Susan Sziborra-Seidlitz (GRÜNE): 

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich will gleich zu Beginn betonen: Die Ziele des vorliegenden Gesetzentwurfs teilen wir GRÜNEN umfänglich. Die Umsetzung von EU-Recht und besserer Kinderschutz sind notwendig und sie sind selbstverständlich. 

Auch wenn es natürlich arg technisch daherkommt, haben die Regelungen zu den Kammern ebenso Auswirkungen abseits der berufsständischen Ordnung. So wird Studierenden der Human-, Zahn- und Veterinärmedizin sowie der Pharmazie mit dem neuen Gesetz bereits während des Studiums die Möglichkeit eröffnet, freiwillig Mitglied der Heilberufskammern zu werden. Diese frühe Anbindung kann sicherlich eine kleine Stellschraube sein für die Gewinnung von Fachkräften im Land, dass also der eine Student oder die andere Studentin nach dem Studium nicht unser Bundesland verlässt, sondern durch bestehende Kontakte und erste kollegiale Verbindungen hier auch in ihr Berufsleben starten will. 

Der eigentlich zentrale Aspekt des Gesetzes   das ist schon benannt worden - ist aber natürlich     

(Unruhe)


Vizepräsident Wulf Gallert: 

Warten Sie einmal ganz kurz, Frau Sziborra-Seidlitz. Liebe Kollegen und Kolleginnen, wenn wir hier ein bisschen im Tempo voranschreiten, heißt das noch lange nicht, dass das jeder für sich selbst macht. Ich möchte, dass wir die Dinge hier jetzt noch vernünftig durchziehen. Darum bitte ich auch um ein bisschen Ruhe und nicht über reihenübergreifende Diskussionen jenseits des Themas. - Bitte, Sie haben das Wort.


Susan Sziborra-Seidlitz (GRÜNE): 

Der eigentlich zentrale Aspekt ist natürlich die Verbesserung des Kinderschutzes. Ärztinnen und Ärzte erhalten die ausdrückliche Erlaubnis, bei Verdacht auf physische, psychische oder sexualisierte Gewalt gegen Minderjährige den Austausch mit Kolleginnen und Kollegen zu suchen. Dies soll eine fundierte Gefährdungseinschätzung ermöglichen, ohne die ärztliche Schweigepflicht zu verletzen. All das haben wir in der Debatte zur ersten Lesung des Gesetzes eingehend ausgetauscht, deswegen will ich das an dieser Stelle inhaltlich nicht vertiefen.

In der Anhörung danach wurden allerdings Fragen aufgeworfen - Kollegin Anger hat es erwähnt -, die in der anschließenden Diskussion im Fachausschuss unbeantwortet geblieben sind. Ich will mich nicht darauf einlassen, wie und in welcher Tonalität das dann später im Jugendhilfeausschuss besprochen wurde; ich war krankheitsbedingt nicht dabei. Aber dass die Fragen des Jugendhilfeausschusses im Sozialausschuss unbeantwortet geblieben sind, das ist ein Fakt.

(Zustimmung bei den GRÜNEN)

Nicht nur wir hätten darauf gern Antworten gehört, und zwar deshalb, weil diese aufgeworfenen Fragen das vorliegende Gesetz eventuell sogar noch besser gemacht hätten, 

(Beifall bei den GRÜNEN)

weil man z. B. grenzübergreifend hätte arbeiten können, weil es möglicherweise eine Antwort auf die Frage gegeben hätte: Wie kann man damit umgehen, wenn Eltern die Vorlage des U-Heftes verweigern? So bleibt es auch für uns bei einer Enthaltung, und das ganz ausdrücklich nicht, weil wir das Ziel nicht teilen würden, sondern weil durch die Art und Weise, wie mit den Ergebnissen der Anhörung umgegangen worden ist, dieses Gesetz eben nicht so gut geworden ist, wie es hätte werden können. Wir werden uns der Stimme enthalten. - Vielen Dank.