Tagesordnungspunkt 33

Beratung

Bericht über den Stand der Beratung zum Antrag „Schulsozialarbeit in Sachsen-Anhalt erhalten und ausbauen - Regelung zur Umsetzung des § 13a SGB VIII“ - Drs. 8/3181

Berichterstattungsverlangen Fraktion Die Linke - Drs. 8/4469


Der Antrag wurde in der 45. Sitzung des Landtags am 29. Juni 2023 zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung überwiesen. Gemäß § 14 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Landtages können fünf Monate nach der Überweisung eines Beratungsgegenstandes eine Fraktion oder acht Mitglieder des Landtags verlangen, dass der Ausschuss durch den Vorsitzenden oder ein anderes Mitglied des Ausschusses dem Landtag einen Bericht über den Stand der Beratung erstattet.

Zunächst kann ich Frau Hohmann von der Fraktion Die Linke zur Begründung ihres Berichterstattungsverlangens das Wort erteilen.

(Zustimmung von Eva von Angern, Die Linke, und von Stefan Gebhardt, Die Linke)


Monika Hohmann (Die Linke):

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wie wir soeben gehört haben, ist der Antrag zur Schulsozialarbeit vor einem Jahr in den Ausschuss gelangt. Ich weiß, wie schwer wir uns tun, uns in den Ausschüssen eine gemeinsame Meinung dazu zu bilden, wo wir zukünftig die Schulsozialarbeit verorten wollen. Das ist eigentlich der Casus knacksus.

Alle Fraktionen     Alle demokratischen Fraktionen des Hauses haben die Notwendigkeit der Schulsozialarbeit erkannt. Auch in der letzten oder vorletzten Woche hat uns das Aktionsbündnis Schulsozialarbeit einen Forderungskatalog überreicht. Ich denke, wir liegen mit denen auch nicht weit auseinander. Es geht wirklich nur darum, wie wir es hinbekommen, § 13a Satz 4 SGB VIII umzusetzen. Das ist eine Aufgabe, die wir hier erledigen müssen.

Ich zitiere nun kurz aus dem relevanten Passus aus der diesbezüglichen Stellungnahme des GBD:

„Darüber hinaus wird den Ländern die Entscheidung überlassen, wo diese Regelungen getroffen werden. Ob also eine Verortung im Regelungsbereich zur Kinder- und Jugendhilfe oder im Regelungsbereich der Schule vorgenommen wird, das ergibt sich aus dem § 13a Satz 4 SGB VIII, wonach ‚durch Landesrecht auch bestimmt werden [kann], dass Aufgaben der Schulsozialarbeit durch andere Stellen nach anderen Rechtsvorschriften erbracht werden.‘“

Das heißt, wir haben eine Forderung vorliegen, die wir nicht umsetzen, wir haben ein Landesprogramm, das in der Schublade liegt, und wir haben sehr viele Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter. Momentan sind es so viele, wie wir es noch nie in Sachsen-Anhalt hatten: 479. Wir können eigentlich schon stolz darauf sein,

(Zustimmung von Eva von Angern, Die Linke)

dass wir in jeder zweiten Schule jemanden haben. Wir müssen aber doch den Fachkräften ein Angebot unterbreiten, wie sie nach 2028 hier in Sachsen-Anhalt weiterbeschäftigt werden.

(Zustimmung bei der Linken)

Die Aufgabe für uns lautet, so schnell wie möglich zu überlegen, wo wir es verorten. Vielleicht verorten wir es auf beiden Seiten, also sowohl im Bildungsministerium als auch im Sozialministerium. Der Möglichkeiten gibt es viele. Wir müssen es aber endlich tun. - Vielen Dank.

(Zustimmung bei der Linken und von Wolfgang Aldag, GRÜNE)


Vizepräsidentin Anne-Marie Keding:

Das war Frau Hohmann zur Begründung des Berichterstattungsverlangens.