Eva Feußner (Ministerin für Bildung):

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die kulturelle und soziale Bedeutung von Klubs und Musikspielstätten im Kontext kultureller Infrastruktur ist unstreitig. Als Live-Spielstätten haben sie eine besondere Bedeutung für die Förderung und Präsentation des künstlerischen Nachwuchses und tragen mit ihren vielfältigen kulturellen Angeboten   das reicht vom Literaturcafé über kleine Konzertorte bis hin zu Jazzbühnen   zur Bereicherung des kulturellen Lebens in unseren Städten und Gemeinden bei. Sie sind damit wichtige Experimentier-, Bildungs- und Begegnungsräume für jüngere Menschen und auch für den kreativen Nachwuchs.

Das Vorhalten derartiger Einrichtungen ist in erster Linie Aufgabe der Kommunen und Gebietskörperschaften im Rahmen ihrer kulturellen Daseinsfürsorge. Zur Unterstützung gründete sich im Jahr 2020 ein fraktionsübergreifendes parlamentarisches Forum Klubkultur auf der Bundesebene. Ziel war es, die schwierige Lage der Klubszene zu verbessern, indem eine Ansiedlung im Rahmen der Stadtentwicklung erleichtert werden sollte, wenn Klubs und Spielstätten nachweislich kulturelle Aufgaben übernehmen und sich so deutlich von kommerziellen Diskotheken unterscheiden. Voraussetzung dafür war die Anerkennung als kulturelle Einrichtung und vor diesem Hintergrund die Änderung der Baunutzungsordnung. 

Unter den besonderen Bedingungen der letzten Jahre haben sich die Bedingungen für die Betreiber der Einrichtungen nicht gerade verbessert. Die vergangenen Einschränkungen durch die Coronapandemie, die Energiekrise und die Hochinflation in vielen Bereichen des alltäglichen Lebens haben dazu geführt, dass sich die Klubszene und die Musikspielstätten zum Teil existenziell in ihrem Fortbestand bedroht sahen. Die letzten Monate haben allerdings gezeigt, dass sich die Besucherauslastung von Musikspielstätten im Allgemeinen wieder etwas erholt hat und teils im Bereich des Vor-Corona-Niveaus liegt.

Einschlägige Förderprogramme des Bundes und des Landes konnten zudem über die Krisenzeiten hinweghelfen. Deshalb wurde z. B. das Bundesprogramm Neustart Kultur bis zum 30. Juni 2023 verlängert. Aus dem Programm konnten Klubs eine Förderung in Höhe von bis zu 125 000 € erhalten. Dieses Teilprogramm des Programms Neustart Kultur zielte darauf ab, Live-Musikveranstaltungen als wesentlichen Bestandteil der kulturellen Infrastruktur Deutschlands und als Basis der Arbeit von Kreativen zu erhalten und dadurch künstlerisches Produzieren zu ermöglichen.

Die Qualität und die Vielfalt des Musikstandortes Sachsen-Anhalt wurden dadurch unterstützt. Die Sicherung und Aufrechterhaltung des kulturellen Lebens wurde, sofern möglich, gewährleistet. Die Auftrittsmöglichkeiten für tendenzsetzende Künstlerinnen und Künstler wurden gestärkt und diese damit auch in ihrer Entwicklung und Professionalisierung unterstützt. Vor diesem Hintergrund hat die Landesregierung festgestellt, dass es auch im erheblichen Interesse des Landes liegt, die Vielfalt und künstlerische Kreativität der Klublandschaft als wesentlichen Bestandteil der Musikinfrastruktur zu erhalten.

Mit der Sicherung des Fortbestandes von Live-Musikspielstätten wird die Arbeit von Kulturschaffenden sowie Künstlerinnen und Künstlern gestärkt und sichtbar gemacht.

(Zustimmung von Sandra Hietel-Heuer, CDU, und von Marco Tullner, CDU) 

Die Kulturförderrichtlinien des Landes lassen grundsätzlich eine Förderung kultureller Projekte in diesen Einrichtungen, unabhängig von der Trägerschaft des Antragstellers, in den verschiedenen Sparten zu. Das bedeutet, dass nicht die Einrichtung im Förderfokus der Kulturförderrichtlinien steht, sondern das kulturelle Angebot, also die Projekte.

Von einer Landesförderung ausgeschlossen sind aufgrund zuwendungsrechtlicher Parameter lediglich gewinnerzielende Vorhaben, für die eine Unterstützung beantragt wurde. Allgemein auf Gewinn abzielende Unternehmen können für eine Landesförderung allerdings berücksichtigt werden. 

Unabhängig davon können im Bereich des MWL privatwirtschaftliche Unternehmen der Klubszene, sofern eine Förderfähigkeit gemäß der jeweiligen Förderrichtlinie vorliegt, auch gefördert werden. Dies gilt z. B. für das kleine Investitionsprogramm des MWL und die Bürgschafts- und Darlehensprogramme des Landes. 

Eine Förderung investiver Baumaßnahmen ist über die Kulturförderrichtlinien des Landes nicht vorgesehen. Über die Kulturförderrichtlinien können nicht die materiellen Hüllen, sondern lediglich die konkreten kulturellen Inhalte jeweiliger Städte gefördert werden.

Um die umstrittene Relevanz von Kulturprojekten in Musikspielstädten zu unterstreichen, sind die Orte als Kulturorte zu sichern. Die Landesregierung sollte sich für eine Novellierung der Baunutzungsverordnung und damit einhergehend für die Anpassung der TA Lärm, Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm, auf der Bundesebene unbedingt einsetzen. Dadurch können Klubs und Musikspielstätten im formal baurechtlichen Sinne als Orte der Kultur und nicht mehr nur als Vergnügungsstätten verstanden werden. Dies wäre auch ein außerordentliches Achtungszeichen für die Musikszene in unserem Land.

(Zustimmung von Andreas Silbersack, FDP)

Das zuständige Fachressort sollte die hierfür notwendigen Schritte einleiten; das wäre in dem Falle das MID. 

(Marco Tullner, CDU: Ach so?) 

Ich hoffe, mit den Ausführungen einen kurzen Einblick in die bestehenden Fördermöglichkeiten des Landes für diesen Bereich und in die Intentionen des Ausschusses gegeben zu haben. Um meine Ausführungen weiter zu untersetzen, kann ich mitteilen, dass die zuständigen Fachressorts zudem gebeten werden, eine konkrete Prüfung von Fördermöglichkeiten vorzunehmen. - Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU) 


Präsident Dr. Gunnar Schellenberger:


Danke, Frau Feußner.