Konstantin Pott (FDP):

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Diskriminierung findet leider immer noch tagtäglich in unserer Gesellschaft statt. Menschen erleben Benachteiligungen aufgrund ihrer unveränderbaren persönlichen Merkmale. Auf der Grundlage von EU-Richtlinien greift seit 2006 das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz, welches diese Art der Diskriminierung unterbinden und damit mehr Gleichbehandlung sicherstellen soll. 

Ich möchte etwas genauer darauf eingehen. Das Gesetz wurde ins Leben gerufen, um Diskriminierung zu verhindern und Chancengerechtigkeit zu schaffen. Es hat zum Ziel, Menschen vor Benachteiligungen aufgrund von Eigenschaften, die sie nicht beeinflussen können, zu schützen. Dazu gehören persönliche Merkmale, die fester Bestandteil der Identität eines Menschen sind und nicht verändert werden können. Dazu komme ich gleich noch einmal kurz. 

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz betrifft vor allem den Bereich der Arbeitswelt. Vom Bewerbungsprozess über Einstellungen, Beförderungen bis hin zu Kündigungen soll das AGG sicherstellen, dass keinerlei Diskriminierung stattfindet. Das schafft einen rechtlichen Rahmen, der es Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ermöglicht, sich bei Benachteiligungen zu wehren. 

Wie ich bereits erwähnte, fokussiert sich dieses Gesetz auf sechs persönliche Merkmale, welche unveränderbar sind. Sie stellen den Kern des Gesetzes dar und geben somit die Basis, um gegen Diskriminierung vorzugehen. Niemand darf aufgrund seiner Hautfarbe, seiner Abstammung oder seiner nationalen Herkunft benachteiligt werden. Jeder Mensch mit Behinderung muss vor Benachteiligung geschützt werden. Das Alter darf kein Faktor von Diskriminierung sein und Benachteiligungen aufgrund von sexueller Orientierung sind nicht zulässig. Auch aufgrund des Geschlechts dürfen Menschen nicht benachteiligt werden. Im Gesetzentwurf der GRÜNEN zum Antidiskriminierungsgesetz werden weitere Merkmale wie der soziale Status genannt, die bisher keine Berücksichtigung im AGG finden. 

Gerade im Bereich der öffentlichen Verwaltung ist das AGG nicht klar geregelt. Ob nun aber ein Gesetz auf Landesebene wirklich etwas daran ändert, wage ich zu bezweifeln. Vieles ist bereits in bestehenden Gesetzen geregelt. Sollte es zu Diskriminierung kommen, gibt es bereits Möglichkeiten, dagegen vorzugehen. Außerdem haben wir in Sachsen-Anhalt Beratungsangebote. 

Nichtsdestotrotz muss die Regierung daran arbeiten, dass es keine Diskriminierung durch Behörden gibt. Das wird mit Sicherheit auch eine Daueraufgabe werden. Es wird auch notwendig sein, darüber zu sprechen, wie viele Fälle es denn überhaupt gibt und wie diese eingeschätzt werden. Auch bei einigen von den in dem Gesetzentwurf der GRÜNEN genannten Merkmalen bestehen bei mir zumindest Zweifel, ob das wirklich die richtigen Ansatzpunkte sind. Ein wichtiger Schritt gegen Diskriminierung kann bereits die Sensibilisierung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sein, sollte es dort zu solchen Fällen kommen. Dafür braucht es aber keinen extra Gesetzentwurf. 

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das AGG ist eine gute gesetzliche Grundlage, um gegen Diskriminierung vorzugehen. Viele Möglichkeiten werden hierbei nicht ausgeschöpft. Das Gesetz gibt den Menschen in Deutschland ein rechtliches Werkzeug an die Hand, mit dem sie gegen Benachteiligung aufgrund unveränderbarer Merkmale vorgehen können. 

Ob ein zusätzliches Landesgesetz die richtige Lösung ist, ist eine Debatte, die wir im Ausschuss führen sollten. Ich habe daran noch erhebliche Zweifel, 

(Beifall bei der FDP - Zustimmung von Xenia Sabrina Kühn, CDU)

gerade weil wir die Möglichkeiten, die rechtlichen Gegebenheiten, die wir haben, noch nicht ausreichend nutzen, und diese bei vielen Menschen noch nicht bekannt sind. Ein Landesgesetz würde das auch nicht ändern. Das Ziel ist selbstverständlich trotzdem klar im Sinne einer fairen Chancengerechtigkeit in Sachsen-Anhalt. Dementsprechend werden wir uns der Debatte im Ausschuss natürlich nicht verwehren. - Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. 

(Zustimmung bei der FDP - Zustimmung von Guido Heuer, CDU, und von Markus Kurze, CDU)


Präsident Dr. Gunnar Schellenberger:

Danke, Herr Pott.