Dr. Katja Pähle (SPD):

Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Sehr geehrte Damen und Herren! Das Thema Hitze treibt uns privat um, aber auch im Landtag. Wer in den Sommermonaten erlebt hat und gerade in den letzten Tagen, nachdem die Schulferien schon beendet waren, wie das Thermometer auf über 30 °C gestiegen ist, der weiß: Das ist kein Vergnügen. Das ist es natürlich auch nicht in Schule. Deshalb ist es notwendig, sich diesem Thema zuzuwenden. 

Aber der Landtag hat sich bereits in der Sitzungsperiode am 7. und am 8. September ganz allgemein mit dem Thema Hitzeschutz beschäftigt. Schule gehört in diesen besonderen Bereich hinein. Deswegen sage ich das gleich vorweg: Sehr geehrte Kollegin Sziborra-Seidlitz, wir werden den Antrag ablehnen, weil wir es nicht für notwendig erachten, Schule als gesonderten Bereich aufzugreifen. 

Wir benötigen an vielen Stellen - die Kommunen bewegen sich an diesen Stellen - etwas. Die Ministerin hat darauf hingewiesen, dass wir insbesondere bei Baumaßnahmen, die wir als Land unter dem Gesichtspunkt Lüftung und ähnliche Sachen vorantreiben - die Mittel, die wir im Corona-Sondervermögen haben, die damals zur Verfügung gestellt wurden  , auf den Hitzeschutz hinwirken können. 

Ich muss Fenster öffnen können, wenn ich im Sommer dafür sorgen will, dass besseres Klima in den Klassenräumen herrscht. Wir wollen auch die Lehrkräfte ermutigen und ihnen den Rücken stärken, die sich im Umgang mit Trinken im Unterricht, ehrlich gesagt, gar nicht fragen: Gibt es dazu einen Erlass, gibt es dazu eine Regelung, sondern die einfach den gesunden Menschenverstand einsetzen. 

(Zustimmung bei der SPD und von Jörg Bernstein, FDP)

Denn jedem Erwachsenen, der acht Stunden am Tag arbeitet, wird überhaupt nicht verboten, während dieser Arbeitsphasen zu trinken. Warum sollte es in Schulen etwas anderes sein? - Die Zeit ist vorbei, in der Lehrkräfte darauf geachtet haben, dass im Unterricht das Getränk beiseite gestellt wird. Ich glaube, die Zeiten sind tatsächlich vorbei und alle Lehrkräfte, die mit gesundem Menschenverstand verfahren, sollten wir klar sagen: Ihr müsst nicht auf einen Erlass warten, sondern ihr verhaltet euch korrekt. 

Letzte Bemerkung zum Thema Trinkbrunnen, eine ganz persönliche Erfahrung. Ich würde mir wünschen, dass wir bei diesem Thema ein bisschen in die Prüfung gehen. Nicht weil geprüft werden muss, ob es möglich ist, sondern aus eigener Erfahrung: die Einrichtung des Trinkbrunnens damals in der Kindertagesstätte meiner Kinder. 

Dieser Trinkbrunnen war die meiste Zeit über gesperrt, weil auch Kaltwassertrinkbrunnen auf Legionellen etc. pp. beprobt werden müssen. In Einrichtungen mit Schließzeiten, z. B. in Schulen über den Sommer, haben wir ein grundsätzliches Problem. 

Ich frage mich, ob man das anders regeln kann. Denn wir benötigen das Einrichten von Trinkbrunnen, wir benötigen das Zurverfügungstellen von Trinkwasser. Ich glaube, manchmal hilft es zu schauen: Wo haben wir bürokratische Regeln, die unnötig sind? Was muss aber unter dem Aspekt Hygiene und Versorgungsschutz gewährleistet werden? Auch hierbei kann man dem einen oder anderen kommunalen Träger sicherlich zur Seite springen und helfende Anregungen geben. 

Von der Warte her: Hitze geht uns alle an. Sonderregularien für die Schulen, glauben wir, benötigen wir nicht. Dazu ist viel in Gange und so wollen wir das beibehalten. - Herzlichen Dank. 

(Zustimmung bei der SPD und von Jörg Bernstein, FDP)


Vizepräsidentin Anne-Marie Keding:

Vielen Dank, Frau Dr. Pähle.