Tagesordnungspunkt 10
Zweite Beratung
Entwurf eines Gesetzes zum Zweiten Staatsvertrag zur Änderung des IT-Staatsvertrages
Gesetzentwurf Landesregierung - Drs. 8/3849
Beschlussempfehlung Ausschuss für Infrastruktur und Digitales - Drs. 8/4553
(Erste Beratung in der 63. Sitzung des Landtages am 21.03.2024)
Die Berichterstattung dazu übernimmt der Abg. Herr Dr. Grube.
Dr. Falko Grube (Berichterstatter):
Frau Präsidentin! Hohes Haus! Den Entwurf eines Gesetzes zum Zweiten Staatsvertrag zur Änderung des IT-Staatsvertrages hat der Landtag in der 63. Sitzung am 21. März 2024 zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Infrastruktur und Digitales sowie zur Mitberatung an den Ausschuss für Finanzen überwiesen.
Mit dem Gesetzentwurf soll die nach Artikel 69 Abs. 2 der Landesverfassung erforderliche Zustimmung des Landtages zu dem betreffenden Staatsvertrag erteilt werden. Der von den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder beschlossene und unterzeichnete Staatsvertrag beinhaltet die Neuausrichtung der Finanzierungsmodalitäten der Föderalen IT-Kooperation (FITKO) mit dem Ziel, zur weiteren Stärkung der FITKO hin zu einer agilen, flexiblen Einheit ein Globalbudget zu schaffen. In diesem Zusammenhang soll auch die Einrichtung eines dauerhaften Digitalisierungsbudgets als Nachfolge für das der Jahre 2020 bis 2022 realisiert werden. Damit sollen die föderalen Herausforderungen, die die Digitalisierung an die Verwaltung stellt, bewältigt werden.
Wie die Ministerin für Infrastruktur und Digitales in ihrer Einbringungsrede bemerkte, wurde der Landtag schon vor Abschluss des Staatsvertrages beteiligt. So befasste sich der Ausschuss für Infrastruktur und Digitales in der 24. Sitzung am 8. Dezember 2023mit der entsprechenden LIV-Vorlage in der ADrs. 8/AID/34. Er sah seinerzeit keine Notwendigkeit, eine Stellungnahme abzugeben.
Zu diesem Zustimmungsgesetz verständigte sich der federführende Ausschuss für Infrastruktur und Digitales in der 28. Sitzung am 19. April 2024 zum Verfahren. Er kam überein, in seiner Junisitzung eine vorläufige Beschlussempfehlung an den mitberatenden Ausschuss für Finanzen zu erarbeiten. Angehört wurden aufgrund von § 86a der Geschäftsordnung des Landtages sowohl der Städte- und Gemeindebund Sachsen-Anhalt als auch der Landkreistag Sachsen-Anhalt.
(Unruhe - Dr. Anja Schneider, CDU, signalisiert, dass sie nichts versteht)
- Das liegt aber nicht an mir. Das liegt an denen da hinten. Ich reiche hinterher die Rede herüber. Das kann man nachlesen.
Vizepräsidentin Anne-Marie Keding:
Es hat hier eine Eigendynamik angenommen, dass jeder lauter redet. Ich habe es leider auch zu lange laufen lassen. - Bitte, Herr Dr. Grube.
Dr. Falko Grube (Berichterstatter):
Soll ich auch lauter reden?
Vizepräsidentin Anne-Marie Keding:
Na ja, das bringt dann wieder
Dr. Falko Grube (Berichterstatter):
Der Städte- und Gemeindebund Sachsen-Anhalt und der Landkreistag haben eine Stellungnahme abgegeben.
Der Infrastrukturausschuss erarbeitete in der 29. Sitzung am 7. Juni 2024 im Ergebnis seiner Beratung eine vorläufige Beschlussempfehlung an den mitberatenden Ausschuss für Finanzen in der Vorlage 4. Die Beratungsgrundlage war die Synopse des GBD. Mit 9 : 0 : 3 Stimmen empfahl der Ausschuss für Infrastruktur und Digitales die Annahme des Gesetzentwurfs in geänderter Fassung.
Der Finanzausschuss schloss sich in der Sitzung am 20. Juni 2024 der vorläufigen Beschlussempfehlung des federführenden Infrastrukturausschusses mit 11 : 0 : 2 Stimmen an.
Die abschließende Beratung zu diesem Gesetzentwurf fand in der 30. Sitzung des federführenden Infrastrukturausschusses am 16. August 2024 statt. Der Ausschuss verständigte sich, eine Beschlussempfehlung an den Landtag zu erarbeiten, die Ihnen vorliegt. Wir empfehlen selbstverständlich eine Annahme.
Der Ausschuss für Infrastruktur und Digitales verabschiedete mit 10 : 0 : 2 Stimmen die Ihnen in der Drs. 8/4553 vorliegende Beschlussempfehlung zu diesem Gesetzentwurf.
Im Namen des Ausschusses bitte ich um Ihre Zustimmung zu dieser Beschlussempfehlung und danke für die fast ungeteilte Aufmerksamkeit.