Hagen Kohl (AfD):

Vielen Dank, Herr Präsident. - Sehr geehrte Damen und Herren! Nicht alles an diesem Gesetzentwurf ist schlecht. Die Erhöhung der Dienst- und Versorgungsbezüge sowie die Anhebung der Einstiegsämter in der Laufbahngruppe 1 unterstützen wir ausdrücklich. 

Was wir aber aus vielen guten Gründen entschieden ablehnen, das ist die beabsichtigte rechtliche Verpflichtung der Einstellungsbehörde, vor der erstmaligen Ernennung in ein Beamtenverhältnis auf Widerruf, auf Probe oder auf Zeit eine Anfrage bei der Verfassungsschutzbehörde dazu zu stellen, ob zu dem ausgewählten Bewerber Erkenntnisse vorliegen.

Nachdem ich schon in meiner Rede im Juni die dysfunktionale Freund-Feind-Erkennung des gesichert regierungstreuen Verfassungsschutzes aufgedeckt habe, weshalb dieser eben nicht Kronenzeuge der Verfassung sein kann, möchte ich noch auf folgende drei Aspekte hinweisen. 

Erstens. Der GBD betrachtet die Regelanfrage für Beamte auf Widerruf kritisch und empfiehlt aus Gründen der Rechtssicherheit eine Streichung. 

Zweitens. Die Regelanfrage soll auch für Bewerber gelten, die in ein Amt des einfachen Dienstes eingestellt werden sollen. Sehr geehrte Damen und Herren! Man kann es auch wirklich übertreiben. Das macht doch gar keinen Sinn. 

Drittens. Es betrifft nicht nur die Bewerber in den Vollzugslaufbahnen, was vielleicht noch verständlich wäre, sondern alle Bewerber für alle Fachrichtungen, z. B. den Eichtechnischen Dienst, den Fischereiverwaltungsdienst und sogar den Stenografischen Dienst. Ich weiß nicht, ob Sie es erkennen, aber hiermit wird ein völlig nutzloses Bürokratiemonster geschaffen, welches im Zweifel geeignete Bewerber von einer Bewerbung für ein öffentliches Amt abschrecken wird. 

Des Weiteren lehnen wir den Zugang der Mitarbeiter der Innenrevision zu den ab. Weil in der Personalakte viele schutzbedürftige persönliche und dienstliche Daten enthalten sind, ist der Zugang grundsätzlich nur für die integren Mitarbeiter der Personalverwaltung vorgesehen. Wenn Mitarbeiter, die in der Regel nebenamtlich in der Innenrevision arbeiten, in die Personalakten ihrer Kollegen oder Dienstvorgesetzten oder Dienstdienstvorgesetzten Einsicht nehmen, dann dürfte das innerbehördlich für Unfrieden sorgen, insbesondere dann, wenn Daten aus der Personalakte plötzlich in der Behörde kursieren. 

Wenn es nur um die Kontrolle der ordnungsgemäßen Personalaktenführung geht, dann reicht es aus, wenn die Mitarbeiter der Innenrevision in ihre eigene Personalakte Einsicht nehmen, was sie auch jetzt schon können. Sollten darin Unstimmigkeiten festgestellt werden, kann man im Zweifel den Landesrechnungshof um eine Tiefenprüfung bitten. 

Mit der nunmehr vorgeschlagenen Regelung wird komplett über das Ziel hinausgeschossen und potenziell der Betriebsfrieden sowie die Sicherheit der Bediensteten, z. B. der Mitarbeiter des Verfassungsschutzes oder der Spezialeinheiten, der verdeckten Ermittler und natürlich auch der Personenschützer, gefährdet. Deswegen gehört diese Regelung aus dem Gesetzentwurf gestrichen. 

Letztlich möchten wir die Einstellungsaltersgrenze für kommunale Beamte, soweit deren Einstellung in ein Amt der Laufbahngruppe 2 erfolgen soll, um zwei Jahre anheben. Der Hintergrund ist, dass die Kommunen allgemein Probleme bei der Personalgewinnung haben, insbesondere wenn es sich um Führungspersonal handelt. 


Vizepräsident Wulf Gallert: 

Herr Kohl, der Hintergrund Ihrer Uhr ist rot. Das bedeutet, dass Sie jetzt 16 Sekunden über der Zeit sind. Letzter Satz und dann ist der Redebeitrag fertig. 


Hagen Kohl (AfD): 

Danke für den Hinweis. - Wir möchten den Kommunen etwas mehr Beinfreiheit bei der Personalakquise verschaffen. Daher bitte ich um Zustimmung zu unseren Änderungsanträgen. - Ich bedanke mich ganz herzlich für Ihre Aufmerksamkeit.