Vizepräsident Wulf Gallert:

Danke. - Damit sind wir am Ende der Debatte angelangt. Wir treten in das Abstimmungsverfahren ein.

Abstimmung

Wir haben hierzu drei Änderungsanträge vorliegen. Die Änderungsanträge der AfD-Fraktion in der Drs. 8/4615 sowie in der Drs. 8/4616 sind heute relativ kurzfristig eingegangen. Ich kann jetzt nicht beurteilen, ob es zwischen den drei Änderungsanträgen inhaltliche Überschneidungen gibt. Ich glaube, ein solches Ergebnis wäre am Ende nicht wirklich relevant. Insofern wähle ich ein ganz einfaches Verfahren. Ich lasse über diese Änderungsanträge in der chronologischen Reihenfolge ihrer Einbringung abstimmen. 

Deshalb rufe ich zuerst den Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Drs. 8/4601. Wer dem seine Zustimmung gibt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und die Fraktion Die Linke. Wer ist dagegen? - Das ist die Koalition. Wer enthält sich der Stimme? - Die Fraktion der AfD. Damit ist dieser Änderungsantrag mehrheitlich abgelehnt worden.

Wir kommen nun zum Änderungsantrag der Fraktion der AfD in der Drs. 8/4615. Wer stimmt dafür? - Die AfD-Fraktion. Wer ist dagegen? - Alle anderen Fraktionen. Wer enthält sich der Stimme? - Niemand.

Wir kommen zum Änderungsantrag der Fraktion der AfD in der Drs. 8/4616. Wer stimmt dafür? - Die AfD-Fraktion. Wer ist dagegen? - Alle anderen Fraktionen. Enthält sich jemand der Stimme? - Niemand. Damit sind alle drei Änderungsanträge abgelehnt worden.

Ich würde wieder zum vereinfachten Verfahren zurückkehren und über den Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften in der Fassung der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Finanzen in der Drs. 8/4565 abstimmen lassen. Wer dem seine Zustimmung gibt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind die Koalitionsfraktionen. Wer ist dagegen? - Niemand. Wer enthält sich der Stimme? - Alle drei Oppositionsfraktionen. Demzufolge ist er mit großer Mehrheit angenommen worden. Wir können nunmehr diesen Tagesordnungspunkt beenden.