Xenia Sabrina Kühn (CDU): 

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Der Kampf gegen Diskriminierung ist eine gesamtgesellschaftliche Daueraufgabe. Zur Bekämpfung ist ein wirksamer rechtlicher Schutz unerlässlich. 

(Zustimmung bei der CDU)

Der Parlamentarische Rat hat seinerzeit unter dem Eindruck der systematischen Benachteiligung und Verfolgung ganzer Bevölkerungsgruppen während der nationalsozialistischen Diktatur in Artikel 3 Abs. 3 unseres Grundgesetzes ausgewählte Merkmale aufgeführt, derentwegen eine Ungleichbehandlung verboten ist. Leitmotiv der CDU-Fraktion ist das christliche Menschenbild, welches im Kern die bedingungslose Zuschreibung der Würde an jeden Menschen beinhaltet. 

Vor diesem Hintergrund verschließt sich die CDU-Fraktion guten Argumenten nicht, den Schutz vor Diskriminierung im Land Sachsen-Anhalt zu verbessern. Dies bedeutet jedoch nicht, dass jeder Gesetzentwurf, der mit „Antidiskriminierung“ überbeschrieben ist, eine Verbesserung darstellt. 

(Zustimmung von Jörg Bernstein, FDP)

Vielmehr ist der Entwurf der Grünen ein Angriff auf alle Beschäftigten im öffentlichen Dienst dieses Landes. 

(Eva von Angern, Die Linke: Oh! Das ist nicht Ihr Ernst! Das sind doch wirklich alte Geschichten! - Zurufe von Olaf Meister, GRÜNE, und von Sebastian Striegel, GRÜNE)

Sie werden unter Generalverdacht gestellt. Ziel des Gesetzes soll - so wörtlich - „die Förderung einer Kultur der Anerkennung und Wertschätzung gesellschaftlicher Vielfalt“ sein. Aber wie können Sie von einer Kultur der Anerkennung und Wertschätzung sprechen, wenn Sie gleichzeitig von der Erzieherin bis zum Polizeibeamten alle Beschäftigten dieses Landes mit der Vermutungsregelung unter Pauschalverdacht rassistischen, antisemitischen, sexistischen und behindertenfeindlichen Verhaltens stellen. 

(Beifall bei der CDU - Marco Tullner, CDU: Genau das ist der Punkt!)

Mit Artikel 3 des Grundgesetzes, dem AGG 2006 und den anderen bestehenden Gesetzen existieren bereits zum jetzigen Zeitpunkt ausreichende Vorschriften, um gegen Diskriminierung vorzugehen. Für die Wahrnehmung dieser Rechte gibt es im Land ein gut aufgestelltes Anlauf- und Beratungsnetzwerk. Allein die im Jahr 2018 eingerichtete Antidiskriminierungsstelle Sachsen-Anhalt kooperiert im Land mit fast 40 Partnern. Einer vom Ministerium einzurichtenden Ombudsstelle, wie sie gefordert wird, bedarf es daher nicht.

Wir leben vielmehr in Zeiten steigender Gewalt gegen Beamte und Beschäftigte im öffentlichen Dienst. 

(Zustimmung von Marco Tullner, CDU)

Rund ein Viertel hat Gewalterfahrungen am Arbeitsplatz gemacht. In manchen Berufsgruppen ist die Quote sogar deutlich höher. 92 % der Deutschen sehen den Bürokratieabbau - übrigens völlig zurecht - als wichtiges Thema an. Wir als CDU-Landtagsfraktion setzen uns für Bürokratieabbau ein. Doch Sie wollen aber ein weiteres Bürokratiemonster schaffen. 

(Beifall bei der CDU - Marco Tullner, CDU: Sehr richtig! - Cornelia Lüddemann, GRÜNE: Da haben Sie aber nicht richtig zugehört!)

Nach § 7 des vorgelegten Gesetzentwurfes soll die einfache Glaubhaftmachung des Vorliegens eines Verstoßes ausreichend sein. Zudem kehren Sie die Beweislast um, womit sich der Kreis zum Generalverdacht schließt. Auch in dem von Herrn Striegel geschilderten Fall von Hannah A. verhält es sich ähnlich. 

(Zustimmung bei der CDU)

Das sehe ich als eine juristisch sehr gewagte Formulierung an; denn leider ist das missbräuchliche Erheben von Diskriminierungsvorwürfen mittlerweile trauriger Alltag in diesem Land. 

(Beifall bei der CDU - Marco Tullner, CDU: Genau so ist es!)

Die Menschen wollen Erzieherinnen, die sich mit ausreichend Zeit um ihre Kinder kümmern, sie wollen Polizistinnen und Polizisten, die für unsere Sicherheit sorgen und nicht durch Schreibtischarbeiten von der Kriminalitätsbekämpfung abgehalten werden.

(Beifall bei der CDU)

Den Menschen in diesem Land sei versichert: Für die CDU sind Diskriminierung und Pauschalverdächtigungen gleichermaßen indiskutabel. Wir als CDU stehen felsenfest an der Seite der Beschäftigten im öffentlichen Dienst und wir versperren uns, wie eingangs bereits gesagt, auch einer Diskussion darüber nicht. 

Ich beantrage eine Überweisung des Gesetzentwurfes zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung und zur Mitberatung in die Ausschüsse für Recht, Verfassung und Verbraucherschutz, für Inneres und Sport sowie für Finanzen. - Danke schön. 

(Beifall bei der CDU)


Präsident Dr. Gunnar Schellenberger:

Es gibt eine Nachfrage von Frau von Angern. Wollen Sie diese beantworten?


Xenia Sabrina Kühn (CDU): 

Ja. 


Eva von Angern (DIE LINKE): 

Herzlichen Dank, Herr Präsident. - Frau Kühn, Sie sagten eben am Ende, dass Erzieherinnen sich ausreichend Zeit für ihre Kinder wünschen. Das passt nicht ganz in die Debatte, aber trotzdem ein spannender Ansatz auch in dieser Debatte. 

Sie wissen sicherlich, dass heute auf dem Domplatz sehr, sehr viele Erzieherinnen demonstrieren. 


Xenia Sabrina Kühn (CDU): 

Ja. 


Eva von Angern (DIE LINKE): 

Sie wissen, dass wir zukünftig viele freie Plätze in den Kitas haben werden und wir die Chance hätten, den Erzieherinnen-Kinder-Betreuungsschlüssel qualitativ maßgeblich zu verbessern. Entnehme ich Ihren Worten, dass Sie dies politisch als Abgeordnete der CDU-Fraktion unterstützen werden?

(Zuruf von der CDU: Ja!)


Xenia Sabrina Kühn (CDU): 

Wir sagen seit mehreren Monaten, dass wir das KiFöG definitiv anfassen werden und anfassen müssen. Wir werden uns mit dem Thema weiterhin ausreichend beschäftigen. - Danke schön. 

(Zustimmung bei der CDU - Eva von Angern, Die Linke: Aber in welche Richtung?)


Präsident Dr. Gunnar Schellenberger:

Frau Kühn, eine Frage noch: Federführend soll der Sozialausschuss sein?


Xenia Sabrina Kühn (CDU): 

Ja. 


Präsident Dr. Gunnar Schellenberger:

Danke. Dann haben wir das vorhin richtig verstanden. 

(Ulrich Siegmund, AfD: Ich melde mich jetzt seit zwei Minuten! - Zuruf von der AfD: Ja, ihr habt überhaupt nicht geguckt! Er hat gewunken und gemacht! Ihr müsst schon eure Augen offen halten! - Frank Bommersbach, CDU: Na, na, na! Schön ruhig! Vorn sitzt der Präsident! Mäßigt euch mal! - Zuruf von der AfD: Wir sind das Volk!)

- Dann gab es noch eine zweite Frage. Frau Kühn, möchten Sie diese beantworten?


Xenia Sabrina Kühn (CDU): 

Ja. 


Ulrich Siegmund (AfD): 

Vielen Dank, Herr Präsident. Ich habe nur eine kurze Sachfrage. Alles in Ordnung; das kann passieren. 

Frau Kollegin Kühn, Sie haben im Prinzip während Ihrer gesamten Redezeit ausgeführt, warum wir das nicht brauchen. Warum wollen Sie den Gesetzentwurf dann aber in die Ausschüsse überweisen?

(Frank Bommersbach, CDU: Weil das in der Koalition manchmal so ist!) 


Xenia Sabrina Kühn (CDU): 

Genau, das hätte ich jetzt auch geantwortet. 

(Dr. Hans-Thomas Tillschneider, AfD: Das ist ja schön, aber ich glaube, sie kann auch allein antworten! Oder flüstert der Bommersbach hier jetzt alles ein? - Zuruf von der AfD: Die Souffleuse! - Lachen bei der AfD)

Wenn ein Koalitionspartner eine Überweisung wünscht, dann wird es in den Ausschuss überwiesen. 

(Zustimmung bei der CDU)


Präsident Dr. Gunnar Schellenberger: 

Danke, Frau Kühn. - Wir setzen fort. Für die AfD-Fraktion spricht Herr Kohl.

(Dr. Hans-Thomas Tillschneider, AfD: Die Souffleuse! - Lachen und Beifall bei der AfD - Dr. Hans-Thomas Tillschneider, AfD: Er kann ja gleich unterm Pult Platz nehmen als Souffleuse! - Lachen bei der AfD - Unruhe)
 

- Wir beruhigen uns wieder!