Wir können in die Beratung zu dem ersten Tagesordnungspunkt einsteigen. Ich rufe auf den
Tagesordnungspunkt 1
a) Erste Beratung
a) Entwurf eines Haushaltsbegleitgesetzes 2025/2026
Gesetzentwurf Landesregierung - Drs. 8/4670
b) Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Haushaltsplans für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 (Haushaltsgesetz 2025/2026 - HG 2025/2026)
Gesetzentwurf Landesregierung - Drs. 8/4671
b) Beratung
Feststellung einer außergewöhnlichen Notsituation nach § 18 Abs. 5 LHO für das Jahr 2025
Antrag Landesregierung - Drs. 8/4672
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Vorlagen werden vom Minister der Finanzen Herrn Richter eingebracht, der sich gerade auf den Weg macht.
Wir haben die Redezeitstruktur G, also 180 Minuten. Ich werde das im weiteren Verfahren noch näher erläutern. Die genauen Zeiten gebe ich bekannt, wenn die Redner an der Reihe sind.
Herr Minister Richter, beginnen Sie mit der Einbringung. Bitte.
Michael Richter (Minister der Finanzen):
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich stehe heute vor Ihnen, um Ihnen den Haushaltsplanentwurf der Landesregierung für die kommenden zwei Jahre zu präsentieren - fristgerecht, wie es die Landeshaushaltsordnung vorschreibt.
Dieser Entwurf schafft die Basis dafür, unser Land in den kommenden beiden Jahren, den letzten zwei Jahren dieser Legislaturperiode, in wirtschaftlich schwierigen und allgemein herausfordernden Zeiten weiter voranzubringen.
Die Rahmenbedingungen für dieses Haushaltsaufstellungsverfahren waren alles andere als rosig. Die deutsche Wirtschaft tritt seit mehr als zwei Jahren auf der Stelle und wird auch in absehbarer Zeit nicht an Trend der Zeit vor der Pandemie anknüpfen können. Geopolitische Spannungen, die zunehmende Konkurrenz auf dem Weltmarkt und Transformationszwänge treffen auf eine konjunkturelle Flaute.
Das schwache Wirtschaftswachstum schlägt sich unmittelbar auf die Steuereinnahmen nieder, die das Fundament unseres Haushalts bilden. Zwar kann das Land auch in den nächsten beiden Jahren mit steigenden Steuereinnahmen rechnen, der Anstieg fällt jedoch weitaus geringer aus, als noch im Herbst letzten Jahres prognostiziert wurde.
(Zuruf: Wieso denn?)
Die Steuereinnahmen sind die dominierende Einnahmequelle, an der sich die Ausgabenseite messen lassen muss. Mit dieser Ausgangslage stehen wir in Sachsen-Anhalt nicht allein. Die eben skizzierten Rahmenbedingungen sind in den öffentlichen Haushalten aller staatlichen Ebenen spürbar. Dies wird von meinen lieben Kollegen Finanzministerinnen und Finanzminister bestätigt.
Wie sehr Haushaltsverhandlungen unter schwierigen Rahmenbedingungen zur Zerreißprobe werden können, haben uns die letzten Wochen gezeigt, in denen wir Zaungast des politischen Zerrens auf Bundesebene sein mussten und sind. Für die Landesregierung stand deswegen auf der einen Seite von vornherein fest, dass die schwächere Einnahmeentwicklung eine klare Prioritätensetzung erfordert.
(Zuruf von der FDP: Aha!)
Auf der anderen Seite muss aber eine Finanzpolitik möglich sein, mit der die Zukunft aktiv gestaltet werden kann. In besonderem Maße ist nun vorausschauendes Handeln gefragt.
Ich möchte an dieser Stelle ganz bewusst den in der öffentlichen Debatte immer wieder zu hörenden Äußerungen entgegentreten, der Staat stehe vor dem finanziellen Ruin, was - je nach politischer Sichtweise des Vortragenden - die Aufgabe der Schuldenbremse oder Steuererhöhungen erforderlich mache.
Nach wie vor gilt: Das Land verfügt nach wie vor über eine sehr beachtliche Einnahmebasis. Das machen die folgenden Zahlen deutlich. Meine Damen und Herren! Ich lege Ihnen heute einen Haushaltsentwurf mit Einnahmen und Ausgaben von 15,14 Milliarden € im Jahr 2025 und 5,62 Milliarden € im Jahr 2026 vor. Das Volumen im Jahr 2025 liegt in etwa auf dem Niveau des aktuellen Haushaltsplans 2024. Für das Jahr 2026 ist eine Ausgabensteigerung von rund 3 % geplant. Das macht deutlich - ich sage das wirklich so deutlich : Dieser Doppelhaushalt ist kein Sparhaushalt. Das hört man immer wieder. Wenn man sich dieses Volumen anschaut, kann man unmöglich zu dem Ergebnis kommen, dass es ein Sparhaushalt ist.
(Beifall bei der CDU und bei der SPD)
Lassen Sie mich zunächst etwas tiefer in unsere Einnahmensituation eintauchen. Dass das Land mit einem leichten Anstieg der Steuereinnahmen rechnen kann, habe ich eingangs meiner Ausführungen bereits gesagt. Konkret heißt das, das, was die Steuerschätzer im Frühjahr prognostiziert hatten, haben wir als Grundlage unserer Planungen genommen.
Für das Jahr 2025 sind im HPE Einnahmen aus Steuern und Bundesergänzungszuweisungen in Höhe von 10,4 Milliarden € veranschlagt. Im Jahr 2026 werden es 10,8 Milliarden € sein, also noch einmal 400 Millionen € mehr.
Die Herbststeuerschätzung - sie beginnt übrigens heute in Gotha - liegt noch nicht vor. Ende der Woche werden wir das Ergebnis haben. Sollten hier konjunkturell bedingte Mindereinnahmen prognostiziert werden, wovon ich ausgehen muss, gibt es keinen Anpassungsbedarf im Haushaltsentwurf. Mindereinnahmen können über den Mechanismus der Schuldenbremse durch eine konjunkturbedingte Kreditaufnahme ausgeglichen werden.
Zur Wahrheit gehört aber auch, dass die aktuellen Planungen der Bundesregierung, das Wirtschaftswachstum durch verschiedene Pakete anzukurbeln, zu Steuerausfällen führen werden, die wir nicht durch Schuldenaufnahme ausgleichen können.
Der Entscheidungsprozess ist noch nicht abgeschlossen. Der Bundesrat muss noch beteiligt werden. Darüber hinaus gibt es - das war auch der Presse zu entnehmen - weitere Pakete in Milliardenhöhe, die geschnürt werden sollen. Ich bin gespannt, wie die Bundesregierung die Gegenfinanzierung gestalten wird. Wir müssen uns also darauf einstellen, dass es hier zu weiteren Steuermindereinnahmen kommen wird, denen wir durch den Vollzug im laufenden Haushalt begegnen müssen.
Soweit es steuerrechtlich und verfassungsrechtlich geboten ist, haben wir bereits Vorsorge getroffen. Das betrifft die Steuermindereinnahmen, die sich aus dem Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Freistellung des Existenzminimums 2024 ergeben. Daraus ergeben sich Mindereinnahmen von 40 Millionen € im Jahr 2025 und von 25 Millionen € im Jahr 2026. Für Sie: Der höhere Wert im Jahr 2025 beinhaltet eine Korrektur für zurückliegende Veranlagungszeiträume, weil für das Jahr 2024 schon von einem höheren Steuerfreibetrag ausgegangen wird.
Wir haben auch Steuermehreinnahmen - das ist die andere Seite - aufgrund des FAG-Änderungsgesetzes des Bundes berücksichtigt. Ich komme später noch einmal darauf zurück.
Zu erwähnen ist, dass das Land neben den Bundesergänzungszuweisungen weitere Zuweisungen des Bundes in Höhe von rund 1,8 Milliarden € jährlich erhält. Darüber hinaus profitiert der Landeshaushalt von EU-Mitteln in Höhe von rund 600 Millionen € im Jahr 2025 und rund 700 Millionen € im Jahr 2026. Insgesamt stehen also Einnahmen in Höhe von mehr als 15 Milliarden € zur Verfügung.
Schauen wir uns die letzten fünf Jahre an. Im Jahr 2019 lag das Haushaltsvolumen bei rund 11,5 Milliarden €. Wir sind jetzt bei über 15 Milliarden €. Wir haben einen Zuwachs von 2019 bis 2025 - das war auch 2024 schon so - von mehr als 30 %.
Meine Damen und Herren! Auf der Ausgabenseite steht das Land unter einem enormen Kostendruck. Die Inflation führt dazu, dass in vielen Bereichen Ausgabensteigerungen zu berücksichtigen sind. Und: Den Preissteigerungen der letzten beiden Jahre folgen Tariferhöhungen.
Die Tarifabschlüsse für den öffentlichen Dienst führen zu hohen Ausgabensteigerungen des Landes sowohl beim eigenen Personal als auch bei den Zahlungen an die mittelbare Landesverwaltung und die freien Träger.
Meine Damen und Herren! Ausführungen zu den Personalausgaben im Haushalt rufen fast reflexartig Kritik an der im Haushaltsentwurf veranschlagten Nachbesetzungssperre hervor. Diese habe ich Ihnen bereits in der letzten Sitzung erläutert. Ich will Sie nicht mit Wiederholungen quälen, aber lassen Sie mich diesen Punkt noch einmal einordnen.
Das Land Sachsen-Anhalt verfügt bezogen auf die Einwohner nach Thüringen über den höchsten Personalbestand aller Flächenländer in der Bundesrepublik Deutschland - aller Flächenländer in der Bundesrepublik Deutschland!
(Zustimmung von Guido Heuer, CDU)
Man kann natürlich zu dem Schluss kommen, viel Personal ist eine gute Sache. Dem muss ich mich jedoch entgegenstellen. Viel Personal kostet auch viel Geld, und zwar mehr, als sich das Land leisten kann. Bereits jetzt geben wir fast jeden zweiten Euro unserer Steuereinnahmen für Personal aus - fast jeden zweiten Euro!
Vor allem aber: Diese hohe Personalausstattung ist nicht unbedingt erforderlich.
(Hendrik Lange, Die Linke: Aha!)
Die anderen Länder machen es uns vor. Man kann die Aufgaben durchaus mit weniger Personal erledigen. Das erfordert mitunter eine Anpassung bzw. Verschlankung interner Prozesse und Abläufe. Dabei ist noch sehr viel Luft nach oben.
(Kristin Heiß, Die Linke: Ja!)
Ansonsten würden die anderen Länder tatsächlich mit ihrem Personalkörper nicht auskommen oder - ich sage es einmal etwas deutlich - dann wäre dort Stillstand der Rechtspflege. Das habe ich bis heute noch nicht aus den anderen Ländern gehört. So gesehen erscheint die hohe Personalausstattung im Land unter einem ganz besonderen Blickwinkel, der in dieser Debatte unberücksichtigt geblieben ist.
Was wir für das eigentlich nicht erforderliche Personal ausgeben, das fehlt an anderer Stelle: für Investitionen, für Wirtschaftsförderung, generell für die Gestaltung der Zukunft.
Wer über die Landesgrenzen hinausschaut, der muss feststellen, die Verwaltung wird in den nächsten zwei Jahren nicht ausbluten. Hat das Land in die Ausbildung junger Menschen investiert, so werden diese auch eingestellt. Davon profitieren insbesondere die Polizei, die Schulen und auch die Justiz, die Finanzverwaltung und die allgemeine Verwaltung. Für Notfälle räumt der Gesetzentwurf dem Finanzminister ein Ausnahmenbewilligungsrecht ein. Dieses werde ich mit Augenmaß entsprechend ausüben. Ich prophezeite Ihnen, nach diesen zwei Jahren werden wir immer noch zu den Ländern mit dem höchsten Personalbestand gehören. Darauf können wir - das sage ich ausdrücklich - nicht stolz sein. Es ist vielmehr ein Beleg dafür, dass wir unsere Verwaltung noch nicht sparsam und effizient genug aufgestellt haben. Wer Geduld und Geld für die Zukunftsaufgaben mobilisieren will, der muss sich dafür einsetzen, die Ressourcen effizient zu nutzen. Nichts anderes machen wir mit dem Haushaltsplanentwurf und mit den darin intendierten Schritten im Personalbereich.
Meine Damen und Herren! Die verfassungsrechtlich verankerte Schuldenbremse verhindert, dass außerhalb von konjunkturellen Schwächephasen und Notsituationen Schulden aufgenommen werden bzw. aufgenommen werden dürfen. Ich möchte ausdrücklich hervorheben, dieser Regierungsentwurf ist verfassungskonform. Die Schuldenbremse ist indessen für mich kein Selbstzweck. Sie steht für Generationengerechtigkeit und finanzpolitische Nachhaltigkeit.
(Zustimmung bei der CDU und bei der FDP)
Wissenschaftlich widerlegt ist auch der Einwand, sie behindere Investitionen. Dieser Regierungsentwurf ist der Beleg für das Gegenteil. 14,7 % der Gesamtausgaben im Jahr 2025 und 15,8 % der Gesamtausgaben im Jahr 2026 sind für Investitionen geplant. Ich mache es nicht mehr gerne, die Unterscheidung zwischen alten und neuen Ländern, aber ich sage es hier trotzdem: Die alten Länder würden sich darüber freuen; denn wenn sie dort einen Anteil von 10 % erreichen, dann ist das für sie schon eine sehr hohe Investitionssumme, bezogen auf den Gesamthaushalt.
(Zustimmung von Stefan Ruland, CDU, und von Andreas Silbersack, FDP)
Unser Problem ist es allerdings, die Investitionen auch tatsächlich auf die Straße zu bringen.
(Guido Kosmehl, FDP: Auf die Straße nicht!)
- Ja, vielleicht.
(Guido Kosmehl, FDP: In die Straße!)
- In die Straße noch weniger.
(Guido Heuer, CDU: Wichtig ist, dass was abfließt! - Marco Tullner, CDU: Straßen und Brücken! - Zuruf von der CDU: Brücken! - Marco Tullner, CDU, lacht)
Das entspricht, meine Damen und Herren, nämlich 14,7 % und 15,8 % der Gesamtausgaben, mehr als 2 Milliarden € pro Jahr. Das ist deutlich mehr, als im vergangenen Jahr tatsächlich ausgegeben wurde.
Konform mit der Schuldenbremse sind zudem die kreditfinanzierten Kapitalzuführungen an die IPS GmbH und die HTP GmbH. Die IPS GmbH führt Hochbauprojekte für das Land durch. Die Landesregierung plant dafür Kapitalzuführungen in Höhe von 180 Millionen € im Jahr 2025 und 273 Millionen € im Jahr 2026. Wie in den Vorjahren ist dies zunächst nur eine Ermächtigung. Sie wird nur insoweit in Anspruch genommen, wie es tatsächlich der Projektfortschritt erfordert.
Für die HTP GmbH, die die Fortentwicklung des Hightech-Parks betreibt, sind Kapitalzuführungen eingeplant von bis zu 200 Millionen € im Jahr 2025 und 150 Millionen € im Jahr 2026, der größte Betrag für Flächenankauf, den mir weiter betreiben.
Meine Damen und Herren! Kreditfinanzierte Investitionen in Form von Kapitalzuführungen sind verfassungsrechtlich zulässig. Sie erhöhen aber zugleich - das gehört auch zur Wahrheit dazu - die Gesamtverschuldung des Landes.
(Zustimmung von Olaf Meister, GRÜNE)
Ich denke, dass wir mit dem Regierungsentwurf eine vernünftige Abwägung der Chancen und Risiken vorgenommen und einen vernünftigen Weg für Investitionen in die Zukunftsfähigkeit unseres Landes gefunden haben.
Ich möchte noch einmal auf die Personalausgaben zurückkommen und dabei einen anderen wichtigen Aspekt hervorheben, nämlich die Vorsorge, die wir mit den weiteren Zuführungen an den Pensionsfonds treffen. Durch die Personalausgaben werden rund 30 % der Gesamtausgaben gebunden. In den alten Bundesländern ist dieser Anteil deutlich höher, weil dort die Versorgungsausgaben massiv zu Buche schlagen und weil sie entsprechende Vorsorge in der Regel noch nicht getroffen haben. Ich denke, wir sind auf dem richtigen Weg. Den müssen wir auch weiter beschreiten. Mit dem konsequenten Anwachsen des Pensionsfonds behalten wir diesen Vorteil gegenüber den alten Bundesländern bei.
(Zustimmung von Jörg Bernstein, FDP)
Lassen Sie mich nun zu einzelnen Ausgabenschwerpunkten in den Einzelplänen kommen. Die Gewährleistung der inneren Sicherheit ist eine Kernaufgabe des Staates. Dieser wird der Haushaltsplanentwurf für die Jahre 2025 und 2026 auch gerecht. Der weitere personelle Aufwuchs der Landespolizei bis hin zu 7 000 Polizeivollzugsbeamten wird konsequent fortgesetzt.
(Zustimmung von Stefan Ruland, CDU)
Dies gerät im Übrigen in der aufgeregten Diskussion über den Einstellungsstopp leicht in Vergessenheit. Es ist eben kein Rasenmäher, sondern eine Lösung, die durchaus inhaltlich differenziert.
Der Regierungsentwurf gewährleistet außerdem, dass die Polizeikräfte weiterhin eine moderne Ausstattung erhalten. Für den Digitalfunk aller Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben sind jährlich Ausgaben in Höhe von rund 14 Millionen € eingeplant. Auch für den Brand- und Katastrophenschutz stehen erhebliche Landesmittel zur Verfügung. So wird das Land neben der Wiederaufnahme der Förderung von Feuerwehrhäusern mit Landesmitteln auch die zentrale Beschaffung von Fahrzeugen fortsetzen.
Die Kinderbetreuung bleibt auf hohem Niveau erhalten.
(Zustimmung von Frank Bommersbach, CDU)
Der entsprechende Gesetzentwurf wird morgen von Ministerin Frau Grimm-Benne eingebracht.
Kommen wir zur Wissenschaft. Die Zielvereinbarungen für die Jahre 2025 bis 2029 mit den Hochschulen und medizinischen Fakultäten sind abgesichert. Dies schließt auch die Lehrerausbildung mit ein. Deutlich mehr als 600 Millionen € pro Jahr stehen hierfür zur Verfügung.
Die Forschungsförderung und die Exzellenzinitiative werden unverändert fortgeführt. Für die Landesgraduiertenförderung stellen wir mehr Mittel zur Verfügung, als im vergangenen Jahr ausgegeben wurden.
Im Bildungsbereich werden mit dem Startchancenprogramm Bundes- und Landesmittel bereitstehen, um Schulen in herausfordernder Lage zu unterstützen.
Das Land setzt weiter auf Wirtschaftsförderung. Der Mittelstand in Handwerk und Landwirtschaft wird gestärkt. Gefördert werden unter anderem Existenzgründungen. Waldschutz, Waldumbau und Wolfsschutzmanagement sind ebenso zu erwähnen wie Ökolandbau und Flurneuordnung. Mittel zur Bekämpfung von Tierseuchen wie der Afrikanischen Schweinepest stehen bereit. Bundeszuweisungen aus der GAK und der GRW werden konsequent umgesetzt. Das Land stellt die dafür notwendigen Landesanteile bereit. Um sicherzustellen, dass die Mittel dort ankommen, wo sie dringend benötigt werden, gewährt das Haushaltsgesetz eine größtmögliche Flexibilität für die nächsten zwei Jahre.
Der Rechtsstaat wird weiter gestärkt. Die Personalkonzepte der Justiz werden kontinuierlich fortgeführt, um Altersabgangswellen zu begegnen und rechtzeitig geeigneten Nachwuchs zu gewinnen. Die Unterbringung der Justizbehörden in der Fläche des Landes ist sichergestellt. Zentrale Herausforderung bleibt die Digitalisierung bei allen Gerichten und Staatsanwaltschaften. Mit den dafür unter anderem im Sondervermögen Corona zur Verfügung gestellten Mitteln soll die Modernisierung der IT-Infrastruktur der Justiz vorangebracht werden.
(Marco Tullner, CDU: Ohne Dataport!)
Für den Landesstraßenbau und den Städtebau dringend benötigte Mittel werden bereitgestellt, ebenso wie für die Digitalisierung der Verwaltung. Der Hochwasserschutz wird auf hohem Niveau aufrechterhalten. Den vom Bund bereitgestellten Mitteln für den Aufbau einer Infrastruktur für grünen Wasserstoff, kurz: IPCEI, werden die benötigten Landesmittel zur Seite gestellt. Im Bereich Energie- und Klimaschutz können neue EU-Förderprogramme umgesetzt werden.
Für die zentralen Strukturen der Kulturförderung wird es weiter eine tragfähige Finanzierungsperspektive geben.
Meine Damen und Herren! Mit dem Entwurf des Haushaltsgesetzes und dem Haushaltsplanentwurf lege ich Ihnen auch den Entwurf eines Haushaltsbegleitgesetzes vor, das zwei wesentliche Regelungen beinhaltet: die Erhöhung der Finanzausgleichsmasse für die Kommunen und die Umstellung der Finanzierung der Schulen in freier Trägerschaft.
Meine Damen und Herren! Mit der letzten Änderung des Finanzausgleichsgesetzes wurde vorgesehen, dass die Finanzausgleichsmasse für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 zu überprüfen ist. Die Überprüfung ist erfolgt und hat die Finanzausgleichsmasse insgesamt bestätigt. Allerdings gab es Verschiebungen innerhalb der kommunalen Gruppen. Während die Finanzausgleichsmasse der kreisangehörigen Gemeinden gesunken ist - das hängt mit Steuermehreinnahmen zusammen , ist sie bei den kreisfreien Städten etwa gleichgeblieben, minimal zurückgegangen, und bei den Landkreisen gestiegen.
Darüber hinaus wurden auch die Kreisumlageeinzahlungen bei den Landkreisen überprüft. Übrigens ist es so im Gesetz gar nicht vorgesehen. Wir haben es aber trotzdem gemacht. Im Ergebnis dieser Prüfung soll die Finanzausgleichsmasse der Landkreise um weitere rund 40 Millionen € in den Jahren 2025 und 2026 steigen.
Meine Damen und Herren! Insgesamt beträgt die Finanzausgleichsmasse damit rund 2,14 Milliarden €. Diejenigen, die in der vorigen Periode dem Landtag angehörten, wissen noch, dass wir damals ein Festbetrags-FAG vereinbart hatten mit Leistungen in Höhe von 1,68 Milliarden € jeweils für die Jahre 2016 bis 2021. Wir haben diesen Betrag mittlerweile um fast 500 Millionen € erhöht. Ich denke, auch das kann sich sehen lassen.
(Zustimmung bei der CDU und von Dr. Katja Pähle, SPD)
Neben den Zuweisungen nach dem Finanzausgleichsgesetz sind weitere Zuweisungen an die Kommunen in Höhe von rund 2,1 Milliarden € jährlich geplant. Wenn man das zusammenrechnet, dann stehen den Kommunen mehr als 4,2 Milliarden € pro Jahr zur Verfügung.
Meine Damen und Herren! Der Landtag hat die Landesregierung damit beauftragt, die Finanzierung der Schulen in freier Trägerschaft auf ein rechtssicheres und transparentes Finanzierungsmodell umzustellen. Dieses Modell sollte auf der Grundlage der vollständigen Erfassung der Daten für das öffentliche Schulwesen aufgebaut werden. Mit dem vorgelegten Gesetzentwurf wird dieser Auftrag umgesetzt.
(Eva von Angern, Die Linke: Na, Transparenz sieht anders aus! Wenn es nicht einmal Mathelehrer verstehen!)
- Gut. Das können Sie im Rahmen des Verfahrens klären, inwieweit es tatsächlich verständlich ist und den Anforderungen gerecht wird.
Meine Damen und Herren! Der Regierungsentwurf ist unsere Antwort auf die Herausforderungen der Zukunft. Diesen gerecht zu werden, bedeutet auch, das Land krisenresilient zu machen. Wir halten es für unbedingt notwendig, die Maßnahmen, die wir im Jahr 2021 mit dem Corona-Sondervermögen auf den Weg gebracht haben, fortzusetzen und abzuschließen. Deshalb wird mit dem Entwurf des Doppelhaushaltes auch ein Entwurf für den Wirtschaftsplan des Corona-Sondervermögens vorgelegt, Wirtschaftsplan 53. Hierin sind Ansätze in Höhe von 552 Millionen € für das Jahr 2025 und 490 Millionen € für das Jahr 2026 geplant. Es können auch noch nicht verbrauchte Vorjahresmittel umgesetzt werden.
Ich sage ganz deutlich, diese Maßnahmen lassen sich auch in den Jahren 2025 und 2026 nicht aus dem Kernhaushalt finanzieren. Deswegen ist die Landesregierung der Überzeugung, die Folgen der Pandemie sind noch nicht bewältigt. Wir sind bei Weitem noch nicht krisenresilient und müssen in einem Umfang investieren, den wir aus dem laufenden Haushalt nicht stemmen können.
(Ulrich Siegmund, AfD: Ein Witz ist das!)
- Auch das können Sie im Rahmen des Haushaltsverfahrens gerne miteinander erörtern.
Kurz zusammengefasst: Die außergewöhnliche Notsituation, in die das Land mit der Coronapandemie geraten ist, besteht nach wie vor fort. Deswegen liegt Ihnen auch ein Antrag der Landesregierung vor, mit dem der Landtag um die Feststellung dieser Situationen gebeten wird. Diese Feststellung des Landtages ist für uns als Landesregierung Voraussetzung dafür, den Weg der Stärkung der Krisenresilienz fortsetzen zu können.
Meine Damen und Herren! Lassen Sie mich Ihnen zum Schluss noch einmal die Kernbotschaften dieses Haushaltsplans mit auf den Weg in die kommenden Verhandlungen geben. Mit diesem Haushaltsplan wird es dem Land trotz schwieriger wirtschaftlicher Rahmenbedingungen ermöglicht, weiter zu investieren, zu transformieren und zu digitalisieren.
Meine Damen und Herren! Demokratie bedeutet Wettbewerb um die besten Ideen. Ich bin der Überzeugung, dass wir mit dem Regierungsentwurf richtige Antworten auf die Herausforderungen der Zeit geben, und möchte daher ausdrücklich um Ihre Zustimmung werben.
(Zustimmung von Frank Bommersbach, CDU, und von Sandra Hietel-Heuer, CDU)
Ein Haushaltsplanentwurf einer demokratischen Regierung ist indessen nie unanfechtbar. Unsere heutige Debatte ebenso wie die kommenden Ausschussberatungen sollten Sie unbedingt nutzen, um Kritik zu üben
(Kristin Heiß, Die Linke: Ja, machen wir!)
oder aber auch, Frau Heiß, um Alternativen zu entwickeln.
(Lachen und Zustimmung bei der CDU)
Lassen Sie uns die Debattenvorschläge
(Eva von Angern, Die Linke: Sie wissen, Herr Richter, dass wir seit vielen Jahren eine sichere Bank sind! Gern nehmen Sie auch unsere Vorschläge auf! Sie nicht, aber ihre Kollegen im Ausschuss! - Unruhe - Zuruf von Frank Bommersbach, CDU)
Meine Damen und Herren! Lassen Sie uns die Debattenkultur der Demokratie nutzen, um für die Menschen im Land die beste Lösung zu finden.
Ich freue mich darauf, von Ihnen Ihre Vorschläge zu den Schwerpunkten in diesem Doppelhaushalt zu erfahren; ich freue mich auf eine konstruktive Diskussion, die hoffentlich zielführend ist.
Insoweit bedanke ich mich für Ihre Aufmerksamkeit mit einem kleinen Hinweis: Bei mir ist angekommen, der Richter würde im Einzelplan 13 die vielen Millionen verstecken. Ich kann Ihnen nur sagen: Das ist nicht der Fall. Der Einzelplan 13 ist mehr als transparent und es können alle nachvollziehen, ob dort noch etwas enthalten ist oder nicht.
Ich freue mich bereits jetzt auf die Diskussionen. - Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
(Zustimmung bei der CDU, bei der SPD und bei der FDP)
Präsident Dr. Gunnar Schellenberger:
Danke, Herr Finanzminister für die Einbringung. - Ich habe eine Frage angezeigt bekommen. - Frau Godenrath, bitte.
Kerstin Godenrath (CDU):
Herr Minister, vielen Dank für die Einbringung. Tatsächlich habe ich bereits ganz zu Anfang der Haushaltsberatung eine Frage. Wir haben die Reaktivierung des Wasserwerks in Halle/Beesen beschlossen. Umso mehr irritiert es, dass es in den neuen Planentwürfen offensichtlich nicht berücksichtigt ist. Das irritiert nicht nur mich. Deswegen würde ich einfach gerne kurz fragen, ob Sie aufklären können, was damit passiert ist. - Vielen Dank.
Michael Richter (Minister der Finanzen):
Das Wasserwerk Beesen ist im Haushaltsplanentwurf 2025/2026 tatsächlich nicht finanziell untersetzt. Es gibt aber einen Lösungsansatz;
(Eva von Angern, Die Linke: Schattenhaushalt?)
insoweit gab es ja auch ein Anliegen der Stadt Halle an den Ministerpräsidenten. Es gibt auch bezogen auf den Bürgermeister eine Antwort und einen Lösungsvorschlag, wie man das jetzt, sage ich einmal, finanziell umsetzen kann.
(Hendrik Lange, Die Linke: Und wie sieht er aus?)
Dieses Verfahren sollte man Es gibt wohl die Möglichkeit, hierfür über Kohlestrukturfondsmittel eine Lösung zu finden. Aber - ich bin der Finanzminister, ich bin nicht der Fachminister - ich kann Ihnen sagen: Dieser Lösungsansatz kann aus meiner Sicht tatsächlich zu einem Ziel führen.
(Guido Kosmehl, FDP: Wenn wir es brauchen!)
Lassen Sie uns dieses dann bitte auch gemeinsam erläutern.