Tagesordnungspunkt 9

Dritte Beratung

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt

Gesetzentwurf Fraktion AfD - Drs. 8/4244

(Erste Beratung in der 68. Sitzung des Landtages am 12.06.2024, zweite Beratung in der 70. Sitzung des Landtages am 22.08.2024)


Eine Debatte hierzu ist nicht vorgesehen. Jedoch hat die AfD Redebedarf angemeldet. Der Redner ist Herr Hecht. - Herr Hecht, bitte. Ich bitte Sie, sich an die Zeitbegrenzung zu halten.


Christian Hecht (AfD):

Ja. Frau Präsidentin, vielen Dank. - Meine sehr geehrten Damen und Herren! Weil es mir ein persönliches Anliegen ist, ergreife ich zu unserem verfassungsändernden Gesetzentwurf nun auch noch einmal in seiner dritten Lesung kurz das Wort. 

Zur Erinnerung. Es ist Ihnen bereits gesagt worden: Es geht hierbei um die Änderung des Artikel 78 Abs. 2 unserer Landesverfassung. Wir wollen, dass Verfassungsänderungen durch den Landtag künftig vom Volk bestätigt werden; denn das Volk ist der Verfassungsgeber und der alleinige Souverän. Wir wollen die Landesverfassung parteipolitisch und ideologisch motivierten Manipulationsversuchen entziehen. Deshalb ist es geboten, wenigstens solche Verfassungsänderungen, die von der Legislative ausgehen, einer zwingenden Volksabstimmung zu unterwerfen. Der Wille des Volkes muss der alleinige Maßstab sein. Dass das noch so ist, daran kann man zweifeln, wenn man sieht, mit welchen taktischen Spielchen mittlerweile versucht wird, den Wählerwillen auszuhebeln und die Wahlgewinner der demokratischen Volkspartei AfD von der Regierungsbildung auszuschließen, obwohl sie aktuell in Thüringen ein klares Mandat zur Regierungsbildung erhalten hat. 

(Zustimmung bei der AfD - Olaf Meister, GRÜNE: Keine Mehrheit! - Sebastian Striegel, GRÜNE: Keine Mehrheit! - Zuruf von Dr. Falko Grube, SPD)

Bei einer derartigen Missachtung des Wählerwillens ist größte Vorsicht geboten; denn der Altparteienfilz setzt sich im Parlament in seinen Fraktionen fort und scheut sich nicht, die parlamentarischen Spielregeln einfach einmal zu ändern, um die politische Opposition in Form der demokratischen AfD zu diskriminieren. Wer so zutiefst undemokratisch handelt, der scheut auch nicht vor dem Missbrauch der Verfassung zurück, um seine schwindende politische Macht zu sichern. 

Wer so zutiefst undemokratisch handelt, dem fehlt es eindeutig an Demut gegenüber dem Volk als Souverän. Der Souverän, daran möchte ich Sie erinnern, könnte jederzeit eine bestehende Verfassung auch vollständig beseitigen, um sich eine neue zu geben, wenn die alte nicht mehr zeitgemäß ist. Das sind nicht etwa irgendwelche verfassungsfeindlichen Revolutionsfantasien, meine sehr geehrten Damen und Herren Kollegen; denn das steht im neuen wie auch im alten Grundgesetz in Artikel 146 und gilt nach wie vor. 

Mit dem von uns eingebrachten Volksabstimmungsvorbehalt erhalten Verfassungsänderungen also ein Höchstmaß an Legitimation. Die Legitimation der Verfassung ist aber ihr bestmöglicher Schutz. Das wäre dann endlich auch ein Verfassungsschutz, der diesen Namen verdient. 

Im Namen der demokratischen AfD-Fraktion bitte ich nach wie vor um Zustimmung zu unserem Gesetzesänderungsvorhaben. - Ich bedanke mich an dieser Stelle recht herzlich.