Ulrich Siegmund (AfD):

Vielen Dank, Herr Präsident. - Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die aktuelle Krankenhausreform auf Bundesebene verunsichert auch Kliniken in Sachsen-Anhalt. Das müsste jeder wissen, der mit den Betroffenen vor Ort spricht. Keiner weiß so richtig, wie sich die Auswirkungen konkret bei uns gestalten werden.

Deshalb frage ich die Landesregierung: Welche Auswirkungen vermuten oder prophezeien Sie für unser Bundesland? Und wie wird sich Sachsen-Anhalt im Bundesrat verhalten?

(Lothar Waehler, AfD: Das war vorher nicht abgesprochen! - Weitere Zurufe von der AfD)


Petra Grimm-Benne (Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung): 

Das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz ist im Bundestag ohne eine Rechtsfolgenabschätzung und ohne eine Auswirkungsanalyse verabschiedet worden. Das haben wir als Land auch zur Kenntnis nehmen müssen. Das ist auch der große Vorwurf aller Bundesländer, dass man sozusagen ein Gesetz verabschiedet hat, ohne die Auswirkungen abschätzen zu können.

Sie wissen, dass ich bei der letzten Landtagsdebatte dazu geäußert habe, dass es sozusagen ein Tool geben soll, also einen Grooper geben soll, mit dem wir nach den Annahmen, die jetzt im Gesetz sind, selbst Rechtsfolgenabschätzungen und eine Auswirkungsanalyse vornehmen können.

Wir warten leider immer noch auf die Berechnungsgrundlagen. Das haben wir beim Bundesgesundheitsministerium auch angemahnt. Deswegen kann ich Ihnen heute auch noch nicht sagen, welche Auswirkungen das haben wird.

Ich habe die Befürchtung   das habe ich auch schon öffentlich gemacht   dass wir insbesondere im ländlichen Raum hinsichtlich der Versorgung Probleme bekommen könnten. Ich habe danach auch gesagt, dass es im jetzt bestehenden Gesetz keine Möglichkeiten gibt, dauerhafte Kooperationen einzugehen, also, Fälle in Kooperationen zu haben. Wir haben deswegen die Sorge, dass wir aufgrund zu hoher Fallmengen im ländlichen Raum diese nicht erreichen können. Wir haben die erhebliche Sorge, dass wir dort die stationäre Versorgung nicht aufrechterhalten können.

Gestatten Sie mir noch folgende Anmerkung: Jetzt laufen ja im Bundestag   es ist kein zustimmungspflichtiges Gesetz   die Beratungen. Ich weiß jetzt nicht genau, an welchem Tag der Gesundheitsausschuss des Bundesrates tagt. Dort werden wir zu bestimmten Punkten noch einmal Stellung nehmen. Wir werden im Kabinett sehr ausführlich darüber beraten und uns das noch einmal angucken. Es ist ja noch bis zum 22. November Zeit. Wir werden dann entscheiden, wie wir uns verhalten, also ob wir, wie es einige Bundesländer schon angekündigt haben, auch den Vermittlungsausschuss anrufen.


Ulrich Siegmund (AfD): 

Vielen Dank, Frau Ministerin. Ich entnehme Ihren Ausführungen große Sorge. Das muss ich mal so ganz ehrlich sagen. So würde ich das interpretieren. Und wir teilen diese Sorge. Vor allem die Ungewissheit ist es, die uns da auch umtreibt.

Deswegen habe ich noch mal eine Nachfrage auch zur Historie, also zu dieser Abfolge. Was mich wirklich wundert ist der Umstand, dass der Bundesgesundheitsminister ein so folgenschweres Gesetz auf den Weg bringt und dass eigentlich kein einziges Bundesland das unterstützt, wenn ich das richtig interpretiere.

Ich habe gehört, dass das Saarland das einzige Land ist, das nicht den Vermittlungsausschuss anberufen möchte. Es ist mehr oder weniger gleichgültig, wenn ich das jetzt der Presse richtig entnommen haben. Ansonsten gibt es kein einziges Bundesland, dass das unterstützt, nicht mal die SPD-geführten Bundesländer, die es eigentlich mit ihrem Bundesgesundheitsminister vielleicht sogar zusammen hätten ausarbeiten müssen. Deswegen würde mich mal interessieren, wirklich auch politisch, wie sowas überhaupt zustande kommt?

Sie haben hier manchmal zu recht gefehlt, weil die Konferenz der Gesundheitsminister mit dem Bundesgesundheitsminister stattfand. Läuft das dann so, dass er das dort schon einmal ankündigt und alle sagen gar nichts dazu? Oder wurde darüber kritisch diskutiert? Also, wie ist es möglich, dass ein Bundesgesundheitsminister entgegen dem Willen aller Länder so etwas auf den Weg bringen kann? Das würde mich wirklich mal interessieren.

(Zustimmung bei der CDU)


Petra Grimm-Benne (Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung): 

Das ist im Gefüge der Bundesgesetzgebung und der Landesgesetzgebung zu sehen. Wenn es nicht zustimmungspflichtig ist   das Gesetz war so ausgestaltet  , dann kommt es nur auf die Stimmen der Regierungsfraktionen im Bundestag an.

Wir haben es allerdings geschafft, dass von den Regierungsfraktionen noch mehr als 50 Änderungsanträge gestellt worden sind. Aber insbesondere für die östlichen Bundesländer   wir haben diesbezüglich auch noch einmal nachjustiert   war die Problematik, dass wir dauerhafte Ausnahmen und die Kooperationsmöglichkeit brauchen. Dieser Punkt ist leider nicht aufgenommen worden, weil der Bundesgesundheitsminister dazu eine andere Auffassung hat. Er meinte, wir würden mit solch einer Regelung die notwendige Qualität nicht mehr gewährleisten können.

Uns ging es aber eher darum, dass wir die Qualität sichern können. Das bedeutet im Grunde genommen, dass wir genügend Ärzte und Fachärzte in diesen Bereichen haben, um die Leistungsgruppen auch abbilden zu können. Wir habe aber die Sorge, dass wir die Fallmengen nicht erreichen, um diese Leistung dann auch tatsächlich erbringen zu können.

Wir hoffen immer noch, dass es auf dem Wege     Es gibt ja immer noch verschiedene Möglichkeiten, die der Bundesgesundheitsminister hat, um die Anrufung des Vermittlungsausschusses bis zum 22. November zu verhindern. Wir werden sehen, wie sich die einzelnen Bundesländer dann am 22. November verhalten.