Tagesordnungspunkt 14

Erste Beratung

Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Kirchensteuergesetzes Sachsen-Anhalt

Gesetzentwurf Landesregierung - Drs. 8/4577


Herr Richter möchte gerne einbringen. - Bitte, Sie haben das Wort. 


Michael Richter (Minister der Finanzen):

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mit der letzten Änderung des Kirchensteuergesetzes haben wir einem Wunsch der steuererhebenden Religionsgemeinschaften entsprochen und geregelt, dass Widersprüche gegen die Festsetzung von Kirchensteuern durch die in den kirchlichen Steuerordnungen als Widerspruchsbehörden bestimmten Stellen zu bescheiden sind. 

Das Ziel, den Religionsgemeinschaften zu ermöglichen, über Rechtsbehelfsverfahren in Kirchensteuerangelegenheiten eigenständig zu entscheiden, ist damit allerdings noch nicht ganz erreicht, weil die in den kirchlichen Steuerordnungen bestimmten kirchlichen Stellen nicht gleichzeitig zum Prozessgegner in einem Klageverfahren vor dem Verwaltungsgericht werden. 

Der Ihnen heute zur Beratung vorliegende Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Kirchensteuergesetzes trägt diesem Änderungsbedarf Rechnung und legt fest, dass eine Klage vor dem Verwaltungsgericht gegen die Religionsgemeinschaft zu richten ist, die im außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahren über den Rechtsbehelf zu entscheiden hat bzw. entschieden hat. 

Meine Damen und Herren! Ich bitte um die Überweisung des Gesetzentwurfes an den Finanzausschuss. Der Inhalt ist mit den Religionsgemeinschaften abgestimmt, die das sehr befürworten. - Schönen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. 

(Zustimmung bei der CDU - Marco Tullner, CDU: Wir werden uns nicht verweigern!)