Katrin Gensecke (SPD):

Vielen Dank, Herr Präsident. - Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ich bin froh, dass wir heute ein Gesetz verabschieden können, das zum Ersten eine sicherere Rechtsgrundlage für Ärztinnen und Ärzte für den interkollegialen Austausch schaffen kann, was auch eine Hauptintention   mein Kollege Herr Teßmann hat es bereits gesagt   des Antrags der Koalitionsfraktionen war. 

Zum Zweiten wird das vorliegende Gesetz es ermöglichen, dass man bereits während des Studiums den entsprechenden Heilberufekammern des Landes beitreten kann, wodurch man Studierende   Kollegin Sziborra-Seidlitz hat es eben schon gesagt   zu einem Verbleib im Land bewegen kann. Hiermit haben wir vielleicht ein Instrument, mit dem wir dem Fachkräftemangel ein Stück weit entgegenwirken können. 

Zum Dritten wurden Regelungen aufgenommen, die aufgrund von Vorgaben der EU-Kommission notwendig geworden sind. 

Mein Fokus liegt aber auf den Regelungen, die den Kinderschutz in unserem Land verbessern sollen. Zu Recht wird in Artikel 11   Eltern und Kinder   unserer Landesverfassung der Kinderschutz genannt; er ist somit eine Verpflichtung für uns alle.

Der nun vorliegende Gesetzentwurf schafft mit der eingebrachten Regelung zum interkollegialen Ärzteaustausch nunmehr eine gesetzlich verankerte Rechtsgrundlage, die mehr Sicherheit dafür gibt, dass die Kleinsten in unserem Land besser vor Missbrauch geschützt werden können. Diese Möglichkeit ist nun im Gesetz über die Kammern für Heilberufe Sachsen-Anhalt geregelt. Ich glaube, damit setzen wir ein gutes, ein klares Zeichen, wenn es um den Kinderschutz in unserem Land geht. Denn Kinder und Jugendliche haben ein Recht auf eine gewaltfreie Erziehung und vor allem auf die Entfaltung ihrer Persönlichkeit. 

Die Polizeilichen Kriminalstatistiken geben immer wieder Anlass zur Sorge, wenn sie aufzeigen, dass Kinder Opfer von Tötungsdelikten, Opfer von sexualisierter Gewalt werden.

Mit dem vorliegenden Gesetz müssen Ärzte nun nicht mehr ein ungutes Bauchgefühl haben, wenn ein Verdacht auf Missbrauch besteht und sie eine Entscheidung treffen müssen. Sie können sich mit ihren Kolleginnen und Kollegen austauschen bzw. konsentieren, um dann bei gewichtigen Anhaltspunkten eine Kindeswohlgefährdung zu melden. Das bedeutet auch, dass man jetzt verlässlicher und frühzeitiger Kindesmisshandlung erkennen und zur Anzeige bringen kann. Das, liebe Kolleginnen, ist mit Sicherheit im Interesse aller und trägt zur Lösung eines Problems bei, das im Fokus der Bemühungen um das Kindeswohl steht. 

Ich glaube, mit diesem Gesetz haben wir   nach dem Land Nordrhein-Westfalen   eine sehr gute Grundlage und viele andere Bundesländer sollten sich dem anschließen und ein ähnliches Gesetz machen. Vielen Dank auch dem Haus und dem Gesetzgebungs- und Beratungsdienst. - Vielen Dank.