Eva von Angern (Die Linke): 

Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Meine Damen und Herren! Ich übernehme heute die Rede von Frau Quade. 

Ja, das Auswärtige Amt stellt fest, dass eine systematische Verfolgung und Bedrohung wie zu Zeiten des Völkermordes an den Jesidinnen und Jesiden im Irak nicht mehr stattfindet. Es stellt aber zugleich fest, dass der Irak insbesondere für Jesidinnen und Jesiden keineswegs sicher ist, rät von Reisen ab und schätzt Sindschar, die Heimatregion der Jesidinnen und Jesiden, als besonders gefährlich ein. 

Der Lagebericht, auf den Sie Ihre Beschlussempfehlung stützen, listet eine Vielzahl von Rückkehrhindernissen für Jesidinnen und Jesiden auf: die allgemeine Sicherheitslage, die Schließung der Flüchtlingscamps im Irak, die unzureichende Versorgung der Menschen mit dem Nötigsten, Menschenrechtsverletzungen, Kampfhandlungen zwischen Milizen, die ungenügende Umsetzung des Sindschar-Abkommens, das Trauma des Völkermordes und viele weitere. 

Sie sagen nun, das kann doch alles in individuellen Prüfungsverfahren deutlich gemacht werden, es braucht keinen Abschiebestopp. Fakt ist, dass die Schutzquote für Jesidinnen und Jesiden aus dem Irak in Deutschland erheblich sinkt und nur noch bei 53 % liegt. Die Angst der Menschen, die zum Teil seit langer Zeit hier sind und sich ein neues Leben aufgebaut und integriert haben, Abitur gemacht haben, arbeiten und nun fürchten, wieder in den Irak abgeschoben zu werden, ist nicht nur weit verbreitet, sondern angesichts der realen Schutzquoten leider auch berechtigt. Keine systematische Verfolgung wie zu Zeiten des Völkermordes heißt deshalb keineswegs, dass es keine Schutzgründe in Deutschland gibt. 

Wir sagen deshalb ganz klar: Auch und gerade der Lagebericht des Auswärtigen Amtes zeigt, es braucht diesen Abschiebestopp. Es gibt keinen Grund, umfangreich festzustellen und zu belegen, warum Jesidinnen und Jesiden im Irak nicht sicher sind, und zugleich darauf zu bestehen, dies in jedem Einzelfall hier vor Ort aufwendig und mit erheblichem Personaleinsatz ergebnisoffen prüfen zu lassen. 

Ich möchte am Ende ausnahmsweise Außenministerin Annalena Baerbock zitieren. Sie sagte im Juli 2024: 

„Die Anerkennung des Völkermordes ist das Papier nicht wert, wenn in dem Moment, in dem Menschen angekommen sind [und] sicher sind, eine Debatte darüber beginnt, ob Schutzsuchende wieder zurückkehren müssen. Nein, [sie] sind [hier] Teil dieser Gesellschaft.“

Ich finde, damit hat sie recht. Deswegen lehnen wir die Beschlussempfehlung ab.