Olaf Meister (GRÜNE):

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Da liegt uns tatsächlich ein interessanter Gesetzentwurf vor. Die Schwarz-Grün-Koalitionen in Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein haben derartige Gesetze, die Kommunen die Differenzierung des Grundsteuerhebesatzes ermöglichen, bereits beschlossen. Gegenstand ist - die Vorredner gingen darauf ein -, im Rahmen der Reform auftretende Belastungsverschiebungen zu Ungunsten des Wohnraums zu vermeiden. Einer Belastungsverschiebung der Grundsteuer zulasten von Wohnraum entgegenzuwirken, begrüßen wir. Auch den Kommunen einen größeren eigenen Gestaltungsspielraum und damit Verantwortung zu geben, kann sinnvoll sein. 

Den tatsächlichen Regelungsbedarf in Sachsen-Anhalt und die gegebenenfalls nötige Ausgestaltung des Instruments wollen wir zunächst über die Anhörung der kommunalen Spitzenverbände abklären. Das werden wir im Ausschuss tun. Eine gewisse Zutraulichkeit unsererseits zu dem Gesetzentwurf will ich aber doch schon einmal zu Protokoll geben. 

Tatsächlich kann es eben beim Streben nach Aufkommensneutralität der Grundsteuer - das ist ja durchaus das Ziel - zu der konkreten örtlichen Situation kommen, dass es je nachdem, wie die Wohngebäude im Verhältnis zu Gewerbeimmobilien dastehen - das Alter der Immobilien spielt eine Rolle -, zu einer möglicherweise ungewollten Belastungsverschiebung kommt. Es kann also sinnvoll sein, vor Ort eine Option zur weiteren Differenzierung des Grundsteuerhebesatzes zu haben, um den Verschiebungen entgegenzuwirken. 

Die Aufgabe ist nun zu eruieren, ob solche Problematiken im Land tatsächlich real existieren, um den Gesetzgebungsbedarf und mögliche Auswirkungen zu klären. Das machen wir im Ausschuss. -  Danke schön. 

(Zustimmung bei den GRÜNEN und von Guido Kosmehl, FDP)


Präsident Dr. Gunnar Schellenberger:

Danke.