Gordon Köhler (AfD): 

Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Präsident! Das Landtag von Sachsen-Anhalt leistet sich einen sehr großen Verwaltungsapparat. Selbst Finanzminister Richter kommt nicht umhin, in der Presseberichterstattung einzuräumen, dass das Land Sachsen-Anhalt im Vergleich zu anderen Bundesländern durchaus einen großen Personalkörper vorhält. 

Deshalb ist es für uns als AfD-Fraktion wichtig zu betonen, dass man den Personalkörper, die Personalstruktur mittelfristig verschlanken und modernisieren muss und sollte. Dafür stehen wir als AfD-Fraktion selbstverständlich ein. 

Doch der im Raum stehende Nachbesetzungsstopp oder der Einstellungsstopp selbst ist nach unserer Auffassung hierfür schlicht und ergreifend der falsche Ansatz. Das wirkt ein wenig wie die Holzhammermethode. Wenn man die Folgen tatsächlich auf die Praxis herunterbricht, wenn man etwa im Bereich Justiz bleibt   Herr Richter, Sie haben das Beispiel aufgemacht  , dann muss man sich schon die Frage stellen, wie dort dauerhaft die Funktionalität gewährleistet sein kann. Denn die Lebensrealität sagt eben auch, dass etwa Frauen in den Mutterschutz gehen, dass es einen Krankenstand gibt. 

(Zuruf von der CDU)

Das führt perspektivisch zu Frustration bei den Kollegen, die dableiben. Wenn überall dort keine Nachbesetzung erfolgt, dann wird die Lebensrealität sein, dass sich gute Kollegen wegbewerben. Dann muss man sich auch die Frage nach der Funktionalität des Bereichs, bspw. der Justiz, stellen. 

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Auch wenn wir die Ablehnung im Ursprungsantrag der Linken tatsächlich teilen, so geht der Antrag aus unserer Sicht in den weiteren Punkten an den Grundursachen und dementsprechend auch an der Lösung vorbei. Deshalb haben wir als AfD-Fraktion einen Änderungsantrag eingebracht, und zwar einen schlanken, an der Stelle also passend zum Thema. 

Eine Hauptursache für den hohen Personalkörper ist und bleibt die Bürokratie. Das ist die EU-Gesetzgebung, das ist die Gesetzgebung des Bundes und selbstverständlich auch unseres Bundeslandes. Diese sorgt dafür, dass die Menschen, aber auch die Unternehmen im Land sehr häufig mit Bürokratie belastet und konfrontiert sind.

Passend dazu gab es in der vergangenen Woche eine Schlagzeile direkt auf der ersten Seite der „Volksstimme“: „Treten Wettbewerbsfähigkeit in die Tonne: Baufirmen in Sachsen-Anhalt ächzen unter Bürokratie“. Darin hat der Vertreter der Bauwirtschaft ausgeführt, dass allein der Erfüllungsaufwand für Bürokratie mittlerweile 11 % beträgt. Wenn man das Ganze durchdekliniert, dann weiß man, dass auch am anderen Ende, in den Behörden, Sachbearbeiter sitzen, die das Ganze verwalten. Hier muss der Lösungsansatz liegen.

Halten wir fest: Diese Landesregierung hat sich im Koalitionsvertrag auf was verständigt? - Genau, darauf, Bürokratie abzubauen. Aber zur Wahrheit gehört eben auch, dass die One-in-one-out-Regel, die im Koalitionsvertrag festgehalten ist, nicht gelebt wird. Dazu hat auch die Staatssekretärin im Wirtschaftsausschuss ausgeführt. Auch ein Normenkontrollrat war im Koalitionsvertrag angekündigt worden. Auch dazu kam bisher nichts außer Ankündigungen.

Der Erfüllungsaufwand für Handwerker, für den Mittelstand sollte reduziert werden, was unter dem Strich natürlich auch dazu führt, dass in den Behörden weniger Leute sitzen müssen. Wir sollen uns also um Lösungen bemühen. Hierbei muss die Landesregierung selbst endlich ihre Hausaufgaben machen. - Vielen Dank.

(Beifall bei der AfD)


Vizepräsident Wulf Gallert: 

Herr Köhler, ich will nur bemerken, dass Sie hier mündlich ausgeführt haben, dass die AfD-Fraktion einen Änderungsantrag gestellt hat. Das ist von der Sache her völlig richtig, nur auf dem Blatt, das Sie abgegeben haben, steht „Alternativantrag“. Es ist insofern völlig richtig, als Sie mit Ihrem Änderungsantrag nichts anderes wollen, als dass die Punkte 2 ff. aus dem Antrag der Linken nicht beschlossen werden, aber der Punkt 1 wird bei Ihnen wiederholt. Das ist ein klassischer Änderungsantrag. Insofern war das, was Sie gesagt haben, richtig. Aber das, was Sie abgegeben haben, ist ein Alternativantrag. 

Ich sage einmal, dazu müssen wir uns zwischen den Fraktionen einmal verständigen; denn die Grenze zwischen Alternativ- und Änderungsantrag wird offensichtlich sehr unterschiedlich interpretiert.