Guido Kosmehl (FDP):
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich bitte um Zustimmung zur Beschlussempfehlung. Es gehört zu einer Rechtsordnung dazu, gerade auch zur deutschen Verantwortung, dass wir neben der Gewährung eines individuellen Rechts auf Asyl, neben der Schutzgewährung für Flüchtlinge aus Kriegsgebieten eben auch klarmachen, dass diejenigen, die diesen Status nicht haben oder eben einen Asylgrund nicht vorweisen können, unser Land wieder verlassen müssen.
Gleichwohl, meine sehr geehrten Damen und Herren, hat die Bundesregierung mit dem Chancenaufenthaltsgesetz einen Spurwechsel initiiert. Das heißt, diejenigen, die ursprünglich aufgrund der Schutzsuche oder des individuellen Asylrechts nach Deutschland gekommen sind, jetzt aber diesen Status verlieren, können können! unter engen Voraussetzungen natürlich nach Deutschland einwandern und haben damit sozusagen die Möglichkeit, ihr Leben hier in Deutschland fortzusetzen, nur eben nicht mehr in einem Schutzstatus bzw. als Inhaber eines Asylstatus.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Abschiebungen in den Irak werden wieder aufgenommen, genauso wie Abschiebungen in andere Gebiete, in denen eben nach Auskunft der Bundesregierung, auch des Auswärtigen Amtes von Annalena Baerbock eine Gefahr für die Rückzuführenden nicht mehr besteht. Deshalb bitte ich darum, dass wir auch in Sachsen-Anhalt weiterhin dieses Instrument von Abschiebungen in den Irak nutzen. - Vielen Dank.