Jan Scharfenort (AfD):
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Heute sprechen wir über einen Antrag, der mehr Klarheit und Transparenz in die Grundsteuerpolitik unseres Landes bringen soll. Unsere AfD-Fraktion fordert die Einführung eines Transparenzregisters, das die aufkommensneutralen Hebelsätze der Grundsteuer in Sachsen-Anhalt für alle Bürger öffentlich zugänglich macht. Das ist ein Schritt, den andere Bundesländer wie Baden-Württemberg, Hessen und Nordrhein-Westfalen bereits erfolgreich gegangen sind.
Warum ist das so wichtig? - Ganz einfach: Ab dem 1. Januar 2025 greift die neue Grundsteuerreform. Diese Reform bringt grundlegende Änderungen bei der Berechnung der Grundsteuerwerte, die alle Kommunen in Sachsen-Anhalt betreffen. Die große Politik hat uns vollmundig versprochen, dass diese Reform aufkommensneutral sein wird. Das heißt, die Städte und Gemeinden sollen insgesamt nicht mehr, aber auch nicht weniger durch die Grundsteuer einnehmen.
Wer genau hinschaut, merkt schnell, dass der Teufel im Detail steckt. Was bedeutet eigentlich „aufkommensneutral“? - Aufkommensneutral bedeutet nicht, dass jeder Bürger in seiner Gemeinde genauso viel Grundsteuer zahlen wird wie bisher.
Ganz im Gegenteil: Während die Gesamtsumme der Steuereinnahmen gleichbleiben soll, können einzelne Bürger deutlich mehr oder weniger zahlen müssen, je nachdem, wie ihr Grundstück bewertet wird und welcher Hebesatz von der Gemeinde angesetzt wird. Das bedeutet, einige werden am Ende die Zeche zahlen, während andere möglicherweise entlastet werden. Für den einzelnen Bürger ist also kaum ersichtlich, was genau auf ihn zukommt. An dem Punkt setzt unser Antrag an.
Wir fordern die Einführung eines Transparenzregisters, in dem für jede Gemeinde ein aufkommensneutraler Hebesatz dargestellt wird. Dieser Hebesatz ist der Wert, mit dem die Kommune bei den aktuellen Grundstückswerten insgesamt genauso viel einnimmt wie zuvor. Damit kann jeder Bürger nachvollziehen, welcher Hebesatz als fair anzusehen ist. Das ist nämlich der Hebesatz, der das Versprechen der Politik, aufkommensneutral zu bleiben, auch wirklich einhält.
Was bringt das für den Bürger? - Das Transparenzregister gibt den Bürgern die Möglichkeit zu überprüfen, ob ihre Kommune wirklich aufkommensneutral agiert oder ob hinter einer scheinbar geringen Erhöhung des Hebesatzes am Ende eine versteckte Steuererhöhung lauert. Denn eines ist klar: Sobald ein Hebesatz angesetzt wird, der über dem aufkommensneutralen Wert liegt, wird die Kommune zusätzliche Steuereinnahmen auf Kosten der Bürger generieren, und genau das wollen wir verhindern.
Für die Bürger ist Folgendes wichtig: Das Transparenzregister zeigt nur den aufkommensneutralen Hebesatz für die jeweilige Kommune an. Es wird nicht die konkrete Steuerlast für jeden einzelnen Bürger berechnet. Diese individuelle Steuerlast erfährt jeder erst durch seinen eigenen Grundsteuerbescheid, der auf den individuellen Grundstückswerten basiert. Unser Ziel ist es jedoch, das Gesamtbild transparent zu machen und den Bürgern ein Werkzeug an die Hand zu geben, um die Steuerpolitik ihrer Gemeinde besser zu verstehen und ggf. auch kritisieren zu können.
Warum braucht es diese Transparenz? - Wir alle wissen, dass die Steuerpolitik oft mit Misstrauen betrachtet wird, insbesondere wenn die Bürger den Eindruck haben, nicht vollständig informiert zu werden. Gerade die Grundsteuerreform birgt enormes Konfliktpotenzial, weil viele Gemeinden immer noch keine konkreten Hebesätze herausgeben. Dieses Spiel auf Zeit muss hiermit ein Ende haben. Die Bürger haben ein Recht darauf zu wissen, welche Steuerbelastung sie erwarten können. Mit unserem Transparenzregister schaffen wir endlich Klarheit und verhindern versteckte Steuererhöhungen durch die Hintertür.
Was macht die Landesregierung? - Anstatt die Bürger umfassend zu informieren, stehen wir heute vor einer weiteren Entscheidung. Die regierungstragenden Fraktionen von CDU, SPD und FDP haben einen Gesetzentwurf eingebracht, der es den Kommunen zukünftig ermöglichen soll, bei den Hebesätzen zu differenzieren. Das heißt, es könnten unterschiedliche Hebesätze für Wohn- und Nichtwohngrundstücke festgelegt werden.
Dazu ergibt sich eine klare Frage: Wie wollen wir über differenzierte Hebesätze entscheiden, wenn nicht einmal die aufkommensneutralen Hebesätze klar und transparent sind? Solange es keine vollständige Transparenz gibt, schaffen wir zusätzliche Unsicherheiten. Die Bürger haben ein Recht darauf, zunächst zu erfahren, welcher Hebesatz denn aufkommensneutral wäre, bevor die Kommunen entscheiden, diese Option der Differenzierung zu nutzen.
(Jörg Bernstein, FDP: Das ist Aufgabe der Kommunen, Herr Kollege!)
Unser Vorschlag für ein Transparenzregister ist daher ein erster, notwendiger Schritt, um Transparenz zu schaffen, bevor über weitere Differenzierungsmöglichkeiten gesprochen wird.
Wenn wir nun schon so weit sind: Damit das Register seine volle Erwirkung entfalten kann, muss es, genau wie im Gesetzentwurf vorgesehen, die aufkommensneutralen Hebesätze differenziert nach Wohn- und Nichtwohngrundstücken ausweisen. Nur so können die Bürger nämlich nachvollziehen, wie sich die Differenzierung auf die verschiedenen Grundstücksarten auswirkt und ob die versprochene Aufkommensneutralität tatsächlich eingehalten wird. Ohne diese differenzierte Darstellung entstehen neue Unsicherheiten und Missverständnisse.
Sehr geehrte Damen und Herren! Wir als AfD stehen für eine Steuerpolitik, die transparent, bürgernah und nachvollziehbar ist. Die Bürger sollen sich darauf verlassen können, dass sie von uns die Wahrheit erfahren, ohne Schönfärberei und ohne versteckte Steuererhöhung.
Deshalb fordern wir: Schaffen Sie mit uns ein Transparenzregister, das jedem Bürger die Möglichkeit gibt, die Steuerpolitik seiner Kommune nachvollziehen zu können. Geben Sie den Menschen ein Werkzeug in die Hand, um zu prüfen, ob die von der Politik versprochene Aufkommensneutralität auch wirklich eingehalten wird. Nur so schaffen wir Vertrauen, nur so bringen wir Klarheit in die Diskussion um die Grundsteuerreform und nur so zeigen wir den Bürgern, dass wir ihre Interessen wirklich ernst nehmen. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit und beantrage die Überweisung in den Ausschuss.
(Zustimmung bei der AfD)
Vizepräsidentin Anne-Marie Keding:
Vielen Dank, Herr Scharfenort. Ich gehe davon aus, dass Sie den Finanzausschuss meinen.
(Jan Scharfenort, AfD, nickt)
- Also der Finanzausschuss.