Tagesordnungspunkt 18

Zweite Beratung

Implementierung eines Alarmierungssystems zum Schutz von vermissten Kindern

Antrag Fraktion AfD - Drs. 8/3175

Beschlussempfehlung Ausschuss für Inneres und Sport - Drs. 8/4563

(Erste Beratung in der 50. Sitzung des Landtages am 13.10.2023)


Zum Gang der Beratungen wird uns das Mitglied des Landtags Herr Krull berichten.


Tobias Krull (Berichterstatter):

Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Landtag von Sachsen-Anhalt überwies den Antrag der AfD-Fraktion in der Drs. 8/3175 in der 50. Sitzung am 13. Oktober 2023 zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Inneres und Sport. Mitberatend wurde der Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung beteiligt.

Die Fraktion der AfD möchte mit Ihrem Antrag erreichen, dass die Landesregierung aufgefordert wird, ein Alarmierungssystem, bestehend aus Polizei, Rundfunkbetreibern, Transportunternehmen und Telekommunikationsanbietern, als permanente Einrichtung zur Suche von vermissten Kindern und Jugendlichen zu implementieren und alle Maßnahmen zu ergreifen, die notwendig sind, um das System in Sachsen-Anhalt erfolgreich betreiben zu können. Die antragstellende Fraktion möchte darüber hinaus, dass sich die Landesregierung in der Innenministerkonferenz für eine bundesweite Implementierung und Nutzung eines Warnsystems einsetzt.

Der Ausschuss für Inneres und Sport befasste sich erstmals in der 25. Sitzung am 23. Oktober 2023 mit dem Antrag und verständigte sich auf ein Fachgespräch in der Sitzung im März 2024.

Zu der Beratung am 7. März 2024 lag dem Ausschuss eine Stellungnahme des Landesbeauftragten für den Datenschutz Sachsen-Anhalt vor. Lediglich Vertreter des Ministeriums für Inneres und Sport waren der Einladung zu diesem Fachgespräch gefolgt. Aus diesem Grund kam der Ausschuss für Inneres und Sport überein, diejenigen, die der Einladung nicht nachgekommen waren, ausdrücklich um eine schriftliche Stellungnahme zu bitten.

Am 8. August 2024 befasste sich der Ausschuss für Inneres und Sport erneut mit dem Antrag. Weitere inhaltliche Stellungnahmen lagen jedoch nicht vor. Allerdings legten die regierungstragenden Fraktionen zu Beginn der Sitzung einen Beschlussvorschlag vor. Es sollte dem Landtag empfohlen werden festzustellen, dass Vermisstenfälle, insbesondere Fälle vermisster Kinder, durch die Polizei Sachsen-Anhalt immer äußerst sensibel bearbeitet werden und dabei höchste Priorität genießen. Außerdem soll der Landtag begrüßen, dass der Landespolizei zur Bearbeitung dieser Fälle ein umfassendes Maßnahmenportfolio zur Verfügung steht, welches mit Bekanntwerden der Informationen zu einem Vermisstenfall umgehend zum Einsatz kommt.

Ferner soll die Landesregierung gebeten werden zu prüfen, ob und unter welchen Voraussetzungen weitergehende Fahndungsmaßnahmen vor dem Hintergrund datenschutzrechtlicher Anforderungen ergänzend zu den polizeilichen Fahndungsmaßnahmen, insbesondere der Öffentlichkeitsfahndung, umsetzbar sind.

Im Ergebnis der Beratung wurde dieser Beschlussvorschlag mit 10 : 0 : 3 Stimmen angenommen und dem mitberatenden Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung als vorläufige Beschlussempfehlung zugeleitet. Dieser befasste sich in der 39. Sitzung am 14. August 2024 mit dem Antrag der Fraktion der AfD und der vorläufigen Beschlussempfehlung. Im Ergebnis seiner Beratung schloss er sich mit 7 : 0 : 6 Stimmen der vorläufigen Beschlussempfehlung an.

Nachfolgend verabschiedete der Ausschuss für Inneres und Sport in der 35. Sitzung am 5. September 2024 die Ihnen in der Drs. 8/4563 vorliegende Beschlussempfehlung.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Im Namen des Ausschusses für Inneres und Sport bitte ich um Zustimmung zu dieser Beschlussempfehlung und danke für Ihre Aufmerksamkeit.