Wolfgang Aldag (GRÜNE):

Vielen Dank, Herr Präsident. - Am 12. September   das war letzten Donnerstag   hat das Ministerium für Infrastruktur und Digitales eine Pressemitteilung herausgegeben, derzufolge am 16. September die Bauarbeiten an der L 141 beginnen sollen - d. h. Totalsperrung vom Ortsausgang Halle bis zur Autobahnab- und -auffahrt Oppin. Darin wurde ein bisschen die Umleitungsstrecke beschrieben. Es wurde beschrieben, dass die Erreichbarkeit der Grundstücke in Halle-Tornau während der gesamten Bauzeit   w e i t e s t g e h e n d   gewährleistet sein soll. 

Sie können sich vorstellen, dass es in Halle-Tornau ein bisschen Unruhe gibt in der Hinsicht, wie das denn gewährleistet werden soll und was „weitestgehend“ heißt. Deswegen frage ich die Landesregierung: Was bedeutet „weitestgehend erreichbar“? Ich würde gern wissen: Wann haben das Ministerium oder die Baubehörde der Stadtverwaltung in Halle bekannt gegeben, dass diese Baumaßnahme starten soll? Denn in Halle gab es durchaus Irritationen.

(Sandra Hietel-Heuer, CDU, lacht)


Dr. Lydia Hüskens (Ministerin für Infrastruktur und Digitales): 

Herr Aldag, ich glaube, ich muss mich erst einmal bei Ihnen herzlich bedanken; denn Sie unterstellen mir, dass ich tatsächlich sämtliche Baumaßnahmen, die die Landesstraßenbaubehörde mit ihren 1 200 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern beaufsichtigt, kenne und dass ich Ihnen immer genau die entsprechenden Regeln sagen kann. Also: herzlichen Dank dafür.

(Minister Prof. Dr. Armin Willingmann, lacht - Guido Henke, Die Linke: Das erwarten wir! - Marco Tullner, CDU: Wenn es eine kann, dann Sie, Frau Ministerin! - Zurufe von Wolfgang Aldag, GRÜNE, und von Eva von Angern, Die Linke) 

Ich nehme das einmal als Kompliment. 

Sie bekommen von mir, da ich Ihnen tatsächlich nicht sagen kann, wann dort genau begonnen wird und wie exakt der Bauablauf ist, und da ich auch die Umleitung nicht kenne   ich muss gestehen, wenn ich nach Halle fahre, dann fahre ich meistens über Trotha und nicht über Tornau hinein  , eine entsprechende Information, wie das läuft. 

Ich will einmal die Gelegenheit dafür nutzen, etwas zu einem Punkt zu sagen: Grundstücke sind in der Regel erreichbar. Wir haben zunehmend die Situation, dass wir unter Vollsperrung bauen. Das machen wir nicht aus Spaß, so nach dem Motto „Wir wollen ein bisschen Ruhe auf der Baustelle haben.“, sondern das machen wir natürlich aus arbeitsschutzrechtlichen Aspekten. Denn wenn halbseitig gesperrt ist, dann fahren unsere Zeitgenossinnen und Zeitgenossen relativ häufig immer noch mit einer hohen Geschwindigkeit durch eine solche Baustelle. Das führt immer wieder zu bedauerlichen Unfällen im Bereich der Baustellen. Das heißt, der Arbeitsschutz reagiert auf solche Vorfälle. Er sorgt für entsprechende Standards   ich finde das richtig, auch wenn es für die betroffenen Anwohner ärgerlich ist   und gibt immer wieder vor, bis zu einer gewissen Breite der Straße unter Vollsperrung zu arbeiten. 

Das bedeutet ggf. für Anwohnerinnen und Anwohner, dass sie während der Bauphase nicht immer ihre Grundstücke mit dem Fahrzeug befahren können. Wir tun natürlich alles dafür   das ist, sage ich einmal, Kompass aller Regionalbereiche der LSBB  , um das zu minimieren. Aber wir können nicht immer ausschließen, dass es zu solchen Einschränkungen kommt. In der Regel neige ich immer dazu, wenn ich vor Ort bin, für entsprechendes Verständnis zu werben. Denn: Ja, wir verbessern die Qualität der Infrastruktur. Und: Ja, leider führt das hin und wieder für eine gewisse Zeit zu einer entsprechenden Einschränkung. 

Unabhängig von diesen sehr allgemeinen Ausführungen bekommen Sie natürlich zu Ihrer Detailfrage, wenn Sie mir die mitgeben, eine entsprechende korrekte und konkrete Antwort. - Danke.