Dr. Andreas Schmidt (SPD):
Vielen Dank, Herr Präsident. - Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich komme zur Sache zurück, nämlich zu dem Problem, das der Gesetzentwurf behandelt. Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung zur Grundsteuer gerügt, dass die Bewertung für Grundstücke und Bauten nicht aus Einheitswerten aus den Dreißiger- oder Fünfzigerjahren abgeleitet werden kann, sondern dass die tatsächliche Wertentwicklung - zumindest in Korridoren - berücksichtigt werden muss.
Das Bundesverfassungsgericht hat nicht gesagt, dass Gewerbe bei dieser Gelegenheit grundsätzlich eine große Entlastung erfahren soll und Wohngrundstück in der Grundsteuer automatisch belastet werden müssen.
Auch wenn wir gemeinsam feststellen, dass eine solche Wirkung flächendeckend eintritt - der Einbringer hat den Sachverhalt voll umfassend geschildert -, ist der Gesetzgeber gefordert. Wir tun dies - auch darauf hat Herr Ruland bereits hingewiesen - in einer Welt, in der die Wirkung der Belastungsverschiebung in den Gemeinden sehr unterschiedlich ist. In der Gemeinde Leuna, die gefühlt zur Hälfte aus Gewerbeflächen besteht, schlägt das natürlich ganz anders ein als in der Gemeinde Petersberg, die sich gerade ihr erstes Gewerbegebiet mit einer größeren Gewerbefläche zugelegt hat. In diesen Gemeinden ist die Verteilung der Steuererhebung zwischen Wohnen, Mischgebiet und Gewerbe natürlich sehr unterschiedlich.
Deswegen ist es uns gemeinsam so erschienen, als sei nicht eine Regelung über eine Veränderung der Messzahl der Weg, dieses Problem der grundsätzlichen Entlastung zu beheben, sondern eine Hebesatzautonomie, die es den Gemeinden ermöglicht, jeweils auf ihre Situation zu reagieren und für einen vernünftigen Ausgleich zwischen diesen unterschiedlichen Arten zu sorgen, ohne dass man die spezifische Situation der Gemeinde einfach mit dem Rasenmäher überfährt und in eine Lage kommt, in der der eine in der einen Gemeinde sagt: Ja bei mir ist die Grundsteuer bei einem ganz ähnlich bewerteten Grundstück aber komplett anders, und zwar aus keinem anderen Grund, als dass die Situation der Gewerbegrundstücke in der anderen Gemeinde halt eine andere ist als in der eigenen. Das erschien uns nicht sachgerecht.
Wir werden sehen, was die kommunale Familie zu diesem Thema zu sagen hat. Ich vermute, es wird ein gewisses Spektrum geben. So wie die Betroffenheiten sind, so werden auch die Antworten unterschiedlich ausfallen. Mal sehen, wie der SGSA es vermag, dieses Spektrum dann in einer Anhörung zu bündeln.
Insgesamt, finde ich, ist das ein gutes Beispiel dafür, dass diese Koalition in der Lage ist, Probleme, die entstehen, wenn man so große Reformen wie diese Grundsteuerreform machen muss, dann tatsächlich auch sachgerecht zu lösen. Das bedeutet auch: Jeder, der Probleme in diesem Land gelöst haben will, kann alles Mögliche machen, aber auf keinen Fall AfD wählen.
(Beifall bei der SPD - Zustimmung bei der CDU, bei der Linken und bei den GRÜNEN)
Präsident Dr. Gunnar Schellenberger:
Danke, Herr Schmidt.