Olaf Meister (GRÜNE): 

Was? - Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Im Hinblick auf die zeit- und inhaltsgleiche Übernahme der Tarifabschlüsse für unsere Beamtinnen und Beamte sind wir uns einig. Schon unter „Kenia“ war dies im Koalitionsvertrag vereinbart. Ebenso sehen wir auch das Landesbeamtentum in der Pflicht, ein klares rechtsstaatliches und demokratisches Verhältnis zur Verfassung zu haben. Die Rechtsgrundlagen zur Prüfung der Gewährleistung der Verfassungstreue zu schaffen, begrüßen wir. 

Wirklich interessant ist die Ablehnung der AfD; denn genau genommen ist dieser Passus auch gegen Islamisten. Diese würden damit natürlich auch gefangen. Sie kämpfen intensiv dagegen, weil Sie zu Recht ahnen, dass natürlich auch Rechtsextremisten und Reichsbürger damit erfasst werden würden. 

(Zustimmung von Sebastian Striegel, GRÜNE, und von Susan Sziborra-Seidlitz, GRÜNE)

Dabei sind Sie wenig konsequent. 

Ein wichtiger Punkt des Gesetzes ist die Verabschiedung vom Modell der Beamten-Alleinverdienerfamilie. Das Familienmodell als Bezugsgröße zur Berechnung der verfassungsgemäßen Alimentation und Einhaltung des Mindestabstands anzusetzen, ist angemessen und schlicht zeitgemäß. Wir entfernen uns damit ein bisschen aus der noch kaiserlichen Tradition, als man wirklich einen Alleinverdiener hatte und das der Maßstab des Beamtentums war. Tatsächlich bringt das auch Kritik mit sich, natürlich. Ich meine, das ist trotzdem zeitgemäß und man sollte das tun. 

Die kommunalen Spitzenverbände haben uns in der Ausschussanhörung Handlungsbedarf für eine überschaubare Anzahl von Fällen geschildert, in denen es ihnen zunehmend schwerfällt, Beamtinnen- und Beamtenstellen für manche Spezialpositionen zu besetzen. Sie wollen daher eine geringfügige Anhebung der Einstellungsaltersgrenze um zwei Jahre auf 47 Jahre, wie bspw. auch in Hessen und Schleswig-Holstein praktiziert. Im Bund sind es sogar 50 Jahre. 

Mit unserem Änderungsantrag wollen wir vor allem den Kommunen tatsächlich begrenzt diese Möglichkeit eröffnen, wobei das dann auch für das Land gelten würde. Zur Umsetzung haben wir aber nicht auf die Einstellungsaltersgrenze abgestellt, sondern eine Ausnahmeregelung vorgeschlagen, wie sie bereits in der Laufbahnverordnung des Landes von 2010 bis 2018 enthalten war. Das Finanzministerium würde dann im Einzelfall auf Vorschlag der obersten Dienstbehörde hin darüber entscheiden, ob eine Ausnahme von den Höchstaltersgrenzen angemessen ist und ob der Dienstherr ein erhebliches Interesse daran hat, diese Fachkraft zu verbeamten. Ich meine, das wäre ein Kompromiss, den man gehen könnte. 

Ein weiterer wichtiger Punkt der kommunalen Familie, den die Koalition leider nicht aufgegriffen hat, schien uns die Ergänzung um eine angemessene Frist für die Übermittlung der Ergebnisse der Regelanfrage zur Prüfung der Verfassungstreue durch die Verfassungsschutzbehörde zu sein. 

Wir schlagen hierbei eine Monatsfrist vor, um zu verhindern, dass die Einstellungsverfahren in den Kommunen verzögert werden. Von einer Genehmigungsfiktion   das war auch im Ausschuss Thema   haben wir abgesehen, sodass die Monatsfrist zwar im Gesetz steht, aber danach nicht automatisch eine Genehmigung erfolgt ist. Wir bitten im Sinne der Kommunen um Unterstützung des Änderungsantrags. - Danke schön.