Rüdiger Erben (SPD):
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Das, was Sie, Herr Tillschneider, gerade kundgetan haben, ist nichts anderes als die Negierung unserer Verfassung, des Grundgesetzes, indem Sie das individuelle Recht auf Asyl schleifen wollen.
(Zuruf von Wulf Gallert, Die Linke)
Unstreitig sind die Verbrechen an den Jesiden Völkermord gewesen,
(Zustimmung von Guido Kosmehl, FDP)
und Sie stellen sich hier hin und sagen, die sind eigentlich selbst schuld, wenn ihnen das zuteilgeworden ist.
(Oliver Kirchner, AfD: Das hat er nicht gesagt!)
- Natürlich hat er das gesagt! - Das zeigt Ihre Haltung dazu. Der Bericht des Auswärtigen Amtes ist eindeutig. Es findet keine Gruppenverfolgung im Irak statt. Gleichzeitig haben wir die rechtliche Situation, dass das individuelle Recht auf Asyl auch für Jesidinnen und Jesiden besteht. Hinzu kommt, dass vor einer Abschiebung konkrete Abschiebehindernisse, die die Person betreffen, geprüft werden. Daraus folgt unsere Beschlussempfehlung aus dem Ausschuss für Inneres und Sport, für deren Annahme ich werbe. - Herzlichen Dank.
(Beifall bei der SPD und bei der Linken)
Vizepräsidentin Anne-Marie Keding:
Vielen Dank, Herr Erben. Es gibt eine Intervention von Herrn Dr. Tillschneider. - Herr Dr. Tillschneider, bitte schön.
Dr. Hans-Thomas Tillschneider (AfD):
Ich wollte nur darauf hinweisen, dass das im Grundgesetz verankerte Asylrecht nicht zum Kernbestand der Verfassung gehört, gegen den man nicht sein darf. Man darf dafür sein, das individuelle Asylrecht abzuschaffen und es in staatliches Gnadenrecht umzuwandeln. Das darf man und ist deshalb nicht gegen die Verfassung oder Verfassungsfeind; denn die Verfassung ist änderbar, und dieser Paragraf ist nicht besonders geschützt.
Vizepräsidentin Anne-Marie Keding:
Herr Erben.
Rüdiger Erben (SPD):
Herr Dr. Tillschneider, da scheint ein sehr wunder Punkt getroffen worden zu sein.
(Dr. Hans-Thomas Tillschneider: Mir recht!)
Das, was Sie hier hineininterpretieren, habe ich überhaupt nicht gesagt, sondern ich habe auf die geltende Verfassungsnorm des Grundgesetzes hingewiesen. Natürlich können Sie die ändern.
(Dr. Hans-Thomas Tillschneider: Ja!)
Das ist doch überhaupt keine Frage. Deshalb ist man kein Verfassungsfeind. Das habe ich auch nicht behauptet. Aber dass Sie sich gerade so darüber aufregen, ist, glaube ich, ein sehr deutliches Zeichen.
(Dr. Hans-Thomas Tillschneider: Ja, ja!)
Herzlichen Dank.