Guido Kosmehl (FDP):

Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich freue mich darauf, wenn offensichtlich Herr Kollege Gallert jetzt auch noch stärker in der Innenpolitik mitmischt. Das werden interessante Diskussionen. 

(Siegfried Borgwardt, CDU, lacht)

Ich habe zu dem Bereich, in den die Ministerin eingeführt hat, nur an einer Stelle einen Hinweis zu geben. Frau Ministerin, das betrifft die Einfügung in § 1 Abs. 5a. Dabei geht es um die Frage der Rückgabe. Es geht darum, dass der Leistungsberechtigte bei Entfall der Leistungsvoraussetzungen zur Rückgabe verpflichtet ist; das ist klar. Dann folgt der Satz - über diesen sollten wir reden  : 

„Zur Räumung und Herausgabe der Unterkunft ist durch die zuständige Behörde bei Bedarf eine angemessene Frist zu setzen, […]“

Im Zusammenhang mit der Formulierung „bei Bedarf“ möchte ich im Ausschuss gern noch darüber reden, ob wir nicht generell eine angemessene Fristsetzung nehmen. Denn wenn wir das wieder in das Ermessen der Behörde stellen, ob ein Bedarf für eine Fristsetzung vorliegt oder nicht     Üblicherweise setzt man Fristen, oder man sagt, es ist zu dem Tag zu räumen, und dann gibt es vielleicht eine Ausnahme bei drohender Obdachlosigkeit. Dieses wird im folgenden Satz aufgegriffen. Über diesen Punkt würde ich tatsächlich gern noch einmal reden wollen. 

Zu dem Punkt, den Herr Gallert angesprochen hat, sage ich ganz klar: Wir werden natürlich die Unverletzlichkeit der Wohnung respektieren. Das gilt natürlich auch im Bereich der Gemeinschaftsunterkünfte. Trotzdem müssen wir an bestimmten Stellen - Frau Ministerin hat auf den Bereich des Bundesrechts bei Durchsuchungen hingewiesen - darauf achten, ob es zur Durchsetzung der allgemeinen Hausordnung und Nutzungsordnung nicht doch sinnvoll ist, ein Betretungsrecht gesetzlich zu verankern, und zwar in der Abwägung, dass man damit einen Eingriff in die Unverletzlichkeit der Wohnung in Kauf nimmt. Aber man muss halt genau definieren, ob das spezifisch ist, sodass nicht jeden Tag zu jeder Zeit ein Betretungsrecht gilt. 

(Stefan Gebhardt, Die Linke: Das war mal ein hohes Gut, Herr Kollege!)

- Das ist immer noch ein hohes Gut, Herr Kollege Gebhardt. Aber gerade die Unverletzlichkeit der Wohnung ist kein schrankenloses Grundrecht. Deshalb gibt es die Frage der Abwägung. Deshalb muss man es gut begründen. Aber auch darüber, lieber Herr Kollege Gebhardt oder Herr Gallert, der in dem Bereich der Innenpolitik für Die Linke stärker tätig wird, können wir uns gern im Innenausschuss verständigen und wir werden zu einer Lösung finden, sodass wir ein gutes, modernes sowie an das Bundes- und Europarecht angepasstes Landesrecht bekommen. - Vielen Dank.