Hagen Kohl (AfD): 

Vielen Dank, Herr Präsident. - Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat uns den Entwurf eines Antidiskriminierungsgesetzes Sachsen-Anhalt vorgelegt, welcher - um es vorwegzunehmen - natürlich nur abgelehnt werden kann. 

Abgesehen von Berlin gibt es ein solches Gesetz in keinem anderen Bundesland, also auch in keinem anderen Bundesland mit grüner Regierungsbeteiligung. Warum das so ist, werde ich gleich erklären. 

Dass die Grünen diesen Gesetzentwurf ausgerechnet jetzt vorlegen, ist der ebenso verzweifelte wie aussichtslose Versuch, ein solches Gesetz in Sachsen-Anhalt zu installieren, bevor dieses in Berlin wieder abgeschafft wird; denn die AfD-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus hat einen Gesetzentwurf zur Aufhebung des Landesantidiskriminierungsgesetzes eingebracht, über den in der ersten Lesung heiß diskutiert wurde und über den in verschiedenen Ausschüssen derzeit beraten wird.

Wie jeder weiß, liegen die besseren Argumente auf der Seite derer, die ein Antidiskriminierungsgesetz ablehnen. Diese Argumente sind unter anderem folgende: 

Erstens. Es gibt keine rechtliche Schutzlücke, die mittels eines Diskriminierungsverbotes geschlossen werden muss; denn ergeht eine staatliche Maßnahme, welche gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz gemäß Artikel 3 des Grundgesetzes verstößt und auf sachfremden Erwägungen wie einer Diskriminierung beruht, ist die Maßnahme rechtswidrig und kann vor den Verwaltungsgerichten erfolgreich angefochten werden. Entsteht hierbei dem Betroffenen einen Schaden, so kann dieser in einem Folgeprozess Schadenersatz und Entschädigung gemäß § 839 BGB verlangen, wenn der Beamte vorsätzlich oder fahrlässig gehandelt hat. 

Zweitens. Ein solches Gesetz schafft unnötiges und unbegründetes Misstrauen gegenüber den Bediensteten in der öffentlichen Verwaltung und ist geeignet, den Diensteifer zu hemmen. Insbesondere gegenüber den an Recht und Gesetz gebundenen Dienstkräften der Polizei und der Ordnungsbehörden, die zunehmend Anfeindungen und Angriffen ausgesetzt sind, ist der Generalverdacht des diskriminierenden Handelns geradezu selbst diskriminierend. 

Drittens. Die Einführung einer Vermutungsregelung und damit die Umkehr der Beweislast ist eine Rechtsanomalie und kann von einer Rechtsstaatspartei, wie es die AfD nun einmal ist, nur abgelehnt werden. 

(Beifall bei der AfD - Zuruf von der AfD: Jawohl! - Zuruf von Sebastian Striegel, GRÜNE)

In Sachsen-Anhalt stehen die Antidiskriminierungsstelle, der Petitionsausschuss des Landtages sowie die Zentrale Beschwerdestelle des Ministeriums für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt zur Verfügung, um staatliches Handeln überprüfen zu lassen, sofern man sich dadurch ungerecht, ungleich oder diskriminiert behandelt fühlt. Das gilt auch für ein vermutetes Fehlverhalten von Bediensteten. Was das im Einzelnen umfasst, kann man auf der Beschwerdeseite im E Revier nachlesen. Eine daneben operierende Ombudsstelle, wie sie im Gesetzentwurf vorgesehen ist, braucht es für die Untersuchung möglicher diskriminierender Maßnahmen und Handlungen öffentlicher Stellen nicht. Zudem würde eine solche Stelle unnötig finanzielle und personelle Ressourcen finden, die an anderer Stelle in der Landesverwaltung dringend gebraucht werden.

Ich resümiere: Es gibt bereits die rechtlichen Mittel, die Institutionen und die Mechanismen, um im Verdachtsfall mögliches diskriminierendes Handeln aufzuklären. Das erklärt auch, warum kein anderes Bundesland ein Antidiskriminierungsgesetz hat. 

Um noch einmal auf Berlin zurückzukommen: Dort steht das Antidiskriminierungsgesetz vonseiten der großen Polizeigewerkschaften in der Dauerkritik, weil es Beamte in ihrer Dienstausübung unnötig behindert und verunsichert. Das Gesetz wäre dort auch schon Geschichte, wenn die dortige CDU das Gesetz abgewickelt hätte, so wie sie es in ihrem Wahlprogramm 2021 festgeschrieben hatte, nachdem im Übrigen diese Forderung bereits Bestandteil des AfD-Wahlprogramms war. Das zeigt wieder einmal: Wer Original-AfD-Politik möchte, muss das Original und keine politischen Trittbrettfahrer wählen. 

(Zustimmung bei der AfD)

Das Fazit ist: Ein Antidiskriminierungsgesetz ist derart überflüssig, dass es noch nicht einmal der Entwurf wert ist, in einen Ausschuss überwiesen zu werden. Das werden wir auch nicht tun. - Ich bedanke ich mich für Ihre Aufmerksamkeit. 

(Beifall bei der AfD - Zuruf von der AfD: Jawohl!)


Präsident Dr. Gunnar Schellenberger:

Danke.