund 906 Millionen € in die Landespolizei. 

(Zustimmung bei der CDU) 

Ich finde, diese Zahlen sind ein starkes Signal für die Stärkung der inneren Sicherheit, und sie sind auch ein starkes Signal in die Landespolizei.

Die bestmögliche Ausstattung der Kolleginnen und Kollegen ist Kernanliegen des Innenministeriums. Deshalb wird die Ausstattung der Landespolizei stetig weiterentwickelt und angepasst. Grundlage für die Beschaffung bilden je nach Ausrüstungsgegenstand die Sicherheit der Einsatzkräfte, das Einsatzgebiet, der Tragekomfort, die Kompatibilität mit anderen Ausrüstungsgegenständen sowie der Arbeits- und Gesundheitsschutz. 

Zur Grundausstattung jedes Polizeivollzugsbeamten in Sachsen-Anhalt gehört die Dienstpistole Glock 46. Darüber hinaus umfasst die durch die Beamten mitzuführende persönliche Einsatzausstattung unter anderem ein Reizstoffsprühgerät als Hilfsmittel bei körperlichen Gewalt, eine ballistische Schutzweste der Schutzklasse 1 mit integriertem Stichschutz, eine Handfessel, ein Funkgerät, einen ausziehbaren Einsatzstock, ein Medipaket sowie eine Taschenlampe. 

In der Summe werden durch die Beamten somit durchgängig Ausrüstungsgegenstände mit einem Gesamtgewicht von rund 7,5 kg am Körper mitgeführt. Dazu kommen im Einsatzfall die Mitteldistanzwaffe, der ballistische Plattenträger sowie der ballistische Helm mit einem zusätzlichen Gewicht von insgesamt rund 12 kg. Allein Umfang und Gewicht der jetzigen Schutzausstattung jedes Polizeivollzugsbeamten sprechen eher gegen deren Erweiterung, wenn nicht zwingende bzw. erhebliche Gründe dafür sprechen.

Die Schusswaffe entfaltet im Vergleich zum Einsatzmittel des Distanzelektroimpulsgerätes, dem sogenannten Taser, grundsätzliche eine effektivere Wirkung, um bewaffnete und hochaggressive Täter schnell und sicher angriffsunfähig zu machen. In den Jahren von 2010 bis 2023 hat sich die Anzahl des polizeilichen Schusswaffengebrauchs gegen Menschen auf einem niedrigen einstelligen Wert verfestigt. Das zeigt, dass der polizeiliche Schusswaffengebrauch gegen Menschen die Ultima Ratio darstellt.

In Sachsen-Anhalt wird der Taser ausschließlich von Beamten des Spezialeinsatzkommandos verwendet. Der Einsatz des Tasers ist ausschließlich zur Abwehr einer gegenwärtigen Gefahr für Leib und Leben zulässig. Somit gelten für den Einsatz des Tasers dieselben rechtlichen Voraussetzungen, die auch an den Einsatz der Schusswaffe gestellt werden. 

Die Einführung des Tasers im SEK erfolgte im Jahr 2017. Seit der Einführung kam der Taser bislang nur in insgesamt zwei Fällen zur Anwendung. Derzeit nutzen nur vier Bundesländer flächendeckend Taser für den Streifen- und Einsatzdienst. Polizeifachlich wird insbesondere die Geeignetheit des Tasers zur Abwehr von Messerangriffen äußerst kontrovers diskutiert. 

Wieso gibt es diese äußerst kontroverse polizeifachliche Debatte? - Es ist unter anderem die Sorge davor, Herr Büttner, dass sich jemand, der von der Schusswaffe Gebrauch macht, dafür rechtfertigen muss, dass er nicht den Taser eingesetzt hat. Insofern ist polizeifachlich der Taser als Mittel zur Abwehr von Messerangriffen äußerst umstritten. 

Ich glaube, es ist naiv anzunehmen - das ist das, was Sie versuchten, hier darzustellen  , dass, wenn ich Taser beschaffe, ich sie gleich morgen einsetzen kann.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Natürlich bedarf es dazu einer intensiven Ausbildung und Schulung, weil gerade die Abwägung erfolgen muss, welches Mittel ich einsetze. Versetzen Sie sich einmal in die Rolle des Polizeivollzugsbeamten: Binnen Sekunden zu entscheiden, was das geeignete Mittel ist, stellt die Kolleginnen und Kollegen vor ganz besondere Herausforderungen.

Zu Wolmirstedt vielleicht noch ein ganz bewusster Satz: Natürlich musste in Wolmirstedt ermittelt werden, weil von der Schusswaffe Gebrauch gemacht worden ist. Aber zum Glück konnte schnell und zügig ermittelt werden und deshalb ist das Verfahren sehr schnell eingestellt werden. 

Was will ich insgesamt damit sagen? - Wir sollten die Praxiserfahrungen mit dem Taser in anderen Bundesländern und in Sachsen-Anhalt sehr sorgsam auswerten, bevor wir über eine flächendeckende Einführung von Tasern bei uns im Land entscheiden. - Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU - Zuruf von der AfD: Schwache Argumentation!)