Maximilian Gludau (FDP): 

Vielen Dank, Herr Präsident. - Im Jahr 2023 gab es in Sachsen-Anhalt 7 639 Einsätze eines Rettungshubschraubers. In 1 958 Fällen wurden diese Einsätze von Rettungshubschraubern aus benachbarten Bundesländern geflogen. Der größte Teil der Einsätze, der aus dem Land erfolgte, wurde vom Standort Halle-Oppin betreut. Dort ist derzeit der einzige Rettungshubschrauber, der 24 Stunden einsatzbereit ist, stationiert. Derzeit prüft die Landesregierung, ob es die Anschaffung eines weiteren Rettungshubschraubers bedarf. Ich habe dazu eine Kleine Anfrage nach meiner Sommertour gestellt, in der mir geantwortet wurde, dass alle weiteren Schritte vom Ergebnis eines Gutachtens abhängen, das durch die Kostenträger im Rettungsdienst in Auftrag gegeben wurde. 

Ich frage vor diesem Hintergrund die Landesregierung, genauer gesagt die Innenministerin: Wird in dem Gutachten lediglich die Notwendigkeit eines vierten Rettungshubschraubers geprüft oder denkt die Landesregierung auch über eine andere Verteilung innerhalb des Landes nach?


Dr. Tamara Zieschang (Ministerin für Inneres und Sport): 

Herzlichen Dank für die Frage, Herr Abgeordneter. Vielleicht erinnere ich kurz daran, dass die Landesregierung ein Gutachten zur Krankenhauslandschaft in Auftrag gegeben hat, das die PD Deutschland für die Landesregierung vorgelegt hat. Das Gutachten befasst sich, wie sein Name schon sagt, primär mit der Krankenhauslandschaft. PD hat darin allerdings eine weitere Empfehlung abgegeben, nämlich die Empfehlung zu prüfen, ob ein weiterer Rettungshubschrauber im Norden des Landes die Versorgung deutlich verbessern kann. 

Wir haben das PD-Gutachten nicht nur im Sozialministerium, sondern auch im Innenministerium natürlich intensiv ausgewertet, und wir haben daraufhin das Gespräch mit den Kassen gesucht. Wieso? - Der Rettungsdienst, gerade auch die luftgebundene Rettung, wird nun einmal durch die Krankenkassen finanziert. Wenn es um die Frage geht, wie viele Luftrettungsstandorte ich habe, dann muss ich natürlich auch mit dem Finanzier, den Kassen, reden   die Kassen haben sehr frühzeitig signalisiert, dass sie bereit wären, ein Gutachten in Auftrag zu geben  ; denn sie müssten es am Ende auch umsetzen, sprich finanzieren. Das muss auch innerhalb der Kassen abgestimmt werden. 

Ich kann Ihnen sagen: Die Abstimmung innerhalb der Krankenkassen ist erfolgt, sodass jetzt auch ein Gutachten ausgeschrieben worden ist. Die Angebotsfrist für Gutachter endet am 29. Oktober 2024. Somit konnte bislang noch kein Zuschlag erteilt werden. In dem Augenblick, in dem der Zuschlag erteilt wird   all das liegt in der Zuständigkeit der Kostenträger; hierbei hat die AOK sich letztlich den Hut aufgesetzt  , muss innerhalb von vier Monaten das Gutachten vorliegen. Wir rechnen also frühestens Ende Februar, eher Mitte/Ende März damit. 

In dem Gutachten werden auch noch andere Dinge, Tele-Notarzt und Ähnliches, beleuchtet. Aber was konkret die Luftrettung betrifft, sind insbesondere vier Fragestellungen aufgerufen. Das ist erstens die allgemeine Fragestellung: Ist durch die Rettungshubschrauber in Sachsen-Anhalt und unter Berücksichtigung der einstrahlenden Hubschrauber die Sicherstellung gewährleistet? Es geht also auch um die Rettungshubschrauber angrenzender Bundesländer. 

Die zweite Frage ist: Bedarf es insbesondere für die rechtzeitige Hilfe bei Herzinfarkten und Schlaganfällen, vor allem in den ländlichen Bereichen im Norden Sachsen-Anhalts, eines weiteren Hubschrauberstandortes? Das ist eine Frage, die letztlich empfohlen worden ist im Zusammenhang mit dem Gutachten zur Krankenhauslandschaft. 

Der dritte Punkt, der beleuchtet werden soll, ist: Gibt es Unterschiede hinsichtlich der Verfügbarkeit zwischen den einstrahlenden Hubschraubern und den in Sachsen-Anhalt stationierten? 

Die vierte Frage ist: Sollen die Standorte der drei in Sachsen-Anhalt stationierten Hubschrauber optimiert werden? Wieso drei Hubschrauber? - In Halle/Oppin sind es zwei, in Magdeburg ist es im Augenblick einer. 

Das sind die vier Fragestellungen, die sich rund um die Luftrettung ranken. Das wollen die Kassen   dafür bin ich dankbar   in Auftrag geben. Wenn die Begutachtung vorliegt, werden wir uns gemeinsam über das beugen, was die Gutachter festgestellt haben.