Konstantin Pott (FDP): 

Sehr geehrter Herr Präsident, auch meine Frage geht an die Sozialministerin. Wir hatten bereits im Ausschuss einmal das Vergnügen, unter anderem mit dem bpa über die aktuellen Streitigkeiten, die es mit der AOK gibt, diskutieren zu können. Das Sozialministerium hat die Rechtsaufsicht über die AOK. Sie vertreten aktuell die Ansicht, dass die Nichtumsetzung des Schiedsspruches der Schiedsstelle kein Rechtsbruch ist.

Ich würde dazu gern Ihre Begründung erfragen. Ich möchte also wissen, weshalb das aus Ihrer kein Rechtsbruch ist, wann es aber aus Ihrer Sicht ein Rechtsbruch wäre und wann Sie als Rechtsaufsicht eingreifen würden?


Petra Grimm-Benne (Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung): 

Sie wissen, Herr Pott   ich habe ja dazu auch im Sozialausschuss berichtet  , dass wir im August ein Gespräch mit dem bpa und mit der AOK Sachsen-Anhalt angeboten haben und dass das Gespräch auch stattgefunden hat.

Sie wissen auch   darauf haben Sie mit Ihre Frage jetzt abgezielt  , dass wir die Rechtsaufsicht über die AOK Sachsen-Anhalt ausführen. Diese Aufsicht ist auf die Einhaltung von Recht und Gesetz begrenzt. Deswegen ist mir die Einflussnahme auf laufende Vertragsverhandlungen rechtlich verwehrt. Das haben wir auch in dem Protokoll über dieses gemeinsame Gespräch mitbekommen.

(Konstantin Pott, FDP, schüttelt den Kopf)

- Ja, ich sehe es an Ihrem Kopfschütteln. Das war ein moderierendes Gespräch, in dem deutlich geworden ist, dass es den Vertragsparteien nicht nur um die Erfüllung des Schiedsspruches ging, sondern dass sie tatsächlich weiterhin verhandeln wollen und zu einem Verhandlungsergebnis für die Jahre 2024 und 2025 kommen wollen. Es wurde auch deutlich, dass es der Wunsch beider ist, diese Situation zu befrieden.

Sie wissen, worum es in dem Streit geht und was das Ministerium dabei getan hat. Also, wir können nicht sagen, ihr müsst jetzt den Schiedsspruch umsetzen, zumal der Schiedsspruch so auslegungsfähig und auslegungsbedürftig ist, dass jede Partei etwas anderes herausliest, sodass es Schwierigkeiten bereitet, das zu befrieden.

Weil sich die Parteien eben nicht über die Vergütungserhöhung für die häusliche Krankenpflege und Haushaltshilfe einigen konnten, hat im Jahr 2023 das Schiedsverfahren stattgefunden. Es ist mit einem Schiedsspruch Ende 2023 beendet worden. Sie sind sich nach wie vor bei der Auslegung des Schiedsspruches uneinig. Deswegen haben beide Parteien Klage gegen den Schiedsspruch erhoben.

Sie wissen, ohne dass wir darauf näher eingehen können, dass wir gesagt haben: Wir wollen eine Präjudiz vermeiden, die mit einem aufsichtsrechtlichen Einschreiten während der Anhängigkeit der Klage entstehen würde. Dazu sagen meine Fachleute, dass das nicht geboten sei, weil eine aufsichtsrechtliche Verfügung die folgende gerichtliche Entscheidung im Kernbereich nicht vorwegnehmen darf.

Das hört sich jetzt sehr technisch und rechtlich an. Ich kann es aber nachvollziehen. Wir würden möglicherweise mit einer aufsichtsrechtlichen Verfügung Tatsachen schaffen, die hinterher der Rechtsentscheidung nicht gedeckt wäre. Deswegen sind wir nach wie vor dabei das können Sie mir auch glauben  , die Parteien immer wieder zusammenbringen, auch auf der Arbeitsebene, damit wir tatsächlich weiterkommen.

Die AOK hat aber neuerdings zugesagt, dass die streitigen pflegetypischen Zuschläge seit dem 1. August 2024 ohne Anerkennung einer Rechtspflicht gezahlt werden. Damit waren die Parteien auch erstmal einverstanden. Deswegen wird auch noch einmal für das Jahr 2025 verhandelt, um dann tatsächlich den Streitgegenstand für das Jahr 2023 sozusagen innerhalb der Rechtsstreites zu belassen, aber damit dafür Sorge zu tragen, dass die einzelnen Träger nicht illiquide werden.


Präsident Dr. Gunnar Schellenberger:

Gibt es eine Nachfrage?


Konstantin Pott (FDP): 

Ja. Gestatten Sie mir eine ganz kurze Nachfrage. Sie haben angesprochen, dass dieser Schiedsspruch von beiden Seiten beklagt wird. Wenn wir jetzt etwas weiterdenken, dann wird es irgendwann zu einem Urteil kommen. Würden Sie als Rechtsaufsicht tätig werden, wenn das entsprechende Urteil von einer Seite nicht umgesetzt wird?


Petra Grimm-Benne (Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung): 

Das ist ja der Umkehrschluss zu dem, was ich jetzt gesagt habe. Dann würden wir ja sozusagen nichts vorwegnehmen.