Holger Hövelmann (SPD): 

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir beraten heute über eine Beschlussempfehlung, die nicht alltäglich ist, wenn man sich die sonstigen Tagesordnungen des Landtags anschaut.

Wir haben uns im Ausschuss sehr intensiv damit auseinandergesetzt und haben überlegt   deshalb hat es auch etwas länger gedauert  , was wir tun können, um als Parlament, als Land Sachsen-Anhalt denen mehr Unterstützung zukommen zu lassen, die dafür sorgen, dass junge Menschen ihre Kreativität ausleben können, dass sie sich austesten können,

(Daniel Sturm, CDU: Auch Ältere!)

 - auch Ältere, Kollege Storm  , dass sie ihre Kreativität ausleben können, dass sie ihre Musik spielen und hören können, danach tanzen können, dass sie sich künstlerisch und kulturell engagieren können. 

Die Klubs und Musikspielstätten in unserem Land sind Orte der Kultur- und Kreativwirtschaft und sie haben eine schwere Zeit hinter sich. Es ist bereits angesprochen worden: Die Pandemie hat nicht nur zu Schließungen und Einnahmeausfällen geführt; es hat auch eine Weile gedauert, bis die Gäste zurückgekommen sind. Die Klubs und Spielstätten, die sich ganz oft wirtschaftlich selbst tragen müssen, können das nur deshalb, weil die Frauen und Männer, die dort beruflich oder ehrenamtlich engagiert sind, etwas über das normale Maß Hinausgehendes leisten. Andernfalls würde all das nicht funktionieren. Dafür Respekt und herzlichen Dank

(Zustimmung bei der SPD, bei der CDU und von Stefan Gebhardt, Die Linke)

und dafür auch die Unterstützung des Landes in Zukunft. 

Wir schlagen in der Beschlussempfehlung zwei Dinge vor und bitten das Parlament, diese mitzutragen. 

Zum einen wollen wir die Landesregierung bitten, im Rahmen der Haushaltsmöglichkeiten Livemusik in Musikklubs zu unterstützen und finanziell zu fördern sowie Investitionen in Equipment, Digitalisierung und andere notwendige Dinge zu ermöglichen. Das wäre ein wichtiger Beitrag, um Kulturorte als Begegnungsorte tatsächlich zu erhalten.

Zum anderen - das ist bereits angesprochen worden - geht es um die Änderung der Baunutzungsverordnung auf der Bundesebene. Dort geht es darum, dass Musikstätten eben nicht mit Spielhallen oder anderen Vergnügungsstätten gleichzusetzen sind, sondern dass sie Kulturorte sind. Und wenn sie Kulturorte sind, dann sind sie auch vor Verdrängung aus Wohnvierteln, aus Quartieren geschützt und haben die Chance zu überleben und das zu tun, wofür sie da sind, nämlich kulturelle Vielfalt tatsächlich zu leben.

Ich bitte um Zustimmung zu der Beschlussempfehlung. - Herzlichen Dank.


Präsident Dr. Gunnar Schellenberger: 

Danke, Herr Hövelmann.