Tagesordnungspunkt 21
Beratung
Haushaltsrechnung für das Haushaltsjahr 2020
Antrag Landesregierung - Drs. 8/552
Jahresbericht des Landesrechnungshofes 2021 - Teil 1
Unterrichtung Landesrechnungshof - Drs. 8/551
Jahresbericht des Landesrechnungshofes 2021 - Teil 2
Unterrichtung Landesrechnungshof - Drs. 8/1433
Jahresbericht des Landesrechnungshofes 2021 - Teil 3
Unterrichtung Landesrechnungshof - Drs. 8/1742
Bericht über die Prüfung der Rechnung des Landesrechnungshofes Sachsen-Anhalt nach § 101 Landeshaushaltsordnung (LHO) für die Haushaltsjahre 2020 und 2021 - Einzelplan 16 - Grundlage: Ziffer 3; Beschluss Landtag - Drs. 8/2026
Unterrichtung Ausschuss für Finanzen - Drs. 8/4540
Beschlussempfehlung Ausschuss für Finanzen - Drs. 8/4555
Berichterstatter des Ausschusses für Finanzen ist Herr Ruland. - Bitte sehr.
Stefan Ruland (Berichterstatter):
Vielen Dank, Herr Präsident. - Gemäß Artikel 97 Abs. 1 der Landesverfassung und § 114 Abs. 1 Satz 1 der Landeshaushaltsordnung legte das Ministerium der Finanzen mit Schreiben vom 10. Dezember 2021 dem Landtag die Haushaltsrechnung für das Haushaltsjahr 2020 in elektronischer Form mit der Bitte vor, einen Beschluss des Landtages über die Entlastung der Landesregierung herbeizuführen. Hierbei handelt es sich um den Antrag des Ministeriums der Finanzen in der Drs. 8/552. Die Haushaltsrechnung wurde gleichzeitig gemäß Artikel 97 Abs. 2 der Landesverfassung dem Landesrechnungshof zur Prüfung übersandt.
Nach erfolgter Prüfung der in Rede stehenden Haushaltsrechnung stellte der Landesrechnungshof Sachsen-Anhalt dem Landtag gemäß § 97 der Landeshaushaltsordnung die Jahresberichte 2021 Teile 1, 2 und 3 zur Verfügung.
Bei dem Jahresbericht Teil 1 handelt es sich um Denkschriften und Bemerkungen. Der Jahresbericht Teil 2 enthält weitere Prüfungsergebnisse der Haushaltsrechnung 2020 und bei dem Jahresbericht Teil 3 handelt es sich um den Kommunalbericht. Sie wurden als Unterrichtungen in den Drs. 8/551, 8/1433 und 8/1742 veröffentlicht und sind Teil des Entlastungsverfahrens gemäß Artikel 97 Abs. 3 der Landesverfassung.
(Marco Tullner, CDU: Etwas lauter, bitte!)
- Nein, danke, Herr Tullner. Sie müssen einfach etwas konzentrierter zuhören.
(Zurufe von der CDU und von der AfD)
Auf der Grundlage des Landtagsbeschlusses in der Drs. 8/2026 wurde das Verfahren zur Prüfung der Rechnung des Landesrechnungshofes Sachsen-Anhalt nach § 101 der Landeshaushaltsordnung eingeleitet. Die Rechnung des Landesrechnungshofes - das betrifft den Einzelplan 16 - haben der Vorsitzende des Ausschusses für Finanzen Herr Detlef Gürth sowie der stellvertretende Vorsitzende des Unterausschusses Rechnungsprüfung Herr Olaf Meister geprüft. Das vorläufige Prüfergebnis wurde dem Unterausschuss Rechnungsprüfung in der Vorlage 1 zur Drs. 8/2026 bekanntgegeben.
Nach erfolgter Beratung im Unterausschuss Rechnungsprüfung am 14. August 2024 wurde dem Ausschuss der Finanzen der Bericht in der Vorlage 2 zur Drs. 8/2026 zur Beschlussfassung zugeleitet.
Der Ausschuss für Finanzen hat sich in der Sitzung am 29. August 2024 mit dem Bericht über die Prüfung der Rechnung des Landesrechnungshofes Sachsen-Anhalt für die Haushaltsjahre 2020 und 2021 - Einzelplan 16 - befasst und ihn einstimmig beschlossen. Er wurde als Unterrichtung in der Drs. 8/4540 herausgegeben und gilt als Entscheidung des Landtages, weil keine Fraktion innerhalb einer Woche nach der Herausgabe dieser Drucksache dem Präsidenten schriftlich das Verlangen übermittelt hat, die Entscheidung des Landtages einzuholen.
Diese von mir soeben genannten Drucksachen bilden die Grundlagen für die Entlastung der Haushaltsrechnung für das Haushaltsjahr 2020.
Der Ausschuss für Finanzen hat den Unterausschuss Rechnungsprüfung mit der Erarbeitung einer Beschlussempfehlung beauftragt.
Nach der Vorlage der Stellungnahmen der Landesregierung zu den einzelnen Jahresberichten befasste sich der Unterausschuss Rechnungsprüfung in der Zeit vom 4. Juli 2022 bis zum 14. August 2024 in acht Sitzungen mit der Entlastung des Haushaltsjahres 2020. Im Ergebnis seiner Beratungen stimmte er den Empfehlungen des Landesrechnungshofes zu. Die Landesregierung wurde in einigen Fällen gebeten, Empfehlungen des Landesrechnungshofes umzusetzen und, soweit das noch nicht geschehen war, zu einigen Themen ergänzend zu berichten.
Diese Themenfelder werden in Ziffer 5 der Ihnen in der Drs. 8/4555 vorliegenden Beschlussempfehlung genannt. Die Anlage zu dieser Beschlussempfehlung enthält eine ausführliche Darstellung der einzelnen Beratungsgegenstände. Der Unterausschuss Rechnungsprüfung wird sich in den künftigen Sitzungen weiter mit den Themen befassen, über die bisher nicht abschließend beraten wurde.
Der Staatssekretär des Ministeriums der Finanzen sowie Vertreterinnen und Vertreter der Landesregierung nahmen an allen Sitzungen des Unterausschusses Rechnungsprüfung teil und konnten so die Fragen der Abgeordneten unmittelbar beantworten. In einigen Fällen wurden Fragen der Abgeordneten im Nachgang schriftlich beantwortet.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit meinen Ausführungen habe ich Ihnen das Verfahren näherbringen wollen. Auf inhaltliche Ausführungen zu den beratenden einzelnen Themen möchte ich nicht eingehen, sondern vielmehr auf die Ihnen vorliegende Beschlussempfehlung verweisen. In ihr werden alle Beratungsthemen mit den entsprechenden abschließenden Ergebnissen ausführlich dargestellt. Außerdem sind die Niederschriften, in denen der Beratungsverlauf dokumentiert wurde, in den elektronischen Informationssystemen des Landtages abrufbar.
(Zustimmung von Frank Bommersbach, CDU)
Ich bitte Sie im Namen des Ausschusses für Finanzen um Ihre Zustimmung zu der Beschlussempfehlung. Sie wurde im Ausschuss mit 9 : 0 : 2 Stimmen beschlossen.
Abschließend empfehle ich dem Hohen Haus, den Titel des Entlastungsbeschlusses kürzer zu fassen. Als Titel schlage ich Ihnen vor: Haushaltsrechnung für das Haushaltsjahr 2020. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.